Für den Ausbau der
Straßenräume Rudolf-Breitscheid-Straße, Hallstraße und Moststraße im Bereich
des neuen Einkaufsschwerpunktes wird die Projektgenehmigung für die von MIB
vorgelegte Planvariante (Anlage 2) erteilt. Diese Planvariante ist allerdings
noch in Bezug
·
auf die
konkrete Gestaltung der Entwässerungsrinnen in der Rudolf-Breitscheid-Straße
und der Hallstraße (gegebenenfalls Busspur),
·
auf die
Bäume auf der Südseite der Rudolf-Breitscheid-Straße,
·
auf die
Materialwahl in der Hallstraße bis zum Einmündungsbereich der Moststraße und
·
auf den
konkreten Ausbau der Einmündung in die Friedrichstraße
zu überarbeiten.
Der
Bauausschuss hat in seiner Sondersitzung vom 14.11.2013 grundlegende
Empfehlungen zur Busverkehrsführung nach Fertigstellung des Neuen
Einkaufsschwerpunkts gegeben. Neben dem ursprünglichen Gestaltungskonzept
(Anlage 1) hatte MIB auch eine Planvariante zur Gestaltung der Straßenräume der
Rudolf-Breitscheid-Straße, Hallstraße und Moststraße vorgelegt, die diese
Empfehlungen bereits berücksichtigt, aber auch eine spätere Rückkehr zur
Busspur in der Rudolf-Breitscheid-Straße und Hallstraße ermöglichen würde
(Anlage 2).
Auch aus Sicht des Baureferates kann diese Planung weiterverfolgt
werden. Im Detail sind jedoch folgende Fragen zu klären bzw. Änderungen zu
berücksichtigen:
Soll im Hinblick auf eine mögliche spätere
Asphaltierung der Busspur bei Rückkehr der Busse in den Planbereich die durch
Entwässerungsrinnen gekennzeichnete Trasse derart breit ausgeführt werden oder
soll sie auf die Breite der reinen Busspur begrenzt werden?
Sollen Bäume auf der Südseite der
Rudolf-Breitscheid-Straße vorgesehen werden oder würden diese bei einer
Rückkehr der Busspur den Gehweg vor dem Wölfel-Areal zu sehr einschränken?
Die Pflasterung der Hallstraße ist bis zur
Einmündung der Moststraße fortzusetzen.
Die Einmündung der Rudolf-Breitscheid-Straße
in die Friedrichstraße ist zu überarbeiten.
Die Klärung dieser Fragen hat jedoch keinen maßgeblichen Einfluss auf
die Gesamtkosten der Maßnahme, die sich gemäß der von MIB vorgelegten
Kostenschätzung auf ca. 2,9 Millionen Euro brutto belaufen werden. Die Kosten
konnten bislang noch nicht im Detail geprüft werden, werden jedoch für
plausibel gehalten. Der städtische Eigenanteil an den Gesamtkosten, der bei ca.
2,1 Millionen Euro brutto liegt, ist bisher noch nicht ausreichend im
Haushaltsplanentwurf von 2014 berücksichtigt.
Im Rahmen der Beschlussfassung der Sondersitzung vom 14.11.2013 wurde
eine Reihe von Prüfaufträgen erteilt, von denen einer bereits jetzt
abgearbeitet werden muss, weil er Einfluss auf die Gestaltung der Moststraße
hat:
Auf Antrag von B90/Die Grünen soll geprüft werden, ob die Pkw aus der
Tiefgarage Neue Mitte und die Lkw aus der Moststraße auf die Friedrichstraße
ausfahren können, anstatt – wie bisher geplant – die Bereich Hallstraße,
Alexanderstraße und Hallplatz zu belasten.
Zu diesem Thema fanden in mehreren Terminen gemeinsam mit MIB bereits
umfangreiche Überlegungen statt. Eine Befahrung der Moststraße in Gegenrichtung
wurde dabei aus folgenden Gründen verworfen:
Im Bereich der Friedrichstraße wäre eine weitere Ampellösung
erforderlich, um den aus der Moststraße ausfahrenden Kfz zu lange Wartezeiten
zu ersparen. Mögliche Folge wären Verkehrsstauungen in der Friedrichstraße
besonders in den Stoßzeiten, zumal hier durch die geänderte Busverkehrsführung
ohnehin von einer stärkeren Verkehrsbelastung auszugehen ist.
Der Gesamtstraßenraum in der Moststraße ist relativ eng, so dass bei
einer Beibehaltung ausreichend breiter Gehwege und einem Verbleib wenigstens
einiger von den Anliegern gewünschten Parkplätze in der Moststraße mit
Konflikten zwischen ausfahrendem PKW und einfahrendem Lieferverkehr zu rechnen ist.
Um die Verkehrsverhältnisse in der Moststraße nicht zu stark zu belasten,
empfiehlt die Verwaltung ausdrücklich die Beibehaltung der Einbahnregelung in
der Moststraße.
Die anderen Prüfaufträge aus der Sondersitzung vom 14.11. können
zeitlich und inhaltlich unabhängig von der Projektgenehmigung zur Gestaltung
des öffentlichen Straßenraumes im Bereich des Neuen Einkaufsschwerpunktes
behandelt werden:
Prüfung der Befahrbarkeit der Friedrichstraße
in Gegenrichtung für Pkw aus der Tiefgarage Neue Mitte und dem Parkplatz auf
der Fürther Freiheit,
Prüfung (Elektro-) Shuttle-Bus in der
Innenstadt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1: Lageplan mit Busspur
Anlage 2: Lageplan ohne Busverkehr