Betreff
B-Plan 370a Neuer-Einkaufsschwerpunkt Rudolf-Breitscheid-Straße: Planung öffentlicher Straßenraum
Vorlage
SpA/218/2013
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.

Der Bau- und Werkausschuss der Stadt Fürth nimmt den bisherigen Planungsstand grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis. Im weiteren Planungsverlauf soll versucht werden, die Belange aller Verkehrsteilnehmer sowie der Stadtgestaltung weiter zu optimieren.


Im Zuge der Maßnahme „Neuer Einkaufsschwerpunkt in der Rudolf-Breitscheid-Straße“ ist eine Neugestaltung des umgebenden öffentlichen Raumes erforderlich. In dem im August 2013 abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrag zwischen MIB und der Stadt Fürth wurde geregelt, dass MIB entstehende Kosten bis zu einer Höhe von 830.000,- € übernimmt.

 

Die MIB Neunte Investitionsgesellschaft mbH hat das Büro fagus - FachGesellschaft für Umweltplanung und Stadtentwicklung mbH beauftragt, die öffentlichen Flächen im Bereich des Neuen Einkaufschwerpunkts Rudolf-Breitscheid-Straße zu planen. Die vorliegende Planung vom 02.10.2013 stellt den derzeit erreichten Stand der Planung dar.

 

Die Rudolf-Breitscheid-Straße und die Hallstraße wird im Zuge des Baus der Geschäftshäuser für den Neuen Einkaufsschwerpunkt eine verstärkte Verkehrsnachfrage von zu Fuß gehenden Kunden und durch Lieferverkehr erfahren, gleichzeitig ist auch des Busverkehr und der Radverkehr angemessen zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird mit der Umgestaltung der Rudolf-Breitscheid-Straße, der Hallstraße und ggf. der Moststraße eine deutliche städtebauliche Aufwertung angestrebt.

 

Die Rudolf-Breitscheid-Straße ist neben dem Fußgängerverkehr im Einrichtungsverkehr von der Friedrichstraße kommend in Richtung Hallstraße Busse, Lieferverkehr, Anlieger und Radfahrer aufnehmen.

 

Nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit verschiedenen Beteiligten von Seiten der Stadt hat das für MIB tätige Planungsbüro inzwischen ein Neugestaltungskonzept (Stand 02.10.2013) vorgelegt, das die Straßenräume der Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Hallstraße und Friedrichstraße, der Hallstraße bis zur Moststraße und den entsprechenden Abschnitt der Moststraße nördlich der Maßnahme beinhaltet:

 

 

Es ist bisher vorgesehen, die vom Hauptbahnhof kommenden Buslinien 173, 174, 177, 178 und 179 wie bisher durch die Rudolf-Breitscheid-Straße verkehren zu lassen. Es verkehren zweiachsige Busse, Gelenkbusse und teilweise auch Buszüge. Aufgrund der Anzahl der Busse ist aus technischen Gründen eine Pflasterung des Fahrwegs für die Busse nicht regelkonform möglich. Eine Befestigung in Asphaltbauweise entspricht hier dem Stand der Technik. Damit scheidet auch eine einheitlich gestaltete Fläche, wie sie für eine „Fußgängerzone“ benötigt würde, aus. Damit jedoch möglichst breite gepflasterte Flächen entstehen, ist die Fahrfläche für die Busse so schmal wie möglich vorgesehen und umfasst lediglich den Platzbedarf der Schleppkurve der verwendeten Bustypen bei Schrittgeschwindigkeit.

Das Büro fagus schlägt für die Busspur einen Kunstharzbelag mit Zuschlagstoffen aus dem gleichen Stein, wie dem im Gehwegbereich verwendeten Pflaster vor. Der helle Farbton aus der bestehenden Fußgängerzone soll hierbei fortgeführt werden. Das Tiefbauamt wird zunächst entsprechende Referenzflächen vor allem im Hinblick auf ihre Belastbarkeit prüfen. Nachdem die Materialfrage noch nicht abschließend geklärt ist, kann noch keine Kostenschätzung vorgelegt werden.

 

Der Fußgängerverkehr soll auf der Nordseite eine 4 m breite Fläche erhalten. Daran schließt sich ein ca. 1,50 m breiter Möblierungsstreifen an, in dem auch Bäume gepflanzt werden sollen. Parallel dazu wird eine Liefer- und Ladezone von ca. 2,5 m vorgesehen, die außerhalb der Liefer- und Ladezeiten den Fußgängern zur Verfügung steht.

 

Der Radverkehr soll in Fahrtrichtung der Busse mit diesen gemeinsam geführt werden. In Gegenrichtung soll der Radverkehr von der Hallstraße kommend, in der er mit den Fahrzeugen, die die Tiefgarage der Commerzbank anfahren geführt wird, im Anschluss auf die gepflasterte Flächen geleitet werden. Im Knotenpunktbereich ist eine gefahrlose Begegnung von Bussen und entgegenkommenden Radfahrern auf Grund des nur geringen Platzangebotes nicht ohne Weiteres möglich. Eine mögliche signaltechnische Regelung der Konfliktfläche wurde nicht näher betrachtet. Stattdessen wird eine gemeinsame Führung mit dem Fußgängerverkehr vorgesehen. Dazu heißt es zwar in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (Rast06): „Generell ungeeignet für gemeinsame Führung des Radverkehrs mit Benutzungspflicht mit Fußgängern sind Straßen mit intensiver Geschäftsnutzung, mit einer überdurchschnittlich hohen Benutzung durch besonders schutzbedürftige Fußgänger (z. B. Senioren, Behinderte, Kinder), im Zuge von Hauptverbindungen des Radverkehrs, […]“.

Aufgrund der beengten Verhältnisse bei allerdings breiten Gehwegbereichen soll dennoch eine gemeinsame Führung vorgesehen werden. Falls es künftig zu einer Häufung von Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern im genannten Bereich kommen sollte, besteht die Möglichkeit nachträglich eine weitergehende Trennung der Verkehrsarten vorzunehmen. Diese Lösung wird vorgeschlagen, um ein möglichst großzügiges Flächenangebot für flanierende Fußgänger zu erhalten.

 

Die Südseite der Rudolf-Breitscheid-Straße ist folglich mit einem Gehweg von ca. 5,75m vorgesehen. Bei auftretenden Problemen soll die zwischen Stadt und MIB abgestimmte gemeinsame Führung von Fußgängern und Radfahren ggf. durch Austausch von Steinen nachgerüstet gerüstet werden können (vgl. Uferpromenade).

 

Zur Beleuchtung des öffentlichen Straßenraumes soll in der Rudolf-Breitscheid-Straße und in der Hallstraße das System der Wandarmleuchten aus der Fußgängerzone (Glasschalen auf Bronzeauslegern) weitergeführt werden.

 

Der gestalterische Zusammenhang mit der Fußgängerzone soll außerdem durch die Verwendung der gleichen Baumscheiben und weitestgehend ähnlicher Möblierungs­gegenstände geschaffen werden. Lediglich bei den Fahrradständern soll ein anderes Modell verwendet werden (ggf. ähnlich Friedrichstraße).

 

Die Moststraße soll neben der bisherigen Nutzung (Praxen, Geschäfte) als Zufahrt für die Tiefgarage und für die Anlieferung dienen. Bis zum Parkhaus soll zweistreifig mit Pkw gefahren werden können. Der bisherige Entwurf sieht eine deutliche Reduzierung der Anzahl der Parkstände im öffentlichen Raum vor. Hier könnte nach Auffassung des Baureferates noch Optimierungspotenzial (ggf. auch durch Pflanzflächen) bestehen.

 

Die vorliegende Planung ist aufgrund des engen Zeitfensters noch nicht mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Die Erschließung, insbesondere die Anfahrbarkeit der Tiefgarage und des Ladehofes während der Kirchweihzeit ist ebenfalls noch nicht abschließend geklärt.

 

Derzeit wird von einem von der Stadt Fürth beauftragten Ingenieurbüro alternativ untersucht, ob der Busverkehr einem Vorschlag der infra/vb folgend in die Friedrichstraße verlagert werden könnte. Hierzu erfolgt ein mündlicher Sachstandsbericht zum aktuell erreichten Stand.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

Ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan Gestaltung Straßenraum

Vorplanung, fagus gmbH für MIB, Stand 02.10.2013