Betreff
Streetsoccerplatz Gradlstraße Umrüstung Streetballfläche Projektgenehmigung nach Ziffer 2.5. der Richtlinie zur Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
Vorlage
GrfA/026/2013
Aktenzeichen
1315-417
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt die Projektgenehmigung zur Umrüstung des bestehenden Streetballplatz in der Gradlstraße zu einem Streetsoccerplatz gemäß der vorgelegten Entwurfsplanung des Baureferats/Grünflächenamt.

 

Das Baureferat/Grünflächenamt wird beauftragt, den entsprechenden Antrag auf Bereitstellung von überplanmäßiger Mittel in Höhe von 21.500 EUR zu stellen.


Planungsanlass

 

Mit Beschluss der Referentenrunde vom 15.05.2013 wurde das Baureferat/Grünflächenamt beauftragt, zu prüfen, ob der bestehende Jugendspielbereich Gradlstraße zum Streetsoccerplatz mit Toren und Banden umgerüstet und bis Jahresende 2013 realisiert werden kann.

 

Bestand

 

Der Streetballplatz an der Gradlstraße wurde vom Grünflächenamt 2004 mit Gesamtkosten in Höhe von 60.000 EUR erstmalig hergestellt. Die Spielfläche besteht aus einer Asphaltfläche mit ca. 300 m² und jeweils stirnseitig einem Streetballkorb. Im Südosten der Spielfläche steht ein Pavillon als Aufenthaltsmöglichkeit zur Verfügung. Aufgrund der Nähe zum Frankenschnellweg wurde im Abstand von ca. 6,00 m ein 125 cm hoher Stahlmattenzaun errichtet, der das Gelände jedoch nicht vollständig einfriedet. Das Gelände im Zaunbereich liegt ca. 125 cm höher als die Oberkante des Asphaltsplatzes, so dass die Spielfläche derzeit faktisch mit einem 2,50 m hohen Ballfangzaun eingefriedet ist. Allseitig um die Asphaltfläche wurden Erdwälle, teilweise mit Sitzstufen errichtet.

 

 

Entwurfsbeschreibung

 

Die beigefügte Entwurfsplanung sieht vor, die beiden Streetballständer abzubauen und auf der Asphaltfläche eine bandenähnliche Umgrenzung mit zwei integrierten Bolzplatztoren mit angebauten Streetballkörben zu errichten. Die Spielfläche beträgt ca. 200 m². Der vorhandene Stahlmattenzaun Richtung Frankenschnellweg wird durch einen 3,00 m hohen Ballfangzaun in Maschendraht ersetzt. Gegenüber der Fläche mit dem Pavillon muss ein 4,00 m hoher Ballfangzaun in Maschendraht errichtet werden (konkurrierende Nutzungen). Weitere Baumaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

Abstimmung und Instruktion

 

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde mit Schreiben vom 23.07.2013 bei den betroffenen Dienststellen/Referaten und dem zuständigen Pfleger instruiert.

 

Seitens der Dienststellen, die sich fristgemäß bis 30.08.2013 geäußert haben, wurden gegen die Entwurfsplanung keine Einwände erhoben. Lediglich das Liegenschaftsamt weist darauf hin, dass seitens der Stadt Fürth gegenwärtig die Änderung und Ergänzung der Bebauungspläne Nr. 310 und Nr. 310a betrieben wird und ein Konflikt zwischen der vorgesehenen benachbarten Wohnbebauung und dem Streetsoccerplatz nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Finanzierung und Realisierung

 

Die Kostenberechnung der Gesamtmaßnahme liegt einschl. der inneren Verrechnung der Planungs- und Bauherrenleistungen bei 45.000 EUR. Dem Grünflächenamt stehen derzeit aus der Maßnahme „Bolzplatz Stadeln“, die nicht mehr weiter verfolgt werden soll, noch 23.542,56 EUR zur Verfügung. Die restlichen 21.457,44 EUR sollen durch Sponsoring gedeckt werden. Nach Projektgenehmigung wird das Baureferat/Grünflächenamt den entsprechenden Antrag auf überplanmäßige Mittel stellen.

 

Die jährlichen Folgelasten wurden nicht gesondert berechnet, da sich weder die Fläche noch die Ausstattung der Fläche wesentlich ändert und somit keine wesentliche Änderung der jährlichen Folgekosten erwartet wird.

 

Sofern es die Lieferzeiten und die Ausschreibungsfristen zulassen, kann – die Mittelbereitstellung vorausgesetzt – die Realisierung bis Jahresende 2013 erfolgen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

45.000 €

 

nein

X

ja

o.A. €

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Antrag auf überplanmäßige Mittel in Höhe von 21.500,00 EUR erforderlich

 


Anlage 1 Lageplan M1:1.000

Anlage 2 Entwurf o.M.

Anlage 3 Kostenberechnung