Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat zur Ab-deckung des Bedarfs an Krippenplätzen die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 24 Krippenplätzen in Fürth-Oberfürberg, Rennweg 85.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kostenschätzung ent-sprechend der staatlichen Krippenrichtlinien mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind.
Ein entscheidungsreifer Förderantrag ist der Regierung bis spätestens 31.12.2013 vorzulegen.
Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012
erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am
23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter
3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die
avisierte Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch –
aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Fürth – weiterer Krippenplätze.
Die Ergebnisse der flächendeckenden
Elternbefragung, deren Präsentation im letzten Ausschuss für Jugendhilfe und
Jugendangelegenheiten (AJJ) in der Sitzung am 02.10.2013 erfolgte, bestätigt
mit 40,6 % (als untere Bedarfsgrenze) diese Zielfestlegung. Eine
Beschlussvorlage für diese (neue) 40,6%-Zielfestlegung war Gegenstand einer
Beschluss-vorlage in der Stadtratssitzung am 20.11.2013.
Investor/Bauträger sowie Betriebsträger ist
das Bayer. Rote Kreuz, Henri-Dunant-Str. 11 in Fürth.
Aufgrund der Grundlage des
Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014 ergeben
sich folgende Berechnungen:
1.
Allgemein
Die Kostenschätzung für die Gesamt(bau)maßnahme beläuft sich auf
1.071.891,88 €, inkl. Ausstattung i. H. v. 30.000 €.
Bei einem Neubau werden bei der Kinderkrippe die zuweisungsfähigen Kosten
über die jeweils förderfähige Hauptnutzfläche und den geltenden Kostenrichtwert
ermittelt. Die Ausstattung wird zu 100% gefördert.
1. Ermittlung
der zuweisungsfähigen Hauptnutzfläche
Bei der Krippenförderung handelt es sich um eine sog. „Platzförderung“ d. h. pro Krippenplatz
werden 9 m2 anerkannt. Für die Kinderkrippe ergibt sich somit eine
zuweisungsfähige Fläche von 216 m2.
2. Ermittlung
der Förderung
3.1 Krippenförderung
(„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014)
Die zuweisungsfähigen Kosten werden nach dem gültigen Kostenrichtwert
von 3.663 € pro m2 sowie der förderfähigen Fläche von 216 m2
(s. Pkt. 2) ermittelt. Der Fördersatz beträgt derzeit 71,6% der
zuweisungsfähigen Kosten. Bei der Höhe der staatlichen Förderung ist jedoch Nr.
5.3 Abs.1 der Krippenförderrichtlinie zu beachten, wonach die staatliche
Förderung auf 90% der tatsächlichen Gesamtkosten begrenzt ist.
Die staatliche Förderung ermittelt sich wie folgt:
|
Bau |
Ausstattung |
Gesamtkosten |
1.041.891,88 € |
30.000,00 € |
Zwfg. Kosten (24
Plätze x 9 m2 x3.663 € |
791.208,00 € |
|
(Bau) Förderung
(71,6% d. zwfg. Kosten) |
566.500,00 € |
|
Max. jedoch 90%
der tatsächl. Gesamtkosten |
entfällt |
|
Ausstattung |
0,00 € |
30.000,00 € |
Staatliche
Gesamtförderung |
596.500,00 € |
Die staatliche Förderung beträgt somit 596.500 €. Neben der staatlichen
Förderung beträgt der städtische Anteil 50% der nicht gedeckten
zuweisungsfähigen Kosten. Bei nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten in Höhe
von 224.708 € beträgt der städt. Anteil mithin 112.350 € (gerundet).
3.
Finanzierungsplan für die Gesamtmaßnahme
Für die geplante
Maßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:
596.500,00 € Staatliche Förderung (Kinderkrippe inkl.
Ausstattung)
112.350,00 € Städtische Förderung
363.041,88 € Eigenanteil Bauträger (BRK)
1.071.891,88 € Gesamtkosten
Die Finanzierung der Maßnahme kann über die im Haushalt 2014
veranschlagte „Krippenpauschale“ bei der HH-Stelle 4644.9880.2000 abgewickelt
werden
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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3 Pläne und Kostenschätzung