Betreff
Gestaltung des öffentlichen Raumes im Bereich Neuer Einkaufsschwerpunkt: Projektgenehmigung
Vorlage
SpA/226/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Für den Ausbau der Straßenräume Rudolf-Breitscheid-Straße, Hallstraße und Moststraße im Bereich des neuen Einkaufsschwerpunktes wird die Projektgenehmigung für die von MIB vorgelegte Planvariante (Anlage 2) erteilt. Diese Planvariante ist allerdings noch in Bezug

 

·                auf die konkrete Gestaltung der Entwässerungsrinnen in der Rudolf-Breitscheid-Straße und der Hallstraße (gegebenenfalls Busspur),

·                auf die Bäume auf der Südseite der Rudolf-Breitscheid-Straße,

·                auf die Materialwahl in der Hallstraße bis zum Einmündungsbereich der Moststraße und

·                auf den konkreten Ausbau der Einmündung in die Friedrichstraße

 

zu überarbeiten.

 


Der Bauausschuss hat in seiner Sondersitzung vom 14.11.2013 grundlegende Empfehlungen zur Busverkehrsführung nach Fertigstellung des Neuen Einkaufsschwerpunkts gegeben. Neben dem ursprünglichen Gestaltungskonzept (Anlage 1) hatte MIB auch eine Planvariante zur Gestaltung der Straßenräume der Rudolf-Breitscheid-Straße, Hallstraße und Moststraße vorgelegt, die diese Empfehlungen bereits berücksichtigt, aber auch eine spätere Rückkehr zur Busspur in der Rudolf-Breitscheid-Straße und Hallstraße ermöglichen würde (Anlage 2).

 

Auch aus Sicht des Baureferates kann diese Planung weiterverfolgt werden. Im Detail sind jedoch folgende Fragen zu klären bzw. Änderungen zu berücksichtigen:

 

    Soll im Hinblick auf eine mögliche spätere Asphaltierung der Busspur bei Rückkehr der Busse in den Planbereich die durch Entwässerungsrinnen gekennzeichnete Trasse derart breit ausgeführt werden oder soll sie auf die Breite der reinen Busspur begrenzt werden?

    Sollen Bäume auf der Südseite der Rudolf-Breitscheid-Straße vorgesehen werden oder würden diese bei einer Rückkehr der Busspur den Gehweg vor dem Wölfel-Areal zu sehr einschränken?

    Die Pflasterung der Hallstraße ist bis zur Einmündung der Moststraße fortzusetzen.

    Die Einmündung der Rudolf-Breitscheid-Straße in die Friedrichstraße ist zu überarbeiten.

 

Die Klärung dieser Fragen hat jedoch keinen maßgeblichen Einfluss auf die Gesamtkosten der Maßnahme, die sich gemäß der von MIB vorgelegten Kostenschätzung auf ca. 2,9 Millionen Euro brutto belaufen werden. Die Kosten konnten bislang noch nicht im Detail geprüft werden, werden jedoch für plausibel gehalten. Der städtische Eigenanteil an den Gesamtkosten, der bei ca. 2,1 Millionen Euro brutto liegt, ist bisher noch nicht ausreichend im Haushaltsplanentwurf von 2014 berücksichtigt.

 

 

Im Rahmen der Beschlussfassung der Sondersitzung vom 14.11.2013 wurde eine Reihe von Prüfaufträgen erteilt, von denen einer bereits jetzt abgearbeitet werden muss, weil er Einfluss auf die Gestaltung der Moststraße hat:

Auf Antrag von B90/Die Grünen soll geprüft werden, ob die Pkw aus der Tiefgarage Neue Mitte und die Lkw aus der Moststraße auf die Friedrichstraße ausfahren können, anstatt – wie bisher geplant – die Bereich Hallstraße, Alexanderstraße und Hallplatz zu belasten.

 

Zu diesem Thema fanden in mehreren Terminen gemeinsam mit MIB bereits umfangreiche Überlegungen statt. Eine Befahrung der Moststraße in Gegenrichtung wurde dabei aus folgenden Gründen verworfen:

Im Bereich der Friedrichstraße wäre eine weitere Ampellösung erforderlich, um den aus der Moststraße ausfahrenden Kfz zu lange Wartezeiten zu ersparen. Mögliche Folge wären Verkehrsstauungen in der Friedrichstraße besonders in den Stoßzeiten, zumal hier durch die geänderte Busverkehrsführung ohnehin von einer stärkeren Verkehrsbelastung auszugehen ist.

Der Gesamtstraßenraum in der Moststraße ist relativ eng, so dass bei einer Beibehaltung ausreichend breiter Gehwege und einem Verbleib wenigstens einiger von den Anliegern gewünschten Parkplätze in der Moststraße mit Konflikten zwischen ausfahrendem PKW und einfahrendem Lieferverkehr zu rechnen ist. Um die Verkehrsverhältnisse in der Moststraße nicht zu stark zu belasten, empfiehlt die Verwaltung ausdrücklich die Beibehaltung der Einbahnregelung in der Moststraße.

 

Die anderen Prüfaufträge aus der Sondersitzung vom 14.11. können zeitlich und inhaltlich unabhängig von der Projektgenehmigung zur Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes im Bereich des Neuen Einkaufsschwerpunktes behandelt werden:

    Prüfung der Befahrbarkeit der Friedrichstraße in Gegenrichtung für Pkw aus der Tiefgarage Neue Mitte und dem Parkplatz auf der Fürther Freiheit,

    Prüfung (Elektro-) Shuttle-Bus in der Innenstadt.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Lageplan mit Busspur

Anlage 2: Lageplan ohne Busverkehr