Betreff
Ablehnung des Neubaus der dreigruppigen Kinderkrippe Schwabacher Straße 153 mit 8 Stellplätzen
Vorlage
GWF/076/2013
Aktenzeichen
2013/0042/602/BA/S
Art
Beschlussvorlage - SB

‚Der Bauantrag zum Neubau einer dreigruppigen Kinderkrippe mit 8 Stellplätzen wird abgelehnt.


Der Antragsteller (Conle Wohnungsverwaltungs GmbH & Co. KG) reichte den Antrag ohne Nachbarunterschriften ein. Die behördliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, dabei gab es einige Einwendungen und Bedenken. Auch der Bund Naturschutz meldete unter anderem Bedenken an wegen der Mobilfunkmasten Herrnstraße 22 sowie wegen der vorhandenen Bäume.

 

Das Bauvorhaben wird seitens des Straßenverkehrsamtes abgelehnt. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt durch eine schmale Hausdurchfahrt, die nicht dazu geeignet ist, die prognostizierte Anzahl an Fahrbewegungen aufzunehmen. Es ist dort damit zu rechnen, dass Fahrzeuge sich begegnen und deshalb Rangierfahrten notwendig sind. Weiteres Gefährdungspotential wird darin gesehen, dass die Hausausgänge sich im Durchfahrtsbereich des Gebäudes befinden. Beim Ausfahren auf die Schwabacher Straße ist die Sicht äußerst schlecht. Darüber hinaus werden vorhandene Stellplätze im Hof entfernt.

 

Stadtplanungsamt lehnt das Bauvorhaben ebenfalls ab, weil es zu erheblichen städtebaulichen Spannungen führt. Insbesondere die verkehrsbedingten Immissionen des ausgelösten Ziel- und Quellverkehrs werden als erheblich gesehen.

 

Die untere Naturschutzbehörde des Ordnungsamtes sieht die Entfernung der vorhandenen Bäume als kritisch. Fast alle vorhandenen Bäume sind zur Fällung vorgesehen. Von 11 Bäumen können nur 2 erhalten werden.

 

Das Ordnungsamt fordert zur endgültigen Stellungnahme zunächst ein schalltechnisches Gutachten. Weil eine Genehmigung jedoch aufgrund der bisherigen Stellungnahmen nicht in Aussicht gestellt werden kann, wurde dieses bisher nicht gefordert, um eventuelle Regressansprüche an die Stadt Fürth zu vermeiden.

 

Dar Vorhaben wurde mit den Ergebnissen erneut in der Baugesuchsbesprechung am 31.10.2013 vorgestellt. Dort wurde vereinbart, dass die Anhörung erfolgen soll, mit der Aufforderung den Antrag zurückzuziehen. Die Frist ist am 14.11. ohne Reaktion seitens des Antragstellers verstrichen.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan vom 24.06.3013, eingegangen bei BAF 11.07.2013

Schreiben BUND 30.09.2013

Stellungnahme SVA vom 22.10.2013

Stellungnahme SPA vom  04.11.2013