Betreff
Konzept zur Sammlung von Alttextilien
Vorlage
Abf/043/2013
Aktenzeichen
III-70
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Umweltausschuss beschließt das Konzept zur Sammlung von Alttextilien im Stadtgebiet Fürth.

 

Der Vertrag mit dem Wertstoffzentrum Veitsbronn soll um die Leistung der Haussammlungen und dem Betrieb eines Kleiderladens erweitert werden. Der Betriebskostenzuschuss wird um 100 €/Monat auf 3.400 €/Monat erhöht. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit bis zum 31.10.2017 mit Option auf eine einmalige Verlängerung abgeschlossen.

 

Der Umweltausschuss stimmt der Beauftragung eines Dritten zur Alttextiliensammlung für 1,5 Jahre zu. Er befürwortet die Sammlung anschließend dem Amt für Abfallwirtschaft zu übertragen. Dem Stadtrat wird empfohlen, die dafür benötigten Haushaltmittel, sowie eine neue Müllladerstelle aus dem Budget der Müllabfuhr, zu genehmigen.

 


Im Jahr 2002 wurde die Altkleidercontainerstandplatzvergabe, die bis dahin nur gemeinnützigen Unternehmen zur Verfügung gestellt wurde, neu geregelt. Seitdem werden in einer meistbietenden Versteigerung über einen bestimmten Zeitraum 60 Standplätze flächendeckend im gesamten Stadtgebiet vergeben. Parallel werden durch gemeinnützige Sammler seit Jahren eine Containersammlung (10 Standorte BRK) und eine haushaltsnahe Straßensammlung (Gebrauchtwarenhof Bislohe) durchgeführt. Darüber hinaus können Altkleider direkt im Kleiderladen des Gebrauchtwarenhofes abgegeben werden. Die Systeme ergänzen sich optimal, da durch die Straßensammlung ein hoher Service durch die Abholung vor Ort gewährleistet ist und durch die ständige Containersammlung Bürger jederzeit ihre nicht mehr benötigten Kleidungsstücke einer Verwertung zuführen können. Hochwertige Waren können einer unmittelbaren Weiterverwendung vor Ort durch den Gebrauchtwarenhof zugeführt werden. Hauptzweck der abfallwirtschaftlichen Einrichtung war und ist die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe, unabhängig von Marktpreisen und Erlösen.

Für den aktuellen Zeitraum 2011-2013 hat die Firma EFIBA Handelsgesellschaft mbH, Bassum den Zuschlag für die Containeraufstellung erhalten, da sie unter den 7 Bietern den höchsten Preis geboten hatte und alle geforderten Unterlagen/Referenzen, welche die Leistungsfähigkeit bestätigen, vollständig eingereicht hatte. Es wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Sondernutzung von öffentlichen Flächen für die Aufstellung von Altkleidercontainern abgeschlossen.

 

Nach dem neuen KrwG (Kreislaufwirtschaftsgesetz), dass zum 01.06.2012 in Kraft trat, müssen gewerbliche Sammler ihre Tätigkeiten bei der Stadt anzeigen. Bisher wurden jegliche Anzeigen gewerblicher Altkleidersammler vom Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz mit der Begründung untersagt, die Sammlungen würden das durchgeführte Vergabeverfahren der Abfallwirtschaft unterlaufen und der Firma EFIBA Handelsgesellschaft mbH sowie den gemeinnützigen Sammlern würden erhebliche Mengen Altkleider verloren gehen. Zudem stünden den gewerblichen Sammlungen öffentliche Interessen gemäß §17 Abs.2 S.1 Nr.4, Abs.3 KrWG entgegen. Gegen diese Untersagungsverfügungen der Stadt Fürth haben vier Alttextiliensammler erfolgreich vor dem VG Ansbach geklagt. Nach Auffassung des VG Ansbach, stelle der Vertragsinhalt allein die straßenrechtliche Überlassung der Stellplätze gegen Entgeltzahlung dar und sei somit kein Fall des §17 Abs.3 Satz 3 Nr.1 KrWG. Nachdem der Firma EFIBA auch keine abfallrechtlichen Pflichten von der Stadt Fürth übertragen worden seien stelle sie keinen Dritten gemäß §22 KrWG dar.

 

 

Um eine geordnete Alttextiliensammlung im Sinne der Stadt Fürth durchführen zu können, muss daher ein neues Konzept zur Sammlung erstellt und beschlossen werden.

 

Konzept zur Sammlung von Alttextilien im Stadtgebiet Fürth

 

Die im Stadtgebiet Fürth anfallenden Alttextilien sollen entsprechend der 5-stufigen Abfallhierachie (Vermeiden, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) des Kreislaufwirtschaftsgesetzes getrennt erfasst und verwertet werden. Dabei wird der Abfallvermeidung durch Wiederverwendung (Second-Hand) oberste Priorität eingeräumt. Mit dem Recycling der Textilien wird ein Unternehmen beauftragt, dass eine hochwertige Verwertung sicherstellt. Die bisherige Verwertungsquote von über 90% ist beizubehalten. Sollte aufgrund der Qualität der Textilien keine Wiederverwendung möglich sein, ist eine stoffliche Verwertung auf dem jeweiligen Stand der Technik sicherzustellen. Vom Sortier- und Verwertungsbetrieb wird ein Zertifikat als Ensorgungsfachbetrieb bzw. EU-vergleichbare Nachweise gefordert. Damit wird sichergestellt, dass Transport, Sortierung und Verwertung der Alttextilien ordnungsgemäß erfolgen und die Entsorgung der Reststoffe schadlos durchgeführt wird.

Es wird ein jährlicher Verwertungsnachweis gefordert aus dem die sortierten Hauptfraktionen und der Verbleib der Restabfälle ersichtlich sind.

 

Die hochwertige Erfassung, Sammlung und Verwertung von Alttextilien im Stadtgebiet Fürth soll durch die folgenden bekannten Systeme erzielt werden:

 

1.       Haushaltsnahe Erfassung von Alttextilien durch das Wertstoffzentrum Veitsbronn

Das Wertstoffzentrum Veitsbronn führt ca. 8mal im Jahr flächendeckende Haussammlungen im Stadtgebiet durch. Neben Alttextilien werden auch wiederverwendbare Kleinteile wie Geschirr, Bücher und Spielzeug eingesammelt. Die Bürger werden mit Handzetteln über den Sammeltermin informiert. Die eingesammelten Altkleider werden über den Kleiderladen des Gebrauchtwarenhofes Bislohe der direkten Wiederverwendung zugeführt. Auch andere verwendbaren Kleinteile finden über den Gebrauchtwarenhof eine Wiederverwertungsmöglichkeit.

In den vergangenen Jahren wurden ca. 130 t pro Jahr eingesammelt.

 

2.       Kleiderladen des Gebrauchtwarenhofes

Alttextilien können auch direkt im Kleiderladen im Gebrauchtwarenhof in Bislohe abgegeben werden. Die Altkleider werden dort direkt an Kunden abgegeben. Hierbei handelt es sich um eine direkte ortsnahe Wiederverwendung der Textilien.

In den vergangenen Jahren wurden dort ca. 390 t/a Alttextilien angenommen.

 

3.       Alttextiliensammlung durch gemeinnützige Sammlungen

Das BRK sammelt seit Jahren an 10 Containerstandplätze Alttextilien im Stadtgebiet Fürth ein. Im Jahr 2013 wurden 5 weitere Standplätze beantragt. Darüber hinaus werden vom gemeinnützigen Verein Aktion Hoffnung an 4 Standorten Textilien in Containern gesammelt.

 

4.       Containersammlung der Stadt Fürth

Um eine flächendeckende Sammlung von Alttextilien zu erreichen, wird gleichmäßig und der Bevölkerungsdichte entsprechend über das Stadtgebiet verteilt 1 Container/1000 Einwohner aufgestellt. In den vergangenen Jahren konnten so 450 -500 t Alttextilien pro Jahr erfasst und weiterverwendet werden.

 

Die Aufstellung der Container, Unterhalt- und Reinigungsleistung sowie die Entleerung wird in eine Zuständigkeit vergeben. Dazu weist die Stadt neben den gemeinnützigen Stellplätzen 80 Standorte (überwiegend neben den Altglascontainern) zur Aufstellung von Altkleidercontainern aus. In der beiliegenden Grafik sind die aktuellen Standorte (rot EFIBA, gelb BRK) gekennzeichnet. Die blauen Standorte sollen in Abstimmung mit TfA und SpA neu eingerichtet werden.

Die Sammlung der Altkleider über Container kann in Eigenregie vom Amt für Abfallwirtschaft oder von einem beauftragten Dritten gemäß §22 KrWG durchgeführt werden.

 

Die Beauftragung eines Dritten würde mittels Ausschreibung erfolgen. Auf ihn würden die Pflichten der Sammlung und ordnungsgemäßen Verwertung wie oben dargestellt übertragen.

Die Übernahme der Alttextiliensammlung in Eigenregie wäre organisatorisch ebenfalls möglich. Die Containersammlung könnte durch einen städtischen Mitarbeiter samt Kastenwagen erfolgen. Dafür wäre die Beschaffung der Sammelcontainer (ca. 40.000 €) und eine weitere Müllladerstelle notwendig.

 

Weitere Vorgehensweise

 

·         Bei einer Beauftragung eines Dritten könnten momentan Einnahmen in Höhe von ca. 70.000 €/a erzielt werden. Bei den derzeitigen Alttextilienerlösen von ca. 400 €/t wäre bei einer Sammlung in Eigenregie ebenfalls ein Gewinn in Höhe von ca. 70.000 €/a möglich.

Da der Vertrag mit der Fa. EFIBA zum 31.12.2013 ausläuft, ist die Vorbereitungszeit zur Übernahme der Alttextiliensammlung in Eigenregie sehr kurz. Es wird daher empfohlen für 1,5 Jahre (bis 30.06.2015) einen Dritten mit der Sammlung und Verwertung der Alttextilien über Containersammlung zu beauftragen. Um eine rechtssichere Vergabe zu erhalten, soll ein Unternehmen mit der Ausschreibung beauftragt werden.

 

·         Nach Beendigung des Vertrages wird die Abfallwirtschaft zum 01.07.2015 die Alttextiliensammlung über Container in Eigenregie ausführen. Hierfür wären im Haushaltsjahr 2014 Mittel in Höhe von 40.000 € für die Beschaffung der Container sowie die Schaffung einer neuen Müllladerstelle erforderlich. Die Aufgabe der Kleidersammlung wird auf einen Mülllader übertragen, der aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen die Arbeiten eines klassischen Müllladers nicht mehr ausüben kann. Die Verwertung der Alttextilien wird über eine Ausschreibung an ein Unternehmen vergeben, welches die Anforderungen an eine hochwertige Weiterverarbeitung gewährleistet.

Die Übernahme der Sammlung durch die eigenen Mitarbeiter bringt kurze Wege bei der Reinigung von verschmutzen Standorten und der Leerung von überfüllten Containern. Zudem wird ein Aufgabengebiet geschaffen, das auch von schwerbehinderten Mitarbeitern ausgeübt werden kann, da gerade im Bereich der Müllabfuhr einige Mitarbeiter beschäftigt sind, für die nur wenig andere Aufgaben im Bereich der Stadtverwaltung vorhanden sind.

Der städt. Haushalt wird nicht mit Kosten belastet, da die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Insgesamt wird die Maßnahme über den Gebührenhaushalt der Müllabfuhr abgewickelt.

 

·         Die Stadt Fürth hat seit Jahren mit dem Wertstoffzentrum Veitsbronn einen Vertrag zum Betrieb des Gebrauchtwarenhofes in Bislohe. Das Angebot wird von den Bürgern sehr gut angenommen. Die Zusammenarbeit mit dem Gebrauchtwarenhof läuft gut. Die Haussammlungen sowie der Betrieb des Kleiderladens waren bisher nicht explizit im Vertrag aufgenommen. Diese Leistungen sollen mit in das Angebot des Gebrauchtwarenhofes aufgenommen werden.

Die Leistungen zum Betrieb des Gebrauchtwarenhofes, zur Abholung und direkten Annahme von intakten Möbeln, Haushaltsgeräten und Gebrauchtwaren, werden seit 2007 pauschal mit 3.300 €/Monat vergütet. Es wird vorgeschlagen den Betrag um 100 €/Monat zu erhöhen. Der Vertrag sollte für 4 Jahre mit der Option auf Verlängerung abgeschlossen werden. Die Abrechnung erfolgt über den Haushalt der Abfallwirtschaft.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

1200 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 7200.5724

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Übersichtsplan der Alttextiliencontainer