Betreff
Errichtung einer Kinderkrippe in Fürth-Oberfürberg, Rennweg 85 durch das BRK Fürth - Erweiterung der bereits bestehenden Kindergartens Little Friends um einen Krippenneubau/-anbau
Vorlage
JgA/135/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat zur Ab-deckung des Bedarfs an Krippenplätzen die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 24 Krippenplätzen in Fürth-Oberfürberg, Rennweg 85.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kostenschätzung ent-sprechend der staatlichen Krippenrichtlinien mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind.

 

Ein entscheidungsreifer Förderantrag ist der Regierung bis spätestens 31.12.2013 vorzulegen.

 


Mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 erfolgte entsprechend der AJJ-Empfehlung vom 14.12.2011 die Zustimmung, die am 23.03.2011 beschlossene Versorgungsquote von 35 % für die Betreuung der unter 3-Jährigen um 110 in der Tagespflege und um 70 Krippenplätze zu erhöhen. Um die avisierte Betreuungsquote von bis zu 40 % zu erreichen, bedarf es jedoch – aufgrund der steigenden Kinderzahlen in Fürth – weiterer Krippenplätze.

 

Die Ergebnisse der flächendeckenden Elternbefragung, deren Präsentation im letzten Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (AJJ) in der Sitzung am 02.10.2013 erfolgte, bestätigt mit 40,6 % (als untere Bedarfsgrenze) diese Zielfestlegung. Eine Beschlussvorlage für diese (neue) 40,6%-Zielfestlegung war Gegenstand einer Beschluss-vorlage in der Stadtratssitzung am 20.11.2013.

 

 

Investor/Bauträger sowie Betriebsträger ist das Bayer. Rote Kreuz, Henri-Dunant-Str. 11 in Fürth.

 

Aufgrund der Grundlage des Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014 ergeben sich folgende Berechnungen:

 

1. Allgemein

 

Die Kostenschätzung für die Gesamt(bau)maßnahme beläuft sich auf 1.071.891,88 €, inkl. Ausstattung i. H. v. 30.000 €.

 

Bei einem Neubau werden bei der Kinderkrippe die zuweisungsfähigen Kosten über die jeweils förderfähige Hauptnutzfläche und den geltenden Kostenrichtwert ermittelt. Die Ausstattung wird zu 100% gefördert.

 

 

1.      Ermittlung der zuweisungsfähigen Hauptnutzfläche

 

Bei der Krippenförderung handelt es sich um eine  sog. „Platzförderung“ d. h. pro Krippenplatz werden 9 m2 anerkannt. Für die Kinderkrippe ergibt sich somit eine zuweisungsfähige Fläche von 216 m2.

 

2.      Ermittlung der Förderung

 

3.1  Krippenförderung („Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014)

 

Die zuweisungsfähigen Kosten werden nach dem gültigen Kostenrichtwert von 3.663 € pro m2 sowie der förderfähigen Fläche von 216 m2 (s. Pkt. 2) ermittelt. Der Fördersatz beträgt derzeit 71,6% der zuweisungsfähigen Kosten. Bei der Höhe der staatlichen Förderung ist jedoch Nr. 5.3 Abs.1 der Krippenförderrichtlinie zu beachten, wonach die staatliche Förderung auf 90% der tatsächlichen Gesamtkosten begrenzt ist.

Die staatliche Förderung ermittelt sich wie folgt:

 

 

Bau

Ausstattung

Gesamtkosten

1.041.891,88 €

30.000,00 €

Zwfg. Kosten (24 Plätze x 9 m2 x3.663 €

791.208,00 €

 

(Bau) Förderung (71,6% d. zwfg. Kosten)

566.500,00 €

 

Max. jedoch 90% der tatsächl. Gesamtkosten

entfällt

 

Ausstattung

0,00 €

30.000,00 €

 

Staatliche Gesamtförderung

                                        596.500,00 €

 

Die staatliche Förderung beträgt somit 596.500 €. Neben der staatlichen Förderung beträgt der städtische Anteil 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten. Bei nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 224.708 € beträgt der städt. Anteil mithin 112.350 € (gerundet).  

 

 

3.      Finanzierungsplan für die Gesamtmaßnahme

 

Für die geplante Maßnahme ergibt sich daher folgender voraussichtlicher Finanzierungsplan:

 

   596.500,00 €    Staatliche Förderung (Kinderkrippe inkl. Ausstattung)

   112.350,00 €    Städtische Förderung 

   363.041,88 €    Eigenanteil Bauträger (BRK)

1.071.891,88 €  Gesamtkosten

 

Die Finanzierung der Maßnahme kann über die im Haushalt 2014 veranschlagte „Krippenpauschale“ bei der HH-Stelle 4644.9880.2000 abgewickelt werden

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


3 Pläne und Kostenschätzung