Betreff
Vorlage zum Antrag aus der Bürgerversammlung am 07.11.2013 - Vacher Straße als Tempo-30-Zone
Vorlage
SVA/035/2013
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.


Im Ortskern des Ortsteiles Vach sind die Quartiere zu beiden Seiten der Vacher Straße seit Jahren als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Vereinzelt bestehen auch verkehrsberuhigte Bereiche, die Schrittge-schwindigkeit als zulässige Höchstgeschwindigkeit beinhalten. Für die Vacher Straße wurde auf dem Streckenabschnitt zwischen Obermichelbacher Straße und Vacher Markt am 11.04.2013 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet, um den besonderen örtlichen Umständen Rechnung zu tragen. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h besteht zudem in der Herzogenauracher Straße und Brückenstraße. Lediglich südlich der Obermichelbacher Straße gilt in der Vacher Straße die gesetzlich zugelassene Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, da in diesem Bereich sich ein Streckenverbot nicht rechtfertigen lässt. Dem Antrag der Bürgerversammlung wurde deshalb bereits umfassend Rechnung getragen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag vom 11.11.2013