1. Das
Finanzreferat wird ermächtigt, die nach der Haushaltssatzung 2014 vorgesehenen
Kreditaufnahmen
a)
für den Haushalt der Stadt Fürth in Höhe von 12.500.000
€
b)
für das Sondervermögen „Gewerbepark Hardhöhe-West“ von 0 €
nach Maßgabe der
rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Regierung von Mittelfranken bei Bedarf zu
tätigen.
Während der Zeit der
vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) erstreckt sich die Ermächtigung
für den Haushalt der Stadt Fürth auf einen
Betrag von 4.200.000 €
Über die Kreditaufnahme im
Einzelfall ist dem Stadtrat zu berichten.
2. Das
Finanzreferat wird ermächtigt, die nach der Haushaltssatzung 2014 vorgesehenen
Kassenkreditaufnahmen
a)
für den Haushalt der Stadt Fürth in Höhe von 56.500.000
€
b)
für das Sondervermögen Städtisches Altenpflegeheim 1.750.000 €
c)
für das Sondervermögen Gebäudewirtschaft Fürth in Höhe von 0 €
d)
für das Sondervermögen „Gewerbepark Hardhöhe-West“ 2.000.000 €
bei Bedarf zu tätigen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||