Der Stadtrat nimmt Kenntnis davon, dass die Stadt Fürth außerplanmäßige Bedarfszuweisungen in Höhe von 4 Mio. € in Form von Stabilisierungshilfen erhalten und diese umgehend vollständig zur Tilgung von Kassenkrediten verwendet hat.
Die Finanzverwaltung
beantragte im März 2013 Bedarfszuweisungen aufgrund eines im Finanzausgleich
neu geschaffenen Tatbestands. Im August erhielt die Stadt Fürth einen Bescheid,
dass 4 Mio. € in Form von Stabilisierungshilfen gewährt werden. Diese 4 Mio. €
dürfen nur zum Schuldenabbau (für Investitions- sowie Kassenkredite) sowie zur
Abdeckung von Sollfehlbeträgen verwendet werden.
Die 4 Mio. € wurden
unter dem Vorbehalt der Rückzahlung gewährt mit der Maßgabe, dass das
Haushaltskonsolidierungskonzept überarbeitet wird mit Maßnahmen, die im
gesamten Finanzplanungszeitraum wirksam werden.
Eine weitere
wichtige Auflage ist, dass „sich die Stadt bei den Investitionen auf nur
unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich
beschränkt; soweit möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen.“
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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