Betreff
Kindertagesstätte auf dem ehem. Tuchergelände/Nähe Herrnstraße/Grünerstraße - Schaffung von 75 Kindergarten- und 48 Kinderkrippenplätzen
Vorlage
JgA/134/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 75 Kindergartenplätzen (= 3 Gruppen) und 48 Kinderkrippenplätzen (= 4 Gruppen) in einer Kita auf dem ehem. Tuchergelände Nähe Herrn-straße / Grünerstraße durch den Bauträger/Architekten Markus Maisch genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind. 


Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die avisierte Betreuungsquote von 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch weiterer Krippenplätze.

Die Ergebnisse der flächendeckenden Elternbefragung, deren Präsentation im letzten Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (AJJ) in der Sitzung am 02.10.2013 erfolgte, bestätigt mit 40,6 % (als untere Bedarfsgrenze) diese Zielfestlegung. Eine Beschlussvorlage für diese (neue) 40,6%-Zielfestlegung ist Gegenstand einer Beschluss-vorlage (auch) für diese Stadtratssitzung.

 

Die zusätzlich vorgesehenen 3 Kindergartengruppen werden zur Sicherung der Vollversorgung dringend benötigt. Der Zuzug nach Fürth und die Geburtenentwicklung erfordern auch neue Kindergartenplätze (siehe Bericht zur Kindertagesstättenversorgung Ref. IV/Stab-Planung, vorgestellt im AJJ am 26.06.2013).

 

Das Vorhaben kann - soweit der Stadtrat in seiner Novembersitzung das Vorhaben beschließt - noch mit erhöhter staatlicher Förderung bis Ende 2013 bei der Regierung von Mittelfranken beantragt und in Folge bis Ende 2014 realisiert werden und deckt damit den Bedarf im Stadtteilbezirk 03 (Nördliche Südstadt) und zusätzlich auch den (neuen) Bedarf, der durch das Neubaugebiet entsteht.

 

Investor/Bauträger des Vorhabens ist der Architekt Markus Maisch; als Betriebsträger ist die

Fa. Champini vorgesehen.

 

1.       Allgemeines

 

Die Kostenschätzung für die Gesamt(bau)maßnahme beläuft sich auf 2.138.580,24 €. Dabei betragen die Kosten für die 4-gruppige Kinderkrippe 823.340,79 €, für den 3-gruppigen Kindergarten sind 1.315.239,45 € veranschlagt. Die Ausstattung für die Kinderkrippe wird  gesondert berücksichtigt, da diese zu 100% (60.000 €) aus Landesmitteln bezuschusst wird.

 

Da es sich bei der Maßnahme um eine gemischte Kindertageseinrichtung handelt, wird die Kinderkrippe über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2014 und der Kindergarten nach Art. 10 FAG gefördert.

Bei einem Neubau werden, sowohl bei der Kinderkrippe als auch beim Kindergarten, die zuweisungsfähigen Kosten über die jeweils förderfähige Hauptnutzfläche und den geltenden Kostenrichtwert ermittelt.

 

2.       Ermittlung der zuweisungsfähigen Hauptnutzfläche

 

Bei der Krippenförderung handelt es sich um eine  sog. „Platzförderung“, d. h. pro Krippenplatz werden 9 m2 anerkannt. Für die Kinderkrippe ergibt sich somit eine zuweisungsfähige Fläche von 432 m2. Beim Kindergarten wird das Summenraumprogramm für Kindertageseinrichtungen angewandt. Bei der gemischten Kindertageseinrichtung mit 48 Krippen- und 75 Kindergarten-plätzen ergibt sich eine Gesamtnutzfläche von 637 m2. Der Kindergartenanteil ist nunmehr nach dem Verhältnis der Gesamtanzahl der Kinder zu berechnen. Bei einem Anteil von 64% für den Kindergarten ist dies umgerechnet eine zuweisungsfähige Fläche von 407,7 m2.

 

3.       Ermittlung der Förderung

 

3.1     Krippenförderung („Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014)

 

Die zuweisungsfähigen Kosten werden nach dem gültigen Kostenrichtwert von 3.663 € pro m2 sowie der förderfähigen Fläche von 432 m2 (s. Pkt. 2) ermittelt. Der Fördersatz beträgt derzeit 71,6% der zuweisungsfähigen Kosten. Bei der Höhe der staatlichen Förderung ist jedoch Nr. 5.3 Abs.1 der Krippenförderrichtlinie zu beachten, wonach die staatliche Förderung auf 90% der tatsächlichen Gesamtkosten begrenzt ist.

Die staatliche Förderung ermittelt sich wie folgt:

 

Bau

Ausstattung

Gesamtkosten

823.340,79 €

17.550,00 €

Zwfg. Kosten (48 Plätzex9m2x3.663 €)

1.582.416,00 €

 

(Bau) Förderung (71,6% d. zwfg. Kosten

1.133.320,00 €

 

 

 

 

max. jedoch 90% der tatsächl. Gesamtkosten

741.000,00 €

 

Ausstattung

 

60.000,00 €

 

Staatliche Gesamtförderung

801.000,00 €

 

Die staatliche Förderung beträgt somit 801.000 €. Neben der staatlichen Förderung beträgt der städtische Anteil 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten. Bei nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von rd. 82.500 € beträgt der städt. Anteil mithin 41.150 €.  

 

3.2  KIGA-Förderung ( Art. 10 FAG)

 

Die Stadt Fürth wird sich auch nach Wegfall der gesetzlichen 2/3 Regelung bei Kindertageseinrichtungen Dritter, die nach FAG gefördert werden und bei denen die Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt wurden, mit zwei Dritteln an den zuweisungsfähigen Kosten beteiligen. Die zuweisungsfähigen Kosten werden dabei nach der anerkannten Gesamtfläche (s. Pkt. 2) sowie dem Kostenrichtwert von 3.663 € ermittelt, maximal zuweisungsfähig sind auch hier jedoch die Gesamtkosten der Maßnahme. Der staatliche Fördersatz beträgt dabei derzeit 40%.

Die staatliche Förderung ermittelt sich wie folgt:

 

Zwfg. Kosten (407,7 m2x3.663 €)

          1.493.405,10 €

 

max. jedoch Gesamtkosten

          1.315.239,45 €

davon 2/3 Anteil städtischer Zuschuss

             876.800,00 €

davon staatlicher Anteil(40%) -gerundet-

             350.700,00 €

 

4.             Finanzierungsplan für die Gesamtmaßnahme

 

Für die Gesamtmaßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:

 

741.000,00 €    Staatliche Förderung (Kinderkrippe, ohne Ausstattung)

350.700,00 €     Staatliche Förderung (KIGA)

  41.150,00 €    Städtische Förderung Kinderkrippe

526.100,00 €    Städtischer Baukostenzuschuss (KIGA)

479.630,24 €    Eigenanteil Bauträger  
____________________________________________________________  ---------------------------------------------------------------------------------                       

2.138.580,24 €  Gesamtkosten

 

Die Maßnahme ist bereits in der geltenden MIP 2012-2016 veranschlagt.
Die Anpassung der Kosten und der Förderung wird über die Fortschreibungsliste in die Haushaltsberatungen eingebracht.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Pläne und Kostenschätzungen