Der AJJ empfiehlt dem Stadtrat, die Rummelsberger Dienste gGmbH ab 01.07.2013 mit den Fahrdiensten für Kinder der heilpädagogischen Tagesstätte des Kinderheims St. Michael zu beauftragen und mit diesen einen entsprechenden Vertrag zu schließen.
In der HPT St.
Michael sind über § 32 SGB VIII in Tagesgruppen 40 Kinder im Rahmen
teilstationärer Hilfen untergebracht. Die Kosten für den Unterbringungstag
belaufen sich pro Kind auf 110 € aufgrund der Entgeltvereinbarung mit der
„Regionalen Kommission Kinder- und Jugendhilfe Franken“ vom 22.7.2013.
Bei den letzten Tarifverhandlungen wurde durch den neuen Heimträger, „RDJ – Rummels-berger Dienste für junge
Menschen gGmbH“, auf die knappe Kostenkalkulation des Tages-satzes hingewiesen
und festgestellt, dass im tariflichen Entgelt die Fahrtkosten für die Kinder
nicht abgebildet sind. Nach Rücksprache mit der Entgeltkommission Franken ist
dies nicht Gegenstand der überregionalen Regelung und muss bilateral zwischen
dem Jugendamt und dem Träger vereinbart werden.
Von den 40 Kindern
nutzen den Fahrdienst mittags nur ca. 30 Kinder und abends ca. 20 Kinder.
Auf dieser Basis
wurde vom Träger eine Kostenkalkulation vorgelegt, wonach für diese
Dienst-leistung echte Kosten von jährlich 50.149 € anfallen. Die Kalkulation
ist als Anlage 1 beigefügt. Es wurden 220 Öffnungstage zugrunde gelegt.
Eine weitere
Alternative wäre, den Transport für die Kinder in Eigenregie des Jugendamts zu
organisieren. Es wurde durch die Rummelsberger Dienste ein Vergleichsangebot
bei der Fa. Schatt eingeholt, wonach dann 53.490 € an Kosten anfielen.
Zum Vergleich wurde zudem die Abrechnung eines weiteren HPT-Anbieters
herangezogen. Bei Hochrechnung auf die vergleichbare, nutzende Kinderzahl von
30 Kindern würden dort jährliche Fahrtkosten von 50.515 € bis 54.470 €
entstehen.
Zum weiteren Vergleich wurden alternativ Taxikosten kalkuliert. Pro Fahrt mit 4
Kindern wären 16 € zu rechnen. Insgesamt entstünden dadurch jährliche Kosten
von 56.320 €.
Das vorgelegte
Angebot der Rummelsberger Dienste ist somit die günstigste Variante und sollte
angenommen werden. Für eine vereinfachte Abrechnung mit wenig
Verwaltungsaufwand wären die Gesamtkosten pauschal auf alle Kinder in der HPT
umzulegen. Auf ein Kind entfallen damit Beförderungskosten von monatlich 104 €.
Die Vereinbarung für die Fahrtkostenerstattung (s. Anlage 2) ist gegenzuzeichnen.
Nach § 3 der Geschäftsordnung des Stadtrats Fürth ist damit der Stadtrat zu
befassen. Maßgeblich für den Schwellenwert ist der 10-fache Jahresbetrag des
Leistungswertes, in diesem Fall also
500.000 €.
Die Kosten fließen als zusätzliche Kosten in den Ansatz der HPT im
„Sonderbudget Erziehe-rische Hilfen“ 51500 in UA 4555.7713 ein. Dort sind
bisher 1.140.300 € eingestellt. Bei dem Ansatz wurde im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung seit 2011 erfolgreich ein Betrag von 100.000 €
eingespart.
Hinweis 1:
Da es sich um stark verhaltensauffällige Kinder handelt, mit zum Teil
eingeschränkten Möglich-keiten zur Teilhabe am Alltagsleben, können sie nicht
ohne Probleme auf das Angebot des Nahverkehrs zurück greifen.
Hinweis 2:
Als mittelfristige Alternative bietet sich an, die Tagesstätten nicht mehr
zentral in der Nordstadt zu betreiben, sondern an zwei Standorte, nahe bei den
Sonderschulen, auszulagern. Dadurch würden sich mittelfristig die Fahrkosten
reduzieren lassen. Entsprechende Verhandlungen laufen bereits.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Gesamtkosten
50.149 € |
|
nein |
x |
ja |
50.149
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
4555.7713 |
Budget-Nr. 51500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1 Kostenkalkulation
1 Vereinbarung