Betreff
Ergebnisse der Erhebung des Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei Jahren für das Gebiet der Stadt Fürth 2013
Vorlage
JgA/132/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

1.    Entsprechend der Beschlussfassung im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 02.10.2013 nimmt auch der Stadtrat die Ergebnisse der Erhebung des Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei Jahren zur Kenntnis und hält fest, dass die am 25.01.2012 beschlossene Zielvorgabe von Kinderkrippen- und Tagespflegeplätzen für 40,0 % aller unter Dreijährigen der vom Forschungsverbund für das Gebiet der Stadt Fürth ermittelten Mindestbedarfsquote mit reduzierter Gewährleistungsverpflichtung für unter 1-Jährige in Höhe von 40,6 % annähernd entsprach.

 

2.    Als zukünftige Zielvorgabe wird die vom Forschungsverbund für das Gebiet der Stadt Fürth ermittelte Mindestbedarfsquote mit reduzierter Gewährleistungs-verpflichtung für unter 1-Jährige in Höhe von 40,6 % zugrunde gelegt und die Verwaltung beauftragt, das Nachfrageverhalten im Jahr 2014 zur Grundlage für eine eventuelle Änderung der Zielvorgabe zu machen.

 

3.    Außerdem wird beschlossen, die bisherige Aufteilung der erforderlichen Betreuungsplätze von 7/10 Kinderkrippen- und 3/10 Tagespflegeplätze den Ergebnissen der Bedarfserhebung anzupassen und mittelfristig durch eine Aufteilung der erforderlichen Betreuungsplätze von 85 % Kinderkrippenplätze und 15 % Tagespflegeplätze zu ersetzen.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die noch fehlenden Betreuungsplätze nach Möglichkeit in den Stadtteilen zu schaffen, in denen derzeit Kinderkrippenplätze fehlen, und den Gremien entsprechende Maßnahmevorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen, damit eine Versorgung mit Betreuungsplätzen für unter Dreijährige in allen Stadtteilen sichergestellt werden kann.

 

5.    Außerdem soll der Betreuungsbedarf für unter 1-Jährige, der nach der Bedarfserhebung mit reduzierter Gewährleistungsverpflichtung 6,1 % und ohne reduzierte Gewährleistungsverpflichtung 12,9 % beträgt, mittelfristig in Kinder-krippen und in Tagespflege gedeckt werden.


Für besondere Betreuungszeiten wird das Jugendamt beauftragt, in Einzelfällen unter Berücksichtigung des Wohles des Kindes sowie in Absprache mit Eltern und Arbeit-gebern jeweils eine Lösung zu finden. 


Bei der Beschlussfassung zu dem 38 Seiten umfassenden Bericht zur Kindertages-stättenversorgung zum 31.12.2011 und zur voraussichtlichen Kindertagesstättenversorgung 2014 und 2017 war die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 26.06.2013 beauftragt worden, die vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/TU Dortmund für Ende Juli 2013 in Aussicht gestellten örtlichen Ergebnisse der Erhebung zum Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten im Oktober 2013 vorzustellen und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, da eine Beschlussfassung über neue Zielsetzungen im Bereich der Kinderkrippen und der Tagespflege erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Bedarfserhebung sinnvoll erschien.

 

An der Erhebung zum Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren, die vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/TU Dortmund mit Unterstützung der Kommunen zwischen Anfang Mai und Anfang Juni 2013 in bundesweit 92 kreisfreien Städten und Landkreisen durchgeführt wurde, beteiligten sich In der Stadt Fürth 37,3 % der Eltern von 3.320 Kindern unter 3 Jahren.

 

Während bei den teilnehmenden Eltern vor allem Erwerbstätige (beide Elternteile oder ein Elternteil erwerbstätig zusammen 95,0 %), Menschen mit mittleren, höheren und hohen Bildungsabschlüssen (Mittlere Reife bzw. Realschulabschluss, Fachhochschulreife bzw. Abitur und Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss zusammen 83,9 %) sowie in ehelichen Lebensgemeinschaften lebende Paare (81,0 %) dominierten, waren bei den Kindern alle Jahrgangsstufen relativ gleichmäßig vertreten (unter 1 Jährige zu 33,7%, 1-Jährige zu 34,5 % und 2-Jährige zu 31,8 %).

 

Bei einer Beteiligungsquote, die in der gesamten Stadt 37,3 % betrug und in den einzelnen Stadtteilen zwischen 21,6 % und 68,7 % schwankte, ergab sich ein gesamtstädtischer Betreuungswunsch für unter Dreijährige in Kinderkrippen und in Tagespflege von 52,1 %, der in den einzelnen Stadtteilen zwischen 42,4 % und 71,9 % schwankte.

 

Da die Betreuungswünsche erfahrungsgemäß nicht alle in eine tatsächliche Betreuung münden, wurde die Betreuungswünsche zur Berechnung des Betreuungsbedarfs vom Forschungsverbund mit Abschlagsfaktoren versehen, die sich aus dem Survey des Deutschen Jugendinstituts „Aufwachsen in Deutschland - Alltagswelten“ ergaben und für unter 1-Jährige 0,78, für 1 Jährige 0.80 und für 2-Jährige 0,82 betrugen, so dass der tatsächliche Bedarf niedriger ausfiel als die bei der Erhebung geäußerten Betreuungswünsche.

 

Für die Stadt Fürth ergab sich damit für unter Dreijährige ein auf den geäußerten Betreuungswünschen beruhender Betreuungsbedarf von 42,9 %, der in den einzelnen Stadtteilen zwischen 34,2 %  und 58,0 % schwankte.

 

Unter Berücksichtigung der reduzierten Gewährleistungsverpflichtung für unter 1-Jährige, die im Gegensatz zu 1-Jährigen und 2-Jährigen über keinen generellen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen nur über einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege verfügen, verringerte sich der Betreuungsbedarf für alle unter Dreijährigen in der gesamten Stadt auf 40,6 % und bewegte sich in den einzelnen Stadtteilen zwischen 31,1 % und 52,3 %.

 

Weitere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Langfassung „Bericht zu den Ergebnissen der Erhebung des Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei Jahren für das Gebiet der Stadt Fürth 2013“ (PDF-Datei, 22 Seiten) entnommen werden.

 

Die Beschlussvorschläge zielen darauf ab,

-       die Ergebnisse der Erhebung des Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei Jahren zur Kenntnis zu nehmen,

-       entsprechend der Ergebnisse ein Mindestversorgungsziel für Krippenplätze und Tagespflege in Höhe von 40,6 % aller unter Dreijährigen festzulegen und die Verwaltung zu beauftragen, das Nachfrageverhalten im Jahr 2014 zur Grundlage für eine eventuelle Änderung der Zielvorgabe zu machen,

-       die bisherige Aufteilung von Krippenplätzen und Tagespflegeplätzen anzupassen,

-       die Verwaltung zu beauftragen, die fehlenden Betreuungsplätze nach Möglichkeit in den Stadtteilen zu schaffen, in denen derzeit Kinderkrippenplätze fehlen, und den Gremien entsprechende Maßnahmevorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen,

-       den Betreuungsbedarf auch für unter 1-Jährige mittelfristig in Kinderkrippen und in Tagespflege zu decken

-       und das Jugendamt zu beauftragen, für besondere Betreuungszeiten in Einzelfällen unter Berücksichtigung des Wohles des Kindes sowie in Absprache mit Eltern und Arbeitgebern jeweils eine Lösung zu finden.

 

Die Beschlussvorschläge wurden in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugend-angelegenheiten am 02.10.2013 einstimmig beschlossen.

Der Stadtrat wird ebenfalls um Zustimmung gebeten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bericht zu den Ergebnissen der Erhebung des Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei Jahren für das Gebiet der Stadt Fürth 2013 (PDF-Datei, 22 Seiten)