Betreff
Antrag von Frau Stadträtin Lau, FWF, vom 18.09.2013 - Änderung der Satzung an öffentlichen Straßen in der Baulast der Stadt Fürth (Sondernutzungssatzung) im Beiblatt "Auflagen und Bedingungen..."
Vorlage
TfA/103/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

„Der Antrag  von Frau Stadträtin Lau, FWF, vom 18.09.2013 „Änderung der Satzung an öffentlichen Straßen in der Baulast der Stadt Fürth (Sondernutzungssatzung) im Beiblatt „Auflagen und Bedingungen…“ wird abgelehnt.

Die bestehende Regelung wird beibehalten, d.h. Hohlkammerplakate können bis zu einer Höhe von ca. 30 cm über den Boden angebracht werden.“


Die beantragten Änderungen betreffen das Auflagenbeiblatt, das als Anlage den jeweiligen Erlaubnisbescheiden beigefügt wird. Eine Änderung der Sondernutzungssatzung ist nicht erforderlich.

 

In der bisherigen Regelung sind „Werbeträger“ allgemein benannt, die Verwendung von Hohlkammerplakaten ist damit nicht ausgeschlossen.

 

Aus Gründen der Verletzungsgefahr sollte allerdings die Anbringung nicht zu hoch erfolgen, 30 Zentimeter der Unterkante über den Boden wurde toleriert. Vom Grundsatz sollten jedoch Werbeträger auf dem Boden stehen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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