Aufgrund
des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Fürth folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
1.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen €
und Ausgaben mit €
und
im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen €
und Ausgaben mit €
ab.
2.
Der Wirtschaftsplan 2014 des
Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird hiermit festgesetzt. Er
schließt
a)
nach dem Erfolgsplan
mit Erträgen von 25.894.200 €
mit Aufwendungen von 24.651.429 €
b)
nach dem Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von 47.722.782 €
ab.
3.
Der Wirtschaftsplan 2014 des
Sondervermögens Gebäudewirtschaft Fürth wird hiermit
festgesetzt. Er schließt
a)
nach dem Erfolgsplan
mit Erträgen von 12.498.500 €
mit Aufwendungen von 12.604.700 €
b)
nach dem Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von 184.000 €
ab.
4.
Der Wirtschaftsplan 2014 des
Sondervermögens Städtisches Altenpflegeheim wird hiermit festgesetzt. Er
schließt
a)
nach dem Erfolgsplan
mit Erträgen von 4.117.711 €
mit Aufwendungen von 4.256.523 €
b)
nach dem Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von 158.812 €
ab.
5. Der Wirtschaftsplan 2014 des
Sondervermögens „Gewerbepark Hardhöhe-West“ wird hiermit festgesetzt. Er
schließt
a)
nach dem Erfolgsplan
mit Erträgen von 0 €
mit Aufwendungen von 86.500 €
b)
nach dem Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von 5.375.000 €
ab.
§ 2
1.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf
12.500.000 €
festgesetzt.
2. Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird
auf 21.960.070 €
festgesetzt.
3.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Sondervermögens
„Gewerbepark Hardhöhe-West“ wird
auf 0 €
festgesetzt.
§ 3
1.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
wird
auf
30.485.900 €
festgesetzt.
2.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth
(StEF) wird
auf 55.050.000 €
festgesetzt.
3.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens „Gewerbepark
Hardhöhe-West“ wird
auf 110.000 €
festgesetzt.
§ 4
1)
Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 350
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 555
v.H.
2)
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird
auf
440 v.H.
festgesetzt.
§ 5
1.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf
56.500.000 €
festgesetzt.
2.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite für
den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fürth
(StEF) zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
wird
auf 4.300.000 €
festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
für das Sondervermögen Gebäudewirtschaft Fürth zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird
auf 0 €
festgesetzt.
4.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
für das Sondervermögen Städtisches Altenpflegeheim zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird
auf 1.750.000 €
festgesetzt.
5.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
für das Sondervermögen „Gewerbepark Hardhöhe-West“ zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird
auf 2.000.000
€
festgesetzt.
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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