Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Bauaufsicht im Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO) die Rahmengebühren nach Bayer. Kostengesetz (KG) um durchschnittlich 5% mit Wirkung ab 01.01.2014 anhebt.
Diese Anhebung kann somit zur Finanzierung der Stellenschaffung für ökologische Bauaufsicht beitragen. Eine komplette Finanzierung durch die Anhebung der Rahmengebühren ist nicht möglich.
Der Vollzug der
BayBO und die diesbezügliche Gebührenerhebung nach KG sind Staatsaufgaben, die
die Stadt Fürth im übertragenen Wirkungskreis erfüllt.
Die Gebühren werden
dabei nach KG i.V. mit dem (Staatlichen) Kostenverzeichnis (KVz) erhoben.
Danach erfolgt die
Gebührenbemessung entweder als Wertgebühr (unter Bezugnahme auf die Baukosten
des jeweiligen Vorhabens) oder als Rahmengebühr.
Die Zuordnung ergibt
sich dabei aus den einschlägigen Tarifstellen des KVz.
Die
Gebührenbemessung für die meisten Baugenehmigungsbescheide erfolgt als
Wertgebühren; hier sind die nach den einschlägigen DIN-Vorschriften in
Verbindung mit dem Baukostenindex zu ermittelnden Baukosten heranzuziehen.
Es ist dabei auf die
sich im Einzelfall ergebenden Baukosten abzustellen; andere Kosten dürfen nicht berücksichtigt werden.
Die Höhe der dann
jeweils festzusetzenden Gebühr ergibt sich aus den einschlägigen Tarifstellen
des KVz.
Die starren Festlegungen im KVz eröffnen hier
keine Spielräume für darüber hinaus gehende Gebührenfestsetzungen.
Die Erhebung als
Rahmengebühr erfolgt im wesentlichen bei der Erteilung von Vorbescheiden, der
Genehmigung von Werbeanlagen, Nutzungsänderungen und Baumassnahmen, bei denen
der Gebührenberechnung Baukosten nicht zugrunde gelegt werden können.
Zudem werden die
Gebühren für Anordnungen im Vollzug der BayBO (Baueinstellungen,
Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsverfügungen etc.) als Rahmengebühren festgesetzt.
Bei der Erhebung als
Rahmengebühr ist einerseits auf die Bedeutung der jeweiligen Angelegenheit und
andererseits auf den betreffenden Verwaltungsaufwand abzustellen.
Zum
Verwaltungsaufwand zählen auch die hier anzusetzenden Personalkosten.
Den Personalkosten
können hier auch die Personalkosten für die ökologische Bauaufsicht zugeordnet
werden, da es sich hier letztlich um eine originäre Pflichtaufgabe der
Bauaufsicht im Vollzug der BayBO und in Verbindung mit sonstigem öffentlichen
Recht (z.B. Baumschutz) handelt. Diese Personalverstärkung trägt dazu bei, dass
zukünftig dieser Pflichtaufgabe nachgegangen werden kann.
Um diesen künftigen Personalmehrkosten
Rechnung tragen zu können, werden deshalb die o.g. Rahmengebühren um
durchschnittlich 5% ab 01.01.2014 angehoben.
Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen,
dass die Rahmengebühren im Vollzug der BayBO zum Gebührenaufkommen der
Bauaufsicht nur ca. 5 – 10% beitragen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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