Betreff
KommunalBIT, Kostenverrechnung 2012, Jahresabschluss zum 31.12.2012
Vorlage
R II/045/2013
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder zu folgender Beschlussfassung im Verwal­tungsrat des KommunalBIT:

1.   Die Grundsätze zur verursachungsgerechten Kalkulation der Kosten der zu erbringenden Leistungen für 2012 werden anerkannt.

2.   Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust vor­liegen, braucht über die Verwendung/Behandlung nicht entschieden werden.

3.   Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2012 entlastet.

4.   Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dünkel.Schmalzing & Partner wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 von KommunalBIT gewählt. Die Prüfung hat sich auch auf die Ordnungs­mäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinn von Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO (entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG) zu erstrecken.

 


Dem Verwaltungsrat obliegen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 10 der KommunalBIT-Unterneh­menssatzung die Entscheidungen über

·      Grundsätze zur verursachungsgerechten Kalkulation der Kosten der zu erbringenden Leis­tungen,

·      Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung des Vorstands sowie die Be­stellung des Abschlussprüfers.

Entsprechende Beschlüsse des Verwaltungsrats bedürfen gem. § 6 Abs. 2 der Unternehmens­satzung jedoch einer vorangehenden Weisung bzw. Ermächtigung durch den jeweiligen Stadt­rat an die betreffenden Verwaltungsratsmitglieder.

1. Kostenverrechnung 2012

Die von KommunalBIT im Jahr 2012 angewandten Kalkulationsgrundsätze sind der Anlage 1 zu entnehmen. Im Kern wurde wie schon im Vorjahr das gesamte, bei KommunalBIT in 2012 ange­fallene Aufwandsvolumen (saldiert mit geringfügigen Erträgen) im Wege einer ausführlichen Be­triebsabrechnung den 3 Städten zugeordnet. Dabei sind die 5 Produktarten (im Jahr 2012 wird der „Netzbetrieb“ erstmals separat gezeigt)

·      Fachanwendungen,

·      Arbeitsplatzsysteme,

·      Telekommunikation,

·      Kopierer/Multifunktionsgeräte sowie

·      Netzbetrieb

gebildet worden. Lediglich bei der Stadt Erlangen kommt noch die Betreuung von deren Schul-IT hinzu.

Die Abrechnung der während des Jahres 2012 geleisteten Abschlagszahlungen ergibt unter Be­rücksichtung der genannten Kostenverrechnung folgende Aufteilung auf die Städte:

 

Gesamt

Erlangen

Fürth

Schwabach

 Abschläge

11.078.784,00

5.414.041,00

4.161.779,00

1.502.964,00

 Verrechnete (bilanzielle) Leistungen

-10.484.501,11

-5.028.799,55

-3.961.003,98

-1.494.697,58

 Überdeckung (+)/Unterdeckung (-)

+594.282,89

+385.241,45

+200.775,02

+8.266,42

 

Die für die Stadt Fürth mit 4.161.779,00 € ausgewiesenen Abschläge entsprechen den Sollstel­lungen im Jahr 2012 auf der Hst. 01.0200.6750.0000 im Sonderbudget 10700. Insoweit ergibt sich für 2012 nun eine Überdeckung von 200.775,02 € gegenüber den im Wege der Nachkalku­lation (vgl. oben) zugewiesenen Kosten. Durch eine entsprechende Rückerstattung von Kom­munalBIT kommt es zu einer analogen städtischen Haushaltsverbesserung im Jahr 2013.

Jedoch erläutert der Vorstand in seinem Lagebericht, dass die „Planunterschreitungen“ im We­sentlichen aus vermiedenen Ausgaben bei Fortbildungskosten und externen Dienstleistern re­sultieren sowie aus der korrigierten niedrigeren Nebenkostenabrechnung und aus der Ver­schiebung von geplanten Investitionen und anderen Maßnahmen auf die Zeit nach dem Be­richtszeitraum.

2. Jahresabschluss zum 31.12.2012

Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dünkel.Schmalzing & Partner hat der Rechnungslegung 2012 von KommunalBIT den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht liegt – ergänzt um analysierende Vermerke des Beteiligungsma­nagements – in den Sitzungen von FA/StR am 25.09.2013 zur Einsichtnahme für die Stadtrats­mitglieder auf.

Auch die erweiterte Prüfung nach Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO (entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG) zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und wirtschaftlichen Verhältnisse ergab keine Be­anstandungen. Der Abschlussprüfer regt – wie in seinem Vorjahresbericht – jedoch an, die zu­künftige Preiskalkulation so auszurichten, dass

·      KommunalBIT aus (s)einem Jahresgewinn Rücklagen zur Investitionsfinanzierung bilden kann und

·      eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird.

Beides ist so den §§ 10 Satz 1, 14 Abs. 1 KUV zu entnehmen. Jedoch empfiehlt das Beteili­gungsmanagement hierbei zu berücksichtigen, dass KommunalBIT – als praktisch reiner „IT-Selbstversorgungsbetrieb“ der drei Städte – keinerlei Marktrisiken ausgesetzt ist. Diesen Stand­punkt vertritt auch der Abschlussprüfer. Die zitierten Soll-Vorschriften der KUV gehen h.E. inso­weit an der spezifischen (risikofreien) Situation von KommunalBIT vorbei. Würde man – anders als jetzt – KommunalBIT zukünftig Gewinne ermöglichen, müssten dies die drei Städte ihrer­seits, d.h. über höhere IT-Preise refinanzieren. Davon rät das Beteiligungsmanagement ab, zumal aus derartigen Gewinnen h.E. keinerlei strategische Impulse für KommunalBIT erwach­sen würden.

Wirtschaftlich schließt KommunalBIT das Jahr 2012 mit einem – wiederum – ausgeglichenen bilanziellen Ergebnis ab, da auch die Kostenverrechnung 2012 (vgl. oben) so konzipiert war, dass weder ein Gewinn noch Verlust entsteht. Im Einzelnen wird auf die Anlage 2 (Bilanz plus Gewinn- und Verlustrechnung) verweisen.

KommunalBIT tätigte im Jahr 2012 bilanzwirksame Investitionen von ca. 2,279 Mio. €; im Wirt­schaftsplan waren hierfür 3,215 Mio. € veranschlagt worden. Die Kreditaufnahmen lagen im Jahr 2012 mit 500 Tsd. € ebenfalls deutlich unter dem Planansatz (1,200 Mio. €), was aufgrund der geringeren Investitionstätigkeit auch plausibel ist.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 kann nun festgestellt und der Vorstand für das Ge­schäftsjahr 2012 entlastet werden. Des Weiteren ist der Abschlussprüfer für das Geschäfts­jahr 2013 zu wählen (vgl. Ziffern 2. bis 4. des Beschlussvorschlags).

Hinsichtlich der weiteren Geschäftsentwicklung weist der Vorstand in seinem Lagebericht u.a. auf Folgendes hin:

·      „Das Geschäftsjahr 2013 und 2014 wird weiterhin von Investitionen in die Standardisierung und Konsolidierung der IT geprägt sein, allerdings rückt jetzt die fällige Umstellung auf Win­dows7 bzw. auf Office2010 als Standard-Office-Produkt in den Vordergrund. Bei dieser Um­stellung müssen im Projektzeitraum bis Anfang 2015 alle Arbeitsplatzrechner „angefasst werden“, was einer Aufgabenmehrung von ca. 30 % pro Jahr für die beteiligten Teams ent­spricht. Dabei wird dann auch die Standardisierung der PC-Arbeitsplätze über alle Städte hinweg konsequent durchgesetzt.

·      Rechnerische Einsparungen im Vergleich zu den Aufwendungen für das IT-Portfolio 2009 werden aber nicht sichtbar sein, da KommunalBIT gerade jetzt das Personal benötigt, um ohne bedeutsame externe Unterstützung auch die inzwischen aufgetretenen Aufgabenmeh­rungen aus dem laufenden Betrieb und die der vorgenannten Umstellung bewältigen zu kön­nen. Das gilt in gewissem Maß ebenso für die Ergebnisse der sogenannten „Druckerkonsoli­dierung“, KommunalBIT wird hier mit einer gemeinsamen europaweiten Ausschreibung der Leistungen über alle Städte zwar Skaleneffekte generieren, die aber zulasten anderer Meh­rungen „untergehen“. So führt zum Beispiel der im Lagebericht 2011 genannte erhöhte Plat­tenspeicherbedarf jetzt dann zu zusätzlichen Investitionen, die nicht vermeidbar und kaum kompensiert werden können, und die Zunahmen im Aufgabenbereich „mobile IT“ werden ebenfalls zu diesem Trend beitragen.“

Inwieweit (Gemein-)Kostensenkungen ggf. dennoch realisierbar bzw. mittelfristig anzustreben sind, wird sich u.a. aus der externen Organisations- und Kostenuntersuchung ergeben (vgl. die Rf. II-Beschlussvorlage vom 11.03.2013 zur FA/StR-Sitzung am 20.03.2013 im Kontext des KommunalBIT-Wirtschaftsplans 2013). Die diesbezüglichen Ergebnisse werden in Kürze er­wartet.

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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