Betreff
Bedarfszuweisungen
Vorlage
Käm/125/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt Kenntnis davon, dass die Stadt Fürth außerplanmäßige Bedarfszuweisungen in Höhe von 4 Mio. € in Form von Stabilisierungshilfen erhalten und diese umgehend vollständig zur Tilgung von Kassenkrediten verwendet hat.


Die Finanzverwaltung beantragte im März 2013 Bedarfszuweisungen aufgrund eines im Finanzausgleich neu geschaffenen Tatbestands. Im August erhielt die Stadt Fürth einen Bescheid, dass 4 Mio. € in Form von Stabilisierungshilfen gewährt werden. Diese 4 Mio. € dürfen nur zum Schuldenabbau (für Investitions- sowie Kassenkredite) sowie zur Abdeckung von Sollfehlbeträgen verwendet werden.

 

Die 4 Mio. € wurden unter dem Vorbehalt der Rückzahlung gewährt mit der Maßgabe, dass das Haushaltskonsolidierungskonzept überarbeitet wird mit Maßnahmen, die im gesamten Finanzplanungszeitraum wirksam werden.

 

Eine weitere wichtige Auflage ist, dass „sich die Stadt bei den Investitionen auf nur unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich beschränkt; soweit möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: