Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 36 Krippenplätzen in der Schwabacher Straße 153 empfohlen.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass die bereits beantragte Baugenehmigung erteilt wird und der Plan und die Kosten entsprechend der staatlichen Krippenrichtlinien mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind.
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die avisierte Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch weiterer Krippenplätze.
Das Vorhaben kann – soweit der Stadtrat in seiner September-Sitzung das Vorhaben be-schließt – noch mit erhöhter staatlicher Förderung bis Ende 2013 bei der Regierung von Mittelfranken beantragt und in Folge bis Ende 2014 realisiert werden und deckt damit den Bedarf im Stadtteilbezirk 05 (Westlichen Südstadt).
Hinweis:
Die Ergebnisse der flächendeckenden Elternbefragung, deren Präsentation im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (AJJ) in seiner Sitzung am 02.10.2013 vorgesehen ist, bestätigt mit 40,6 % (als untere Bedarfsgrenze) diese Zielfestlegung.
Das bislang nur verwaltungsintern beratende Kita-Vorhaben auf dem Tuchergelände bleibt davon unberührt. Die bislang unternommene schnelle Realisierung ist ausgeblieben; das Vorhaben wird aber gleichwohl weiter betrieben, um den bereits vorhandenen Bedarf im Stadtteilbezirk und zusätzlich auch den Bedarf, der durch das Neubaugebiet entsteht, abzudecken.
Investor/Bauträger des Vorhabens ist die Fa. Conle Wohnungsverwaltung GmbH & Co.KG; Betriebsträger werden – so die Mitteilung des Investors – „Die Johanniter“.
Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich inkl. der Ausstattung auf 1.282.065,78 €. Da es sich bei der Maßnahme um einen Neubau handelt, wird die staatliche Förderung nach dem gültigen Kostenrichtwert von 3.663 € pro m2, dem Fördersatz der Stadt Fürth (71,6 %) sowie der förderfähigen Fläche ermittelt.
Die förderfähige Fläche ergibt sich aus der Anzahl der Krippenplätze x 9m2. Damit ergibt sich für die Einrichtung eine förderfähige Fläche vom 324 m2.
Die Ermittlung des staatlichen Förderbetrages für den Neubau berechnet sich wie folgt:
|
Bau |
Ausstattung |
Gesamtkosten |
1.237.065,78 € |
45.000,00 € |
Zwfg. Kosten (36
x 9m2 x 3.663 €) |
1.186.812,00 € |
|
(Bau) Förderung
(71,6% d. zwfg. Kosten) |
849.758,00 € |
|
Ausstattung |
|
45.000,00 € |
|
894.758,00 € |
Die staatliche Förderung beträgt somit rd. 894.800 €. Neben
der staatlichen Förderung beträgt der städtische Anteil 50% der nicht gedeckten
zuweisungsfähigen Kosten. Bei nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten von
337.054 € beträgt der städtische Anteil mithin 168.527 €.
Für die Gesamtmaßnahme ergibt sich daher folgender
voraussichtlicher Finanzierungsplan (gerundet):
894.800,00 € Staatliche
Förderung aus Investitionsprogramm „Kinderbetreuungs-
finanzierung“
168.600,00 € Anteil Stadt Fürth
218.665,78 € Anteil Conle Hausverwaltung GmbH & Co. KG
1.282.065,78 € Gesamtkosten
Da die Maßnahme noch nicht veranschlagt wurde, sind die benötigten Finanzmittel in Höhe von 1.063.400 € (Bruttoveranschlagung) sowie die zu erwartenden Zuweisungen in Höhe von 894.800 € über die Fortschreibungsliste im Haushalt 2014 zu veranschlagen.
Die Maßnahme ist zwingend bis zum 31.12.2014 abzuschließen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1 Kostenschätzung
1 Plan