Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Der Bau- und Werkausschuss der Stadt Fürth nimmt den bisherigen Planungsstand grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis. Im weiteren Planungsverlauf soll versucht werden, die Belange aller Verkehrsteilnehmer sowie der Stadtgestaltung weiter zu optimieren.
Im Zuge der Maßnahme
„Neuer Einkaufsschwerpunkt in der Rudolf-Breitscheid-Straße“ ist eine
Neugestaltung des umgebenden öffentlichen Raumes erforderlich. In dem im August
2013 abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrag zwischen MIB und der Stadt Fürth
wurde geregelt, dass MIB entstehende Kosten bis zu einer Höhe von 830.000,- €
übernimmt.
Die MIB Neunte
Investitionsgesellschaft mbH hat das Büro fagus - FachGesellschaft für
Umweltplanung und Stadtentwicklung mbH beauftragt, die öffentlichen Flächen im
Bereich des Neuen Einkaufschwerpunkts Rudolf-Breitscheid-Straße zu planen. Die
vorliegende Planung vom 02.10.2013 stellt den derzeit erreichten Stand der
Planung dar.
Die Rudolf-Breitscheid-Straße
und die Hallstraße wird im Zuge des Baus der Geschäftshäuser für den Neuen
Einkaufsschwerpunkt eine verstärkte Verkehrsnachfrage von zu Fuß gehenden
Kunden und durch Lieferverkehr erfahren, gleichzeitig ist auch des Busverkehr
und der Radverkehr angemessen zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird mit der
Umgestaltung der Rudolf-Breitscheid-Straße, der Hallstraße und ggf. der
Moststraße eine deutliche städtebauliche Aufwertung angestrebt.
Die
Rudolf-Breitscheid-Straße ist neben dem Fußgängerverkehr im Einrichtungsverkehr
von der Friedrichstraße kommend in Richtung Hallstraße Busse, Lieferverkehr,
Anlieger und Radfahrer aufnehmen.
Nach mehreren
Abstimmungsgesprächen mit verschiedenen Beteiligten von Seiten der Stadt hat
das für MIB tätige Planungsbüro inzwischen ein Neugestaltungskonzept (Stand
02.10.2013) vorgelegt, das die Straßenräume der Rudolf-Breitscheid-Straße
zwischen Hallstraße und Friedrichstraße, der Hallstraße bis zur Moststraße und
den entsprechenden Abschnitt der Moststraße nördlich der Maßnahme beinhaltet:
Es ist bisher
vorgesehen, die vom Hauptbahnhof kommenden Buslinien 173, 174, 177, 178 und 179
wie bisher durch die Rudolf-Breitscheid-Straße verkehren zu lassen. Es
verkehren zweiachsige Busse, Gelenkbusse und teilweise auch Buszüge. Aufgrund
der Anzahl der Busse ist aus technischen Gründen eine Pflasterung des Fahrwegs
für die Busse nicht regelkonform möglich. Eine Befestigung in Asphaltbauweise
entspricht hier dem Stand der Technik. Damit scheidet auch eine einheitlich
gestaltete Fläche, wie sie für eine „Fußgängerzone“ benötigt würde, aus. Damit
jedoch möglichst breite gepflasterte Flächen entstehen, ist die Fahrfläche für
die Busse so schmal wie möglich vorgesehen und umfasst lediglich den
Platzbedarf der Schleppkurve der verwendeten Bustypen bei
Schrittgeschwindigkeit.
Das Büro fagus
schlägt für die Busspur einen Kunstharzbelag mit Zuschlagstoffen aus dem
gleichen Stein, wie dem im Gehwegbereich verwendeten Pflaster vor. Der helle
Farbton aus der bestehenden Fußgängerzone soll hierbei fortgeführt werden. Das
Tiefbauamt wird zunächst entsprechende Referenzflächen vor allem im Hinblick
auf ihre Belastbarkeit prüfen. Nachdem die Materialfrage noch nicht
abschließend geklärt ist, kann noch keine Kostenschätzung vorgelegt werden.
Der Fußgängerverkehr
soll auf der Nordseite eine 4 m breite Fläche erhalten. Daran schließt sich ein
ca. 1,50 m breiter Möblierungsstreifen an, in dem auch Bäume gepflanzt werden
sollen. Parallel dazu wird eine Liefer- und Ladezone von ca. 2,5 m vorgesehen,
die außerhalb der Liefer- und Ladezeiten den Fußgängern zur Verfügung steht.
Der Radverkehr soll
in Fahrtrichtung der Busse mit diesen gemeinsam geführt werden. In
Gegenrichtung soll der Radverkehr von der Hallstraße kommend, in der er mit den
Fahrzeugen, die die Tiefgarage der Commerzbank anfahren geführt wird, im
Anschluss auf die gepflasterte Flächen geleitet werden. Im Knotenpunktbereich
ist eine gefahrlose Begegnung von Bussen und entgegenkommenden Radfahrern auf
Grund des nur geringen Platzangebotes nicht ohne Weiteres möglich. Eine
mögliche signaltechnische Regelung der Konfliktfläche wurde nicht näher
betrachtet. Stattdessen wird eine gemeinsame Führung mit dem Fußgängerverkehr
vorgesehen. Dazu heißt es zwar in den Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (Rast06): „Generell
ungeeignet für gemeinsame Führung des Radverkehrs mit Benutzungspflicht mit
Fußgängern sind Straßen mit intensiver Geschäftsnutzung, mit einer
überdurchschnittlich hohen Benutzung durch besonders schutzbedürftige Fußgänger
(z. B. Senioren, Behinderte, Kinder), im Zuge von Hauptverbindungen des
Radverkehrs, […]“.
Aufgrund der
beengten Verhältnisse bei allerdings breiten Gehwegbereichen soll dennoch eine
gemeinsame Führung vorgesehen werden. Falls es künftig zu einer Häufung von
Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern im genannten Bereich kommen
sollte, besteht die Möglichkeit nachträglich eine weitergehende Trennung der
Verkehrsarten vorzunehmen. Diese Lösung wird vorgeschlagen, um ein möglichst
großzügiges Flächenangebot für flanierende Fußgänger zu erhalten.
Die Südseite der
Rudolf-Breitscheid-Straße ist folglich mit einem Gehweg von ca. 5,75m
vorgesehen. Bei auftretenden Problemen soll die zwischen Stadt und MIB
abgestimmte gemeinsame Führung von Fußgängern und Radfahren ggf. durch
Austausch von Steinen nachgerüstet gerüstet werden können (vgl. Uferpromenade).
Zur Beleuchtung des
öffentlichen Straßenraumes soll in der Rudolf-Breitscheid-Straße und in der
Hallstraße das System der Wandarmleuchten aus der Fußgängerzone (Glasschalen
auf Bronzeauslegern) weitergeführt werden.
Der gestalterische
Zusammenhang mit der Fußgängerzone soll außerdem durch die Verwendung der
gleichen Baumscheiben und weitestgehend ähnlicher Möblierungsgegenstände
geschaffen werden. Lediglich bei den Fahrradständern soll ein anderes Modell
verwendet werden (ggf. ähnlich Friedrichstraße).
Die Moststraße soll
neben der bisherigen Nutzung (Praxen, Geschäfte) als Zufahrt für die Tiefgarage
und für die Anlieferung dienen. Bis zum Parkhaus soll zweistreifig mit Pkw
gefahren werden können. Der bisherige Entwurf sieht eine deutliche Reduzierung
der Anzahl der Parkstände im öffentlichen Raum vor. Hier könnte nach Auffassung
des Baureferates noch Optimierungspotenzial (ggf. auch durch Pflanzflächen)
bestehen.
Die vorliegende
Planung ist aufgrund des engen Zeitfensters noch nicht mit der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Die Erschließung, insbesondere die
Anfahrbarkeit der Tiefgarage und des Ladehofes während der Kirchweihzeit ist
ebenfalls noch nicht abschließend geklärt.
Derzeit wird von
einem von der Stadt Fürth beauftragten Ingenieurbüro alternativ untersucht, ob
der Busverkehr einem Vorschlag der infra/vb folgend in die Friedrichstraße
verlagert werden könnte. Hierzu erfolgt ein mündlicher Sachstandsbericht zum
aktuell erreichten Stand.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
Ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan Gestaltung Straßenraum
Vorplanung, fagus gmbH für MIB, Stand 02.10.2013