Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Fürth zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines aktuellen qualifizierten Mietspiegels (HaushaltsbefragungsS).
Die Stadt Fürth
verfügt lediglich über einen einfachen Mietspiegel, der von Haus und Grund und dem Mieterverein Fürth zuletzt 2011 veröffentlicht wurde. Die
Mietobergrenzen, die ausschlaggebend sind für die Angemessenheit der Kosten der
Unterkunft im SGB II und im SGB XII wurden letztmalig 2006 angepasst. Zur
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft ist jedoch ein schlüssiges Konzept erforderlich, dem
zumindest ein qualifizierter Mietspiegel
zugrunde liegen muss. Mit der Erstellung dieses qualifizierten Mietspiegels
wurde das EMA-Institut für
empirische Marktanalysen aus Regensburg beauftragt. Zusätzlich nimmt die Stadt
Fürth an einem geförderten Modellvorhaben im Rahmen des ExWoSt Forschungsfeldes
zur „Umsetzung und Evaluierung von
energetisch differenzierten Mietspiegeln in Modellkommunen“ des BMVBS/BBSR
teil. Für die Erhebung der hierfür erforderlichen Daten ist eine
Zufallsstichprobe von Haushalten aus der Einwohnerdatei zu ziehen, die im Minimum 1.000 auswertbare Datensätze
ergeben muss. Für die Stichprobenziehung und die Befragung und Auswertung der
Datensätze der Privathaushalte
(mündliche und schriftliche Mieter- und Vermieterbefragungen) durch das von der
Stadt Fürth beauftragte EMA-Institut ist aus datenschutzrechtlichen
Gesichtspunkten eine Haushaltsbefragungssatzung
erforderlich.
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Fürth war bereits in die Ausschreibung des Mietspiegels eingebunden und hat gegen die vorliegende Satzung keine Einwände erhoben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Satzung