Betreff
Bauaufsicht Gebühren
Vorlage
GWF/086/2013
Aktenzeichen
600 Gebühren
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Bauaufsicht im Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO) die Rahmengebühren nach Bayer. Kostengesetz (KG) um durchschnittlich 5% mit Wirkung ab 01.01.2014 anhebt.

Diese Anhebung kann somit zur Finanzierung der Stellenschaffung für ökologische Bauaufsicht beitragen. Eine komplette Finanzierung durch die Anhebung der Rahmengebühren ist nicht möglich.

 


Der Vollzug der BayBO und die diesbezügliche Gebührenerhebung nach KG sind Staatsaufgaben, die die Stadt Fürth im übertragenen Wirkungskreis erfüllt.

Die Gebühren werden dabei nach KG i.V. mit dem (Staatlichen) Kostenverzeichnis (KVz) erhoben.

 

Danach erfolgt die Gebührenbemessung entweder als Wertgebühr (unter Bezugnahme auf die Baukosten des jeweiligen Vorhabens) oder als Rahmengebühr.

Die Zuordnung ergibt sich dabei aus den einschlägigen Tarifstellen des KVz.

Die Gebührenbemessung für die meisten Baugenehmigungsbescheide erfolgt als Wertgebühren; hier sind die nach den einschlägigen DIN-Vorschriften in Verbindung mit dem Baukostenindex zu ermittelnden Baukosten heranzuziehen.

Es ist dabei auf die sich im Einzelfall ergebenden Baukosten abzustellen; andere Kosten dürfen nicht berücksichtigt werden.

Die Höhe der dann jeweils festzusetzenden Gebühr ergibt sich aus den einschlägigen Tarifstellen des KVz.

Die starren Festlegungen im KVz eröffnen hier keine Spielräume für darüber hinaus gehende Gebührenfestsetzungen.

 

 

 

 

 

 

Die Erhebung als Rahmengebühr erfolgt im wesentlichen bei der Erteilung von Vorbescheiden, der Genehmigung von Werbeanlagen, Nutzungsänderungen und Baumassnahmen, bei denen der Gebührenberechnung Baukosten nicht zugrunde gelegt werden können.

Zudem werden die Gebühren für Anordnungen im Vollzug der BayBO (Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsverfügungen etc.) als Rahmengebühren festgesetzt.

 

Bei der Erhebung als Rahmengebühr ist einerseits auf die Bedeutung der jeweiligen Angelegenheit und andererseits auf den betreffenden Verwaltungsaufwand abzustellen.

Zum Verwaltungsaufwand zählen auch die hier anzusetzenden Personalkosten.

Den Personalkosten können hier auch die Personalkosten für die ökologische Bauaufsicht zugeordnet werden, da es sich hier letztlich um eine originäre Pflichtaufgabe der Bauaufsicht im Vollzug der BayBO und in Verbindung mit sonstigem öffentlichen Recht (z.B. Baumschutz) handelt. Diese Personalverstärkung trägt dazu bei, dass zukünftig dieser Pflichtaufgabe nachgegangen werden kann.

 

Um diesen künftigen Personalmehrkosten Rechnung tragen zu können, werden deshalb die o.g. Rahmengebühren um durchschnittlich 5% ab 01.01.2014 angehoben.

 

Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Rahmengebühren im Vollzug der BayBO zum Gebührenaufkommen der Bauaufsicht nur ca. 5 – 10% beitragen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: