Betreff
Fahrtkosten für den Fahrdienst der heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) des Kinderheims St. Michael Fürth
Vorlage
JgA/130/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der AJJ empfiehlt dem Stadtrat, die Rummelsberger Dienste gGmbH ab 01.07.2013 mit den Fahrdiensten für Kinder der heilpädagogischen Tagesstätte des Kinderheims St. Michael zu beauftragen und mit diesen einen entsprechenden Vertrag zu schließen.


In der HPT St. Michael sind über § 32 SGB VIII in Tagesgruppen 40 Kinder im Rahmen teilstationärer Hilfen untergebracht. Die Kosten für den Unterbringungstag belaufen sich pro Kind auf 110 € aufgrund der Entgeltvereinbarung mit der „Regionalen Kommission Kinder- und Jugendhilfe Franken“ vom 22.7.2013.

Bei den letzten Tarifverhandlungen wurde durch den neuen Heimträger,  „RDJ – Rummels-berger Dienste für junge Menschen gGmbH“, auf die knappe Kostenkalkulation des Tages-satzes hingewiesen und festgestellt, dass im tariflichen Entgelt die Fahrtkosten für die Kinder nicht abgebildet sind. Nach Rücksprache mit der Entgeltkommission Franken ist dies nicht Gegenstand der überregionalen Regelung und muss bilateral zwischen dem Jugendamt und dem Träger vereinbart werden.

 

Von den 40 Kindern nutzen den Fahrdienst mittags nur ca. 30 Kinder und abends ca. 20 Kinder.

 

Auf dieser Basis wurde vom Träger eine Kostenkalkulation vorgelegt, wonach für diese Dienst-leistung echte Kosten von jährlich 50.149 € anfallen. Die Kalkulation ist als Anlage 1 beigefügt. Es wurden 220 Öffnungstage zugrunde gelegt.

Eine weitere Alternative wäre, den Transport für die Kinder in Eigenregie des Jugendamts zu organisieren. Es wurde durch die Rummelsberger Dienste ein Vergleichsangebot bei der Fa. Schatt eingeholt, wonach dann 53.490 € an Kosten anfielen.
Zum Vergleich wurde zudem die Abrechnung eines weiteren HPT-Anbieters herangezogen. Bei Hochrechnung auf die vergleichbare, nutzende Kinderzahl von 30 Kindern würden dort jährliche Fahrtkosten von 50.515 € bis 54.470 € entstehen.
Zum weiteren Vergleich wurden alternativ Taxikosten kalkuliert. Pro Fahrt mit 4 Kindern wären 16 € zu rechnen. Insgesamt entstünden dadurch jährliche Kosten von 56.320 €.

Das vorgelegte Angebot der Rummelsberger Dienste ist somit die günstigste Variante und sollte angenommen werden. Für eine vereinfachte Abrechnung mit wenig Verwaltungsaufwand wären die Gesamtkosten pauschal auf alle Kinder in der HPT umzulegen. Auf ein Kind entfallen damit Beförderungskosten von monatlich 104 €.

Die Vereinbarung für die Fahrtkostenerstattung (s. Anlage 2) ist gegenzuzeichnen. Nach § 3 der Geschäftsordnung des Stadtrats Fürth ist damit der Stadtrat zu befassen. Maßgeblich für den Schwellenwert ist der 10-fache Jahresbetrag des Leistungswertes, in diesem Fall also

500.000 €.

Die Kosten fließen als zusätzliche Kosten in den Ansatz der HPT im „Sonderbudget Erziehe-rische Hilfen“ 51500 in UA 4555.7713 ein. Dort sind bisher 1.140.300 € eingestellt. Bei dem Ansatz wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung seit 2011 erfolgreich ein Betrag von 100.000 € eingespart.

Hinweis 1:
Da es sich um stark verhaltensauffällige Kinder handelt, mit zum Teil eingeschränkten Möglich-keiten zur Teilhabe am Alltagsleben, können sie nicht ohne Probleme auf das Angebot des Nahverkehrs zurück greifen.

Hinweis 2:
Als mittelfristige Alternative bietet sich an, die Tagesstätten nicht mehr zentral in der Nordstadt zu betreiben, sondern an zwei Standorte, nahe bei den Sonderschulen, auszulagern. Dadurch würden sich mittelfristig die Fahrkosten reduzieren lassen. Entsprechende Verhandlungen laufen bereits.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Gesamtkosten 50.149

 

nein

x

ja

50.149 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      4555.7713

Budget-Nr. 51500

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Kostenkalkulation

1 Vereinbarung