Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 75 Kindergartenplätzen (= 3 Gruppen) und 48 Kinderkrippenplätzen (= 4 Gruppen) in einer Kita auf dem ehem. Tuchergelände Nähe Herrn-straße / Grünerstraße durch den Bauträger/Architekten Markus Maisch genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der
AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene
Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen um 110 in der
Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die avisierte
Betreuungsquote von 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch weiterer Krippenplätze.
Die Ergebnisse der flächendeckenden Elternbefragung, deren Präsentation
im letzten Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (AJJ) in der
Sitzung am 02.10.2013 erfolgte, bestätigt mit 40,6 % (als untere Bedarfsgrenze)
diese Zielfestlegung. Eine Beschlussvorlage für diese (neue)
40,6%-Zielfestlegung ist Gegenstand einer Beschluss-vorlage (auch) für diese
Stadtratssitzung.
Die zusätzlich vorgesehenen 3 Kindergartengruppen werden zur Sicherung
der Vollversorgung dringend benötigt. Der Zuzug nach Fürth und die
Geburtenentwicklung erfordern auch neue Kindergartenplätze (siehe Bericht zur
Kindertagesstättenversorgung Ref. IV/Stab-Planung, vorgestellt im AJJ am
26.06.2013).
Das Vorhaben kann - soweit der
Stadtrat in seiner Novembersitzung das Vorhaben beschließt - noch mit erhöhter
staatlicher Förderung bis Ende 2013 bei der Regierung von Mittelfranken
beantragt und in Folge bis Ende 2014 realisiert werden und deckt damit den
Bedarf im Stadtteilbezirk 03 (Nördliche Südstadt)
und zusätzlich auch den (neuen)
Bedarf, der durch das Neubaugebiet entsteht.
Investor/Bauträger
des Vorhabens ist der Architekt Markus Maisch; als Betriebsträger ist die
Fa. Champini
vorgesehen.
1. Allgemeines
Die Kostenschätzung für die Gesamt(bau)maßnahme beläuft sich auf
2.138.580,24 €. Dabei betragen die Kosten für die 4-gruppige Kinderkrippe
823.340,79 €, für den 3-gruppigen Kindergarten sind 1.315.239,45 €
veranschlagt. Die Ausstattung für die Kinderkrippe wird gesondert berücksichtigt, da diese zu 100%
(60.000 €) aus Landesmitteln bezuschusst wird.
Da es sich bei der Maßnahme um eine gemischte Kindertageseinrichtung
handelt, wird die Kinderkrippe über das Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2014 und
der Kindergarten nach Art. 10 FAG gefördert.
Bei einem Neubau werden, sowohl bei der Kinderkrippe als auch beim
Kindergarten, die zuweisungsfähigen Kosten über die jeweils förderfähige
Hauptnutzfläche und den geltenden Kostenrichtwert ermittelt.
2. Ermittlung
der zuweisungsfähigen Hauptnutzfläche
Bei der Krippenförderung handelt es sich um eine sog. „Platzförderung“, d. h. pro Krippenplatz
werden 9 m2 anerkannt. Für die Kinderkrippe ergibt sich somit eine
zuweisungsfähige Fläche von 432 m2.
Beim Kindergarten wird das Summenraumprogramm für Kindertageseinrichtungen
angewandt. Bei der gemischten Kindertageseinrichtung mit 48 Krippen- und 75
Kindergarten-plätzen ergibt sich eine Gesamtnutzfläche von 637 m2.
Der Kindergartenanteil ist nunmehr nach dem Verhältnis der Gesamtanzahl der
Kinder zu berechnen. Bei einem Anteil von 64% für den Kindergarten ist dies
umgerechnet eine zuweisungsfähige Fläche von 407,7 m2.
3. Ermittlung
der Förderung
3.1 Krippenförderung
(„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014)
Die zuweisungsfähigen Kosten werden nach dem gültigen Kostenrichtwert
von 3.663 € pro m2 sowie der förderfähigen Fläche von 432 m2
(s. Pkt. 2) ermittelt. Der Fördersatz beträgt derzeit 71,6% der
zuweisungsfähigen Kosten. Bei der Höhe der staatlichen Förderung ist jedoch Nr.
5.3 Abs.1 der Krippenförderrichtlinie zu beachten, wonach die staatliche
Förderung auf 90% der tatsächlichen Gesamtkosten begrenzt ist.
Die staatliche Förderung ermittelt sich wie folgt:
|
Bau |
Ausstattung |
Gesamtkosten |
823.340,79 € |
17.550,00 € |
Zwfg. Kosten (48
Plätzex9m2x3.663 €) |
1.582.416,00 € |
|
(Bau) Förderung
(71,6% d. zwfg. Kosten |
1.133.320,00 € |
|
|
|
|
max. jedoch 90%
der tatsächl. Gesamtkosten |
741.000,00 € |
|
Ausstattung |
|
60.000,00 € |
Staatliche Gesamtförderung |
801.000,00 € |
Die staatliche Förderung beträgt somit 801.000 €. Neben der staatlichen
Förderung beträgt der städtische Anteil 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen
Kosten. Bei nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von rd. 82.500 €
beträgt der städt. Anteil mithin 41.150 €.
3.2 KIGA-Förderung ( Art. 10 FAG)
Die Stadt Fürth wird sich auch nach Wegfall der gesetzlichen 2/3
Regelung bei Kindertageseinrichtungen Dritter, die nach FAG gefördert werden
und bei denen die Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt wurden,
mit zwei Dritteln an den zuweisungsfähigen Kosten beteiligen. Die zuweisungsfähigen
Kosten werden dabei nach der anerkannten Gesamtfläche (s. Pkt. 2) sowie dem
Kostenrichtwert von 3.663 € ermittelt, maximal zuweisungsfähig sind auch hier
jedoch die Gesamtkosten der Maßnahme. Der staatliche Fördersatz beträgt dabei
derzeit 40%.
Die staatliche Förderung ermittelt sich wie folgt:
Zwfg. Kosten
(407,7 m2x3.663 €) |
1.493.405,10 € |
max. jedoch
Gesamtkosten |
1.315.239,45 € |
davon 2/3 Anteil
städtischer Zuschuss |
876.800,00 € |
davon
staatlicher Anteil(40%) -gerundet- |
350.700,00 € |
4.
Finanzierungsplan für die Gesamtmaßnahme
Für die
Gesamtmaßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:
741.000,00 € Staatliche Förderung (Kinderkrippe, ohne
Ausstattung)
350.700,00 €
Staatliche Förderung (KIGA)
41.150,00 €
Städtische Förderung Kinderkrippe
526.100,00 € Städtischer Baukostenzuschuss (KIGA)
479.630,24 € Eigenanteil Bauträger
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2.138.580,24 € Gesamtkosten
Die Maßnahme ist bereits in der
geltenden MIP 2012-2016 veranschlagt.
Die Anpassung der Kosten und der Förderung wird über die Fortschreibungsliste
in die Haushaltsberatungen eingebracht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Pläne und Kostenschätzungen