Die Verwaltung wird erneut beauftragt, über das Bayerische Staatsministerium des Innern die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der A 73 auf 80 km/h im Stadtgebiet Fürth anzuregen.
Die Stadt Fürth ist für die Bundesautobahn A
73 straßenverkehrsrechtlich nicht verantwortlich und kann auf die angeordnete
Geschwindigkeitsbeschränkung keinen Einfluss nehmen. Die Stadt Fürth hat in den
vergangenen Jahren wiederholt bei der Autobahndirektion Nordbayern und beim
Bayerischen Staatsministerium des Innern eine Herabsetzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h angeregt. Die Straßenverkehrsbehörde bei der
Autobahndirektion Nordbayern bzw. das Bayerische Staatsministerium des Innern
sahen bislang keine Möglichkeit für eine weitere Geschwindigkeits-beschränkung
auf der A 73 innerhalb des Stadtgebietes Fürth.
Aufgrund des erneuten Antrages soll nochmals
über das Bayerische Staatsministerium des Innern eine
Geschwindigkeitsbeschränkung angeregt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Antrag vom 11.11.2013