Betreff
Mitgliedschaft des Sachaufwandsträgers im Schulforum (Änderung des Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayEUG)
Vorlage
SchvA/077/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Schulpfleger/innen, mit Ausnahme der für die Grundschulen und Berufsschulen zuständigen Pfleger/innen, werden als Vertreter des Schulaufwandsträgers in den Schulforen vorgesehen. In Ausnahmefällen kann zusätzlich auf Wunsch der Schule auch ein Vertreter der Schulverwaltung teilnehmen.


Aufgrund einer Änderung von Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayEUG ist u.a. nun auch der Schulaufwandsträger Mitglied des Schulforums. Er hat zu den Sitzungen einen Vertreter zu entsenden. Die Stadt Fürth als Aufwandsträger sieht dazu die jeweils mit der Pflegschaft beauftragten Stadtratsmitglieder der betroffenen Schulen vor. Sie stellen ein Bindeglied zwischen Stadtrat als Organ der Stadt Fürth und Verwaltung dar. Zusätzlich kann, auf Wunsch der Schule, in Ausnahmefällen, falls besondere Belange anstehen, auch ein Vertreter der Schulverwaltung an den Sitzungen des Schulforums teilnehmen.

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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