Der Umweltausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis.
- Fünfter
Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC)
Der Weltklimarat (IPCC) – ein wissenschaftliches Gremium
Um politischen Entscheidungsträgern wissenschaftlich fundierte Informationen über die Klimaänderung zur Verfügung zu stellen, richteten das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) 1988 den Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) , auch Weltklimarat genannt, ein. Als wissenschaftliches Gremium trägt der IPCC die neusten Ergebnisse der Klimaforschung zusammen und zeigt die Auswirkungen des Klimawandels, Möglichkeiten zu dessen Minderung und Anpassungsstrategien auf. Eigene Forschungen betreibt er nicht. Er besteht aus international renommierten Wissenschaftlern sowie Regierungsvertretern der derzeit 195 Staaten, die Mitglied im UNEP oder WMO sind. Im Mittelpunkt der Arbeit des IPCC stehen die Sachstandsberichte (IPCC Assessment Reports). Aktuell wird der fünfte Sachstandsbericht erarbeitet und
zwischen September 2013 und Oktober 2014 veröffentlicht. Über den vierten Sachstandsbericht wurde der Umweltausschuss 2007/2008 informiert. Der IPCC forscht nicht selbst, sondern trägt die Veröffentlichungen tausender Fachleute zusammen. Seit 2008 arbeiten mehr als 2000 Experten an dem aktuellen Bericht, der mehrere tausend Seiten umfassen wird. Er besteht aus drei Teilen und einem zusammenfassenden Synthesebericht (1).
Ergebnisse des 1.
Teilberichtes des 5. Sachstandsbericht des IPCC
Der Berichtsteil der Arbeitsgruppe 1, der Ende September in Stockholm präsentiert
wurde, behandelt die naturwissenschaftlichen Grundlagen des Klimawandels. Die
wesentlichsten Aussagen sind:
Die Erwärmung des Klimas ist eindeutig und beruht auf menschlichen Einflüssen.
Seit
den 1950er Jahren finden im gesamten Klimasystem vielfältige Veränderungen
statt, die in den Jahrzehnten bis Jahrtausenden davor nicht aufgetreten sind:
Die Temperatur der unteren Atmosphäre steigt, die Ozeane erwärmen sich,
Gletscher tauen, Permafrostböden werden wärmer, Eisschilde verlieren an Masse,
der Meeresspiegel steigt an und die Konzentration der Treibhausgase nimmt zu.
Jedes
der letzten drei Jahrzehnte war an der Erdoberfläche wärmer als die
vorangegangenen Jahrzehnte seit 1850. In der Nordhemisphäre war 1983-2012
wahrscheinlich die wärmste 30-Jahr-Periode der letzten 1.400 Jahre.
Die
Erwärmung des Ozeans dominiert den Zuwachs der im Klimasystem gespeicherten
Energie und macht mehr als 90 % der zwischen 1970 und 2010 akkumulierten
Energie aus. Es ist praktisch sicher, dass sich der obere Ozean (0-700m) von
1971 bis 2010 erwärmt hat, wahrscheinlich gilt das auch schon für den Zeitraum
vom 1870-1971.
Die Geschwindigkeit des Meeresspiegelanstiegs seit Mitte des 19. Jahrhunderts
war größer als die mittlere Geschwindigkeit in den vorangegangenen zwei Jahrtausenden.
Der Anstieg von 1901 – 2010 lag im
globalen Mittel bei 0,19 m.
Die
Aktivitäten des Menschen sind mit großer Sicherheit die Hauptursache des
aktuellen Klimawandels. Natürliche Faktoren, wie Schwankungen der
Sonnenaktivität oder Vulkanausbrüche haben nur einen geringen Einfluss.
Hauptursache
der Erwärmung ist die Freisetzung von Treibhausgasen, vor allem von
Kohlendioxid (CO2). Die CO2 Konzentration in der
Atmosphäre ist heute so hoch, wie noch nie in den letzten 800.000 Jahren. Dies
gilt auch für Methan (CH4) und Lachgas (N2O). Der Anstieg
an CO2 gegenüber der vorindustriellen Zeit liegt bei 40 %, bei CH4
um 150 % und bei N2O um 20%, verursacht in erster Linie durch die
Nutzung fossiler Brennstoffe, teilweise auch durch Änderung der Landnutzung.
Ungefähr 30 % des emittierten CO2 wurden von den Ozeanen aufgenommen
und haben zu einer Versauerung des Meerwassers geführt.
Wenn
in den nächsten Jahrzehnten genauso viel
CO2 wie derzeit emittiert werden würde, würde die globale
Mitteltemperatur bereits 2050 über 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau
ansteigen.
Ein
ungebremster weiterer Ausstoß von Treibhausgasen könnte das Klimasystem so
verändern, wie dies in den vergangenen hunderttausenden Jahren nicht
vorgekommen ist. Vielfältige und deutliche Veränderungen wären zu erwarten,
etwa bei den Niederschlägen, einigen Extremwetterereignissen,
Meeresspiegelanstieg und Versauerung der Ozeane. Alle Regionen der Erde wären
betroffen. Bisher beobachtete Veränderungen würden verstärkt. Viele der Änderungen
im Klimasystem blieben über Jahrhunderte bestehen, auch wenn keine
Treibhausgase mehr freigesetzt würden.
Soll
die globale Erwärmung auf ein bestimmtes Niveau begrenzt werden, sind dafür
erhebliche Minderungen bei den Treibhausgasemissionen notwendig. Die
Forschungsergebnisse zeigen, dass bei einem Szenario mit sehr ambitioniertem
Klimaschutz – und auf der Basis der aktuellen Simulationen des Klimasystems –
die Möglichkeit besteht, die globale Erwärmung unterhalb von 2°C gegenüber dem
vorindustriellem Niveau zu begrenzen.
Im
IPCC Bericht von 2007 wurde die Zunahme der globalen Mitteltemperatur in Bodennähe mit einer Spannbreite von 2 bis
4,5 C angegeben. Der jetzt vorgelegte Bericht von 2013 gibt eine
Spannbreite von 1,5 bis 4,5 °C. Die Erwärmung wird weiterhin zeitliche
Schwankungen von Jahren bis Jahrzehnten aufweisen und regional nicht
gleichmäßig sein.
Änderungen im globalen Wasserkreislauf, durch die globale Erwärmung bedingt,
werden nicht gleichförmig sein. Die Gegensätze in den Niederschlägen zwischen
trockenen und feuchten Regionen und zwischen feuchten und trockenen
Jahreszeiten werden – abgesehen von regionalen Ausnahmen – zunehmen.
Der globale Ozean wird sich im 21. Jahrhundert weiter erwärmen. Wärme wird
außerdem von der Oberfläche in die Tiefe vordringen und die Ozeanzirkulation
beeinflussen.
Es
gilt als sehr wahrscheinlich, dass im 21. Jahrhundert bei einem Anstieg der
mittleren globalen Oberflächentemperatur die arktische Meereseisbedeckung
weiter schrumpft und die Schneebedeckung auf der Nordhemisphäre abnehmen wird.
Das Gletschervolumen wird weiter zurückgehen,
Der
mittlere globale Meeresspiegel wird in diesem Jahrhundert weiter ansteigen.
Sehr wahrscheinlich noch stärker als im Zeitraum 1971-2010 (Ozeanerwärmung,
Abtauen von Gletschern und Eisschilden).
Der
Klimawandel wird die Kohlenstoffkreislauf-Prozesse in einer Weise beeinflussen,
die den Anstieg von CO2 in der Atmosphäre verstärken wird. Die
weitere Aufnahme von Kohlendioxid in das Meerwasser, wird die Versauerung der
Meere erhöhen.
Die anwachsenden CO2-Emissionen bestimmen weitgehend die mittlere
globale Erwärmung der Erdoberfläche bis zum Ende dieses Jahrhunderts. Die
meisten Aspekte des Klimawandels werden für viele Jahrhunderte bestehen
bleiben, auch wenn der Ausstoß der Treibhausgase gestoppt wird. Dies bedeutet
einen unabwendbaren Klimawandel von beträchtlichem Ausmaß über mehrere
Jahrhunderte hinweg, der durch vergangene, gegenwärtige und zukünftige
Emissionen von CO2 verursacht wird (2,3).
- UN-Klimakonferenz in
Warschau 2013
Zur Zeit, d. h. vom 11. bis 22. November 2013 finden in Warschau die 19. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention und die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls statt. Auf der Klimakonferenz in Durban im Jahr 2011 haben die Vertragsstaaten vereinbart, bis zur Klimakonferenz in Paris 2015 ein umfassendes Klimaschutzabkommen zu verhandeln, das Verpflichtungen für alle Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer enthält und spätestens 2020 in Kraft treten soll. Die Klimakonferenzen der Jahre 2012 bis 2014 dienen der Vorbereitung dieses neuen umfassenden Klimaschutzabkommens, das dem Kyoto-Protokoll nachfolgen soll. Um die Bedeutung dieses wichtigsten Klimaschutzabkommens zu verstehen, wird nachfolgend auf die Umsetzung des Kyoto-Protokolls eingegangen:
Das Kyoto-Protokoll
Entstehungsgeschichte und erste Verpflichtungsperiode
Mit
dem Kyoto-Protokoll hat die internationale Staatengemeinschaft erstmals eine
absolute und rechtlich bindende Begrenzung des
Ausstoßes von Treibhausgasen in einem völkerrechtlichen Vertrag
verankert. In der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2008-2012)
verpflichteten sich die im Anhang (Annex B) des Protokolls verzeichneten
Industriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen insgesamt um 5,2 Prozent
gegenüber den Emissionen des Jahres 1990 zu senken. Die Europäische Union hat
zugesagt, ihre Emissionen im Zeitraum 2008 bis 2012 um acht Prozent gegenüber
dem Niveau von 1990 zu verringern. Dieses Gesamtziel wurde im EU-internen
Lastenteilungsverfahren unter den damalig 15 EU-Mitgliedsstaaten aufgeteilt.
Deutschland hat sich in diesem Rahmen verpflichtet, insgesamt 21 Prozent
weniger klimaschädliche Gase zu produzieren.
Die
unter dem Kyoto-Protokoll reglementierten Treibhausgase sind: Kohlendioxid (CO2),
Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Halogenierte
Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und
Schwefelhexafluorid (SF6).
Das
Kyoto-Protokoll und seine Umsetzungsregeln von Marrakesch sind am 16. Februar
2005 in Kraft getreten. Dazu mussten 55 Staaten das Protokoll ratifiziert
haben, die 1990 für mindestens 55 Prozent der Emissionen der Industriestaaten
verantwortlich waren. Inzwischen haben 191 Staaten und die EU als regionale
Wirtschaftsorganisation das Protokoll ratifiziert. Die USA haben das Protokoll
als einziges Industrieland nicht ratifiziert.
Flexible Mechanismen des Kyoto-Protokolls
Um die gesetzten Minderungsziele möglichst
kosteneffizient zu erreichen, bietet das Kyoto-Protokoll neben der Minderung im
eigenen Land auch die Möglichkeit, ihre Verpflichtung im Ausland durch „Flexible Mechanismen“
(Emissionshandel, Clean Development Mechanism - CDM, Joint Implementation - JI)
zu erfüllen. Der Gedanke hinter diesen Instrumenten ist, dass die
Emissionsminderung dort stattfinden soll, wo sie am kostengünstigsten zu
realisieren ist. Denn es ist entscheidend, dass die Emissionen gemindert
werden, nicht wo dies geschieht. Die beiden projektbasierten Mechanismen (CDM,
JI) sind dabei so konstruiert, dass Annex B Staaten
Emissionsminderungsmaßnahmen im Ausland durchführen. Die dabei erzielten
Emissionsgutschriften können anschließend in einem bestimmten Umfang zur
eigenen Zielerfüllung oder im Europäischen Emissionshandelssystem eingesetzt
werden.
Zweite Verpflichtungsperiode und zentrale Änderungen
Nach mehrjährigen intensiven
Verhandlungsrunden wurde 2012 auf der Vertragsstaatenkonferenz in Doha/Katar
(18. VSK) mit der Einigung auf eine zweite Verpflichtungsperiode (2013-2020)
die Fortführung des Kyoto-Protokolls erreicht. Die Weiterführung der
Minderungsanstrengungen und des Kyoto-Protokolls sind von großer Bedeutung, um
die Reduktion der Treibhausgasemissionen weiter voranzutreiben. Außerdem wird
so die Möglichkeit aufrecht erhalten, den regelbasierten Ansatz des
Kyoto-Protokolls mit seinen verbindlichen Zielen, Umsetzungsplänen sowie
Berichts- und Überprüfungspflichten als Grundlage für ein neues
Klimaschutzabkommen zu nutzen. Im Durchschnitt verpflichten sich die im Annex B
des Kyoto-Protokolls aufgeführten Länder, ihre Emissionen bis 2020 um 18
Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die EU hat sich für den Zeitraum zu 20
Prozent THG-Reduktion bekannt. Die nationalen Ratifizierungsprozesse stehen
jedoch noch aus.
Zentrale Änderungen im Vergleich zur ersten
Verpflichtungsperiode sind:
·
Japan, Kanada, Neuseeland und
Russland sind in der zweiten Verpflichtungsperiode nicht dabei. Die USA nehmen
auch diesmal nicht teil. Die Länder mit Reduktionsverpflichtungen sind die EU
und ihre 27 Mitgliedstaaten, Australien, Island, Kasachstan, Kroatien,
Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Schweiz, Ukraine und Weißrussland. Zusammen
sind sie für lediglich 15 Prozent der globalen Emissionen verantwortlich.
·
Die zweite Verpflichtungsperiode
umfasst nun acht Jahre (2013-2020), im Vergleich zur fünfjährigen ersten
Verpflichtungsperiode.
·
Zusätzlich zu den bisher sechs
reglementierten Treibhausgasen kommt in der zweiten Verpflichtungsperiode auch
Stickstofftrifluorid (NF3) hinzu. Es wird hauptsächlich bei
Industrieprozessen ausgestoßen, zum Beispiel bei der Produktion von
Flachbildschirmen und Solarzellen.
·
Für die Erfassung der sieben Gase
in der UNFCCC-Berichterstattung sind nun die Berechnungsvorschriften der 2006
IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories anzuwenden. Bisher
waren dies die Revised 1996 IPCC Guidelines. Daraus ergibt sich unter anderem
die Anwendung neuer Treibhausgaspotenziale (Global Warming Potentials). Sie
dienen der Berechnung des klimawirksamen Potenzials eines Gases in Relation zum
Treibhauspotenzial von Kohlendioxid (CO2).
·
Regeln zur Anrechnung der
Emissionen aus dem Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und
Forstwirtschaft (LULUCF) wurden deutlich verändert. Die Anrechnung emittierter
oder eingebundener Treibhausgase aus der Forstwirtschaft ist nicht
verpflichtend. Angerechnet wird dabei die Differenz zu einem Referenzniveau,
das für die meisten Staaten eine Business-as-usual-Projektion bis zum Jahr 2020
ist. Emissionen aus natürlichen Störungen (Sturm, Feuer, und anderen) können
unter bestimmten Bedingungen von der Anrechnung ausgenommen werden. Die
Veränderung des in Holzprodukten gespeicherten Kohlenstoffs können nun auch
angerechnet werden. Es wird nicht mehr angenommen, dass mit der Holzernte aller
in den Ernteprodukten enthaltene Kohlenstoff sofort emittiert wird. Eine neue
freiwillige Aktivität wurde eingeführt: Trockenlegung und/oder
Wiedervernässungen von Feuchtgebieten.
·
Beschluss des neuen Ambitionsmechanismus:
In 2014 können die dem Kyoto-Protokoll unterliegenden Staaten ihre
Minderungsziele ohne neuen Ratifizierungsprozess anheben. In Kraft treten die
neuen Ziele dann nach Verabschiedung durch die Vertragsstaatenkonferenz.
·
Offiziell können überschüssige
Emissionsrechte aus der ersten Verpflichtungsperiode vollständig übertragen und
im Emissionshandelssystem gehandelt werden. Durch eine politische Erklärung
haben sich die EU und weitere Kyoto-II-Staaten selbst verpflichtet, in der
zweiten Verpflichtungsperiode keine Überschusszertifikate zu kaufen. Dadurch
wurde ein Handel mit diesen Emissionsrechten de facto ausgeschlossen. Der
Umgang mit den Überschusszertifikaten nach der zweiten Verpflichtungsperiode
wurde nicht geklärt.
·
Neue Begrenzung von
Überschusszertifikaten in der zweiten Verpflichtungsperiode: Überschüssige
Emissionszertifikate werden automatisch gelöscht, falls das Emissionsbudget der
zweiten Verpflichtungsperiode die durchschnittlichen Emissionen aus den ersten
drei Jahren der ersten Verpflichtungsperiode (2008-2010) multipliziert mit acht
übersteigt.
·
Nach sehr kontroversen
Verhandlungen haben sich die Vertragsstaaten darauf geeinigt, dass eine
vollständige Übertragung der überschüssigen AAUs aus der 1.
Verpflichtungsperiode in eine sogenannte „Previous Period Surplus Reserve“
(PPSR) überführt werden, aus denen sich die Annex B Staaten bedienen können,
wenn sie ihr Ziel in der 2. Verpflichtungsperiode verfehlen. Darüber hinaus
soll ein unbegrenzter Verkauf der Zertifikate möglich sein. Lediglich auf der
Käuferseite ist eine Begrenzung eingezogen: Der Käufer soll nur Zertifikate in
Höhe von 2% seines Emissionsbudgets aus der 1. Verpflichtungsperiode erwerben
können. Eine Löschung der Zertifikate nach dem Ende der 2. Verpflichtungsperiode
ist nicht vorgesehen. Die Position konnte von Deutschland am Ende durch die
politischen Erklärungen zum Nicht Kauf von Emissionsrechten mitgetragen werden.
Die nun getroffene Regelung stellt sicher, dass am Ende der 2.
Verpflichtungsperiode die überschüssigen Emissionszertifikate aus der 1.
Verpflichtungsperiode nicht automatisch in eine (sehr unwahrscheinliche) 3.
Verpflichtungsperiode oder ein Folgeabkommen übergehen, da sie in der PPSR
liegen. Für Zertifikate aus CDM und JI-Projekten sollen jedoch weiterhin die
Regelungen aus den Marrakesch Accords gelten, wonach die überschüssigen
Zertifikate in Höhe von bis zu 2,5% des „assigned amount“ übertragen werden
können (4).
- Schlussbemerkung:
Es ist zu wünschen, dass die laufende UN-Klimakonferenz in Warschau und die zukünftigen internationalen
Klimaschutzkonferenzen erfolgreich verlaufen, damit der
Anstieg der globalen Mitteltemperatur doch noch auf 2°C begrenzt werden kann und damit die Auswirkungen des Klimawandels - vor allem
für zukünftige Generationen-
eingedämmt werden können. Wichtig
ist, dass sich möglichst viele Staaten beteiligen. Europa und einige weitere
Staaten reichen nicht aus, um das globale Problem des CO2-Ausstoßes
und der daraus resultierenden Klimaveränderungen zu begrenzen. Dies zeigt das
abschließende Schaubild sehr deutlich.
Quellen:
1: Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit,
www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/internationale-klimapolitik/ipcc/ ,Stand, 17.10.2013
2: BMU, BMBF, IPCC (Deutsche
Koordinierungsstelle), UBA, Fünfter Sachstandsbericht des IPCC, Teilbericht 1
(Wissenschaftliche Grundlagen),
www.de-ipcc.de/_media/IPCC_AR5_WGI_Kernbotschaften_20131008.pdf
3:IPCC, Klimawandel 2013, Physikalische
Grundlagen, www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/kyoto-protokoll# , Hauptaussagen für politische
Entscheidungsträger,
4:Kyoto-Protokoll, wörtlich übernommen, www.de-ipcc.de/_media/IPCC-WGI-Headlines-deutsch.pdf
5: BMU, Wer hat welchen Anteil an globalen Treibhausgasemissionen
www.bmu.de/typo3temp/pics/62402444d5.jpg
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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im Haushalt |
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ja |
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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