Betreff
Erlass einer Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth
Vorlage
StdA/007/2013
Art
Beschlussvorlage - AL

Die „Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007“ wird gemäß der Anlage 1 beschlossen.


Der Finanz- und Verwaltungsausschuss sowie der Stadtrat haben am 21.11.2012 einstimmig beschlossen, dass entsprechend der Empfehlung der Fachkommission Friedhof und Stadtgrün des Deutschen Städtetags in der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007 geregelt wird, dass auf den städtischen Friedhöfen nur noch Grabmale und sonstige Grabausstattungen aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konvention 182) hergestellt sind. Diese Regelung trat zum 01.01.2013 in Kraft.

 

Nachdem gegen die Stadt Nürnberg, die eine gleichlautende Regelung in ihrer Friedhofssatzung hat, ein örtlicher Steinmetz geklagt hatte, weil er durch diesen Satzungsinhalt einen Eingriff in seine Grundrechte sah, hat nunmehr das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 06.07.2012, der die Satzungsregelung noch für wirksam erklärt hatte, am 16.10.2013 aufgehoben.

Dem Bundesverwaltungsgericht reichten u.a. die bisherigen Satzungsermächtigungen in der bayerischen Gemeindeordnung und im Bestattungsgesetz für die Beschränkungen der Berufsfreiheit der Steinmetze nicht aus, weil der Landesgesetzgeber selbst die wesentlichen Entscheidungen zu Umfang und Grenzen des Eingriffs in dieses Grundrecht regeln müsste.

 

Als Folge der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann auch unsere bisherige diesbezügliche Satzungsbestimmung nicht mehr vollzogen werden. Bis der Landesgesetzgeber hier die rechtlichen Grundlagen für eine solche Satzungsbestimmung erlässt, soll der entsprechende Passus in der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007 gestrichen werden. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007 (Anlage 1)

Synopse zur Änderung (Anlage 2)