Die Schulpfleger/innen, mit Ausnahme der für die Grundschulen und Berufsschulen zuständigen Pfleger/innen, werden als Vertreter des Schulaufwandsträgers in den Schulforen vorgesehen. In Ausnahmefällen kann zusätzlich auf Wunsch der Schule auch ein Vertreter der Schulverwaltung teilnehmen.
Aufgrund einer Änderung von Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayEUG ist u.a. nun
auch der Schulaufwandsträger Mitglied des Schulforums. Er hat zu den Sitzungen
einen Vertreter zu entsenden. Die Stadt Fürth als Aufwandsträger sieht dazu die
jeweils mit der Pflegschaft beauftragten Stadtratsmitglieder der betroffenen
Schulen vor. Sie stellen ein Bindeglied zwischen Stadtrat als Organ der Stadt
Fürth und Verwaltung dar. Zusätzlich kann, auf Wunsch der Schule, in
Ausnahmefällen, falls besondere Belange anstehen, auch ein Vertreter der
Schulverwaltung an den Sitzungen des Schulforums teilnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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