Die Straßenverbindung Beethovenstraße – Hardenbergstraße bleibt für
sämtliche Verkehrsteilnehmer erhalten.
Die Beethovenstraße ist Bestandteil einer
großflächigen Tempo 30-Zone der Wohnquartiere Westvorstadt/Dambach. Das Straßensystem
zwischen Hardenbergstraße und Forsthausstraße entspricht optisch dem Bild einer
amerikanischen Wohnsiedlung mit weiträumigen Vorgärten, schmalen Straßen und
einer überwiegenden Aufenthaltsfunktion. Hoher Durchgangsverkehr in diesen
Straßen würde erheblich störend empfunden und zu einer deutlich erhöhten
abstrakten Gefährdung führen.
Die Sperrung der Graf-Stauffenberg-Brücke
mit den dazugehörigen unattraktiven Umleitungen ließ befürchten, dass innerhalb
kürzester Zeit eine „inoffizielle“ Umleitung durch Beethovenstraße mit allen
negativen Folgen entsteht. Es wurde damit gerechnet, dass der größte Teil der
Fahrzeuge, welche die Breslauer Straße befahren (mehrere Tausend Fahrzeuge
täglich), diese Abkürzung nutzen würden. Die Straßenverkehrsbehörde hat deshalb
während der Bauphase die verkehrliche Sperrung der Beethovenstraße für
mehrspurige Fahrzeuge mittels Absperrpfosten und –schranken angeordnet.
Anwohner aus der ehemaligen
Offizierssiedlung mussten, wenn sie Richtung Hardhöhe/Eigenes Heim fahren
wollten, weite Umwege in Kauf nehmen, was sich im Gegenzug nachteilig
auswirkte.
Die Abwägung der einzelnen Interessen konnte
jedoch nur eine Sperrung der Beethovenstraße zur Folge haben. Die Nachteile der
Sperrung mussten zum Schutz der Anwohner zurücktreten.
Die Graf-Stauffenberg-Brücke ist
zwischenzeitlich saniert und die Verkehrsverbindung nach Oberfürberg wieder
hergestellt.
Von einer besonderen Gefährdungssituation
kann in Zeiten ohne Umleitungsverkehr nicht gesprochen werden. Die Verkehrsbelastung
ist bei weitem nicht so hoch wie bei dem prognostizierten Schleichverkehr
während der Brückensperrung. Insofern
fließen die Argumente der erhöhten
Gefährdung für die Anwohner auch nicht in die Abwägung mit ein. Nachteilig aber
würden sich weiterhin die Umwege auswirken. Z. B. ist die Wegstrecke von der
Brahmsstraße über die Forsthausstraße-Straße Am Europakanal-Breslauer Straße
über 1,5 km länger als die unmittelbare Verbindung über die Beethovenstraße zur
Breslauer Straße. Es besteht kein verkehrsrechtlicher Rechtfertigungsgrund, die
Beethovenstraße für den mehrspurigen Fahrzeugverkehr zu sperren.
Dass die Beethovenstraße von erhöhtem
Schleichverkehr während der Baumaßnahmen „Zirndorfer Brücke“ und „Wohngebiet am
Brünnleinsweg“ betroffen ist, steht nicht zu befürchten. Die Sperrung des
Straßenzuges für Baustellenfahrzeuge kann ggf. erfolgen. Diese Entwicklung
bleibt jedoch abzuwarten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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