1.
Entsprechend der Beschlussfassung im
Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 02.10.2013 nimmt auch
der Stadtrat die Ergebnisse der Erhebung des Betreuungsbedarfs für Kinder unter
drei Jahren zur Kenntnis und hält fest, dass die am 25.01.2012 beschlossene Zielvorgabe von Kinderkrippen- und Tagespflegeplätzen
für 40,0 % aller unter Dreijährigen der vom Forschungsverbund für das Gebiet
der Stadt Fürth ermittelten Mindestbedarfsquote mit reduzierter
Gewährleistungsverpflichtung für unter 1-Jährige in Höhe von 40,6 % annähernd
entsprach.
2.
Als zukünftige Zielvorgabe wird die vom Forschungsverbund für das
Gebiet der Stadt Fürth ermittelte Mindestbedarfsquote mit reduzierter
Gewährleistungs-verpflichtung für unter 1-Jährige in Höhe von 40,6 % zugrunde gelegt und die
Verwaltung beauftragt, das Nachfrageverhalten im Jahr 2014 zur Grundlage für
eine eventuelle Änderung der Zielvorgabe zu machen.
3.
Außerdem wird beschlossen, die
bisherige Aufteilung der erforderlichen Betreuungsplätze von 7/10
Kinderkrippen- und 3/10 Tagespflegeplätze den Ergebnissen der Bedarfserhebung
anzupassen und mittelfristig durch eine Aufteilung
der erforderlichen Betreuungsplätze von 85
% Kinderkrippenplätze und 15 %
Tagespflegeplätze zu ersetzen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
noch fehlenden Betreuungsplätze nach Möglichkeit in den Stadtteilen zu
schaffen, in denen derzeit Kinderkrippenplätze fehlen, und den Gremien
entsprechende Maßnahmevorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen, damit eine
Versorgung mit Betreuungsplätzen für unter Dreijährige in allen Stadtteilen sichergestellt werden kann.
5.
Außerdem soll der Betreuungsbedarf für unter 1-Jährige, der nach der
Bedarfserhebung mit reduzierter Gewährleistungsverpflichtung 6,1 % und ohne
reduzierte Gewährleistungsverpflichtung 12,9 % beträgt, mittelfristig in Kinder-krippen und in Tagespflege gedeckt werden.
Für besondere Betreuungszeiten wird das Jugendamt beauftragt, in
Einzelfällen unter Berücksichtigung des Wohles des Kindes sowie in Absprache
mit Eltern und Arbeit-gebern jeweils eine Lösung zu finden.
Bei der Beschlussfassung zu dem 38
Seiten umfassenden Bericht zur Kindertages-stättenversorgung zum 31.12.2011 und
zur voraussichtlichen Kindertagesstättenversorgung 2014 und 2017 war die
Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten
am 26.06.2013 beauftragt worden, die vom Forschungsverbund Deutsches
Jugendinstitut/TU Dortmund für Ende Juli 2013 in Aussicht gestellten örtlichen
Ergebnisse der Erhebung zum Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren in
der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten im
Oktober 2013 vorzustellen und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, da eine
Beschlussfassung über neue Zielsetzungen im Bereich der Kinderkrippen und der
Tagespflege erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Bedarfserhebung sinnvoll
erschien.
An der Erhebung zum
Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren, die vom Forschungsverbund
Deutsches Jugendinstitut/TU Dortmund mit Unterstützung der Kommunen zwischen
Anfang Mai und Anfang Juni 2013 in bundesweit 92 kreisfreien Städten und
Landkreisen durchgeführt wurde, beteiligten sich In der Stadt Fürth 37,3 % der
Eltern von 3.320 Kindern unter 3 Jahren.
Während bei den
teilnehmenden Eltern vor allem Erwerbstätige (beide Elternteile oder ein
Elternteil erwerbstätig zusammen 95,0 %), Menschen mit mittleren, höheren und
hohen Bildungsabschlüssen (Mittlere Reife bzw. Realschulabschluss,
Fachhochschulreife bzw. Abitur und Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss
zusammen 83,9 %) sowie in ehelichen Lebensgemeinschaften lebende Paare (81,0 %)
dominierten, waren bei den Kindern alle Jahrgangsstufen relativ gleichmäßig
vertreten (unter 1 Jährige zu 33,7%, 1-Jährige zu 34,5 % und 2-Jährige zu 31,8
%).
Bei einer Beteiligungsquote, die in der
gesamten Stadt 37,3 % betrug und in den einzelnen Stadtteilen zwischen 21,6 %
und 68,7 % schwankte, ergab sich ein gesamtstädtischer Betreuungswunsch für
unter Dreijährige in Kinderkrippen und in Tagespflege von 52,1 %, der in den
einzelnen Stadtteilen zwischen 42,4 % und 71,9 % schwankte.
Da die Betreuungswünsche
erfahrungsgemäß nicht alle in eine tatsächliche Betreuung münden, wurde die
Betreuungswünsche zur Berechnung des Betreuungsbedarfs vom Forschungsverbund mit
Abschlagsfaktoren versehen, die sich aus dem Survey des Deutschen
Jugendinstituts „Aufwachsen in Deutschland - Alltagswelten“ ergaben und für
unter 1-Jährige 0,78, für 1 Jährige 0.80 und für 2-Jährige 0,82 betrugen, so
dass der tatsächliche Bedarf niedriger ausfiel als die bei der Erhebung
geäußerten Betreuungswünsche.
Für die Stadt Fürth ergab sich damit
für unter Dreijährige ein auf den geäußerten Betreuungswünschen beruhender
Betreuungsbedarf von 42,9 %, der in den einzelnen Stadtteilen zwischen 34,2
% und 58,0 % schwankte.
Unter Berücksichtigung der reduzierten
Gewährleistungsverpflichtung für unter 1-Jährige, die im Gegensatz zu
1-Jährigen und 2-Jährigen über keinen generellen, sondern unter bestimmten
Voraussetzungen nur über einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung in
einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege verfügen, verringerte sich der
Betreuungsbedarf für alle unter Dreijährigen in der gesamten Stadt auf 40,6 %
und bewegte sich in den einzelnen Stadtteilen zwischen 31,1 % und 52,3 %.
Weitere Einzelheiten können
der als Anlage beigefügten Langfassung „Bericht zu den Ergebnissen der Erhebung
des Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei Jahren für das Gebiet der Stadt
Fürth 2013“ (PDF-Datei, 22 Seiten) entnommen werden.
Die Beschlussvorschläge
zielen darauf ab,
-
die Ergebnisse der Erhebung des Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei
Jahren zur Kenntnis zu nehmen,
-
entsprechend der Ergebnisse ein Mindestversorgungsziel für
Krippenplätze und Tagespflege in Höhe von 40,6 % aller unter Dreijährigen
festzulegen und die Verwaltung zu beauftragen, das Nachfrageverhalten im Jahr
2014 zur Grundlage für eine eventuelle Änderung der Zielvorgabe zu machen,
-
die bisherige Aufteilung von Krippenplätzen und Tagespflegeplätzen
anzupassen,
-
die Verwaltung zu beauftragen, die fehlenden Betreuungsplätze nach
Möglichkeit in den Stadtteilen zu schaffen, in denen derzeit
Kinderkrippenplätze fehlen, und den Gremien entsprechende Maßnahmevorschläge
zur Beschlussfassung vorzulegen,
-
den Betreuungsbedarf auch für unter 1-Jährige mittelfristig in
Kinderkrippen und in Tagespflege zu decken
-
und das Jugendamt zu beauftragen, für besondere Betreuungszeiten in
Einzelfällen unter Berücksichtigung des Wohles des Kindes sowie in Absprache
mit Eltern und Arbeitgebern jeweils eine Lösung zu finden.
Die Beschlussvorschläge wurden in der Sitzung des
Ausschusses für Jugendhilfe und Jugend-angelegenheiten am 02.10.2013 einstimmig
beschlossen.
Der Stadtrat wird ebenfalls um Zustimmung gebeten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bericht zu den Ergebnissen der Erhebung des Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei Jahren für das Gebiet der Stadt Fürth 2013 (PDF-Datei, 22 Seiten)