1. Der Bauausschuss stimmt dem
vorliegenden Bebauungskonzept (Stand 27.09.2013) unter Berücksichtigung der
notwendigen Ersatzpflanzungen zu.
2. Für den nun herausgenommenen Bereich sind durch die
Verwaltung entsprechende Verhandlungen mit der Zielsetzung einer reduzierten
Bebauung und eines verbesserten Baumschutzes zu führen.
3. Das Verhandlungsergebnis ist dem BWA erneut vorzulegen.
Im BWA am 12.06.2013 wurde der Antrag auf
Vorbescheid zur Bebauung der Grundstücke am Brünnleinsweg vorgelegt. Da ein Großteil
des vorhandenen
Baumbestandes, der unter die Baumschutzverordnung
fällt jedoch gefällt werden müsste, wurde dem Antrag nicht zugestimmt.
Auf Wunsch des Ausschusses sollte das Vorhaben überarbeitet werden, da nur eine
Planung in einer aufgelockerten Form und mit der Maßgabe, dass der erhaltenswerte Baumbestand angemessen und zuverlässig berücksichtigt wird, zugestimmt werden könnte.
Daraufhin wurde vom Investor eine überarbeitet Planung vorgelegt (s.A. Planung
Stand 27.06.2013).
Die wesentlichen Veränderungen sind hierbei:
- Eine Reduzierung der versiegelten Flächen
durch eine Verringerung der Verkehrsflächen.
- Eine Bebauung nur noch mit Reihenhäusern und
Mehrfamilienhäusern. Bei den Reihenhäusern handelt es sich um max. 4 Einheiten
in einer Reihenhausstange. Auf Doppelhaushälften wird gänzlich verzichtet.
- Die nördlichen und westlichen Randbereiche
werden von einer Bebauung freigehalten.
Bei der Prüfung durch das Amt für Umwelt, Ordnung und
Verbraucherschutz bezüglich des Baumschutzes wurde festgestellt, dass neben den
zu fällenden Bäumen (43), die durch den Bauträger genannt wurden, mindestens 9
weitere Bäume langfristig nicht zu erhalten sind. Auch im Bereich des
Kinderspielplatzes werden besondere Ansprüche an die Verkehrssicherheit von
Bäumen gestellt, so dass auf Grund der Baumarten und des Zustandes der Bäume
dort, gegebenenfalls weitere Fällungen notwendig werden. Dennoch kann das OA
unter Berücksichtigung der verringerten Dichte der Bebauung und entsprechender
Ersatzpflanzungen (114 Bäume) dem Vorhaben zustimmen.
Auch dieser Planung wurde vom BWA nicht zugestimmt, da die Dichte immer noch zu
hoch eingeschätzt und die Anzahl der zu fällenden Bäume nicht akzeptiert wurde.
Auf Grund der erneuten Ablehnung wurde
nun durch die Fa-. Schultheiß mit
Schreiben vom 27.09.2013 (s. A.) ein erneut geänderter Bebauungsvorschlag für die Errichtung von 10 Reihenhäusern und 2 Wohnanlagen mit je 7 Wohneinheiten mit Tiefgarage (insgesamt 24 Wohneinheiten) vorgelegt.
Das ursprünglich als Bauabschnitt
1 bezeichnete Baufeld
im westlichen Grundstücksteil, soll nun
bis zu einer abschließenden Lösung der
Bebauung, unter
Berücksichtigung der Stellungnahme des Ordnungsamtes bis auf Weiteres zurück gestellt werden. Ziel ist es hier durch ein geändertes Maß der Bebauung (ggf. Doppelhausbebauung) weiteren
Baumbestand unstrittig zu erhalten.
Die Bebauung dieses Grundstücksteiles erfolgt
somit erst nach
einer getrennten Antragstellung
und vorbehaltlich der späteren Zustimmung der Stadt Fürth.
Somit reduziert sich die Zahl
der bisher durch den Bauträger beabsichtigten Fällungen (43) um 11 Bäume.
Von den 9 weiteren Bäumen, für die das Amt für Umwelt, Ordnung und
Verbraucherschutz festgestellt hat, dass diese zumindest langfristig nicht zu
erhalten sind, werden nur noch zwei Standorte von der Baumaßnahme betroffen.
Nachdem sich die Anzahl
der zu fällenden Bäume erheblich verringert hat, ist davon auszugehen, dass die
bereits durch das OA für die größere Lösung erteilte Zustimmung unter
Berücksichtigung entsprechender Ersatzpflanzungen aufrecht erhalten bleibt.
Zum Bereich des
Kinderspielplatzes ist noch anzumerken, dass hier besondere Ansprüche an die
Verkehrssicherheit von Bäumen zu stellen sind, so dass auf Grund der Baumarten
und des Zustandes der Bäume dort gegebenenfalls weitere Eingriffe notwendig
werden können. Auch dieser Tatbestand ist bereits in die frühere Stellungnahme
des OA zur Beurteilung der Baumsituation eingeflossen.
Aus der Sicht des Baureferates
könnte daher dem vorliegenden Konzept mit Zurückstellung des ersten
Bauabschnittes und unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente
zugestimmt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan Stand 19.12.2012
Lageplan Stand 23.05.2013
Lageplan Stand 27.06.2013
Lageplan Stand 01.10.2013 mit Baumliste
Baumliste zum Genehmigungsplan
Ausschnitt Genehmigungsplan
Stellungnahme OA v. 16.09.2013
Schreiben Schultheiß mit Plan v. 27.09.2013