Betreff
Vorlage zum Antrag aus der Bürgerversammlung am 07.11.2013 - Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A73 im Stadtgebiet Fürth
Vorlage
SVA/036/2013
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Verwaltung wird  erneut beauftragt, über das Bayerische Staatsministerium des Innern die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der A 73 auf 80 km/h im Stadtgebiet Fürth anzuregen.


Die Stadt Fürth ist für die Bundesautobahn A 73 straßenverkehrsrechtlich nicht verantwortlich und kann auf die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung keinen Einfluss nehmen. Die Stadt Fürth hat in den vergangenen Jahren wiederholt bei der Autobahndirektion Nordbayern und beim Bayerischen Staatsministerium des Innern eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h angeregt. Die Straßenverkehrsbehörde bei der Autobahndirektion Nordbayern bzw. das Bayerische Staatsministerium des Innern sahen bislang keine Möglichkeit für eine weitere Geschwindigkeits-beschränkung auf der A 73 innerhalb des Stadtgebietes Fürth.

Aufgrund des erneuten Antrages soll nochmals über das Bayerische Staatsministerium des Innern eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeregt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag vom 11.11.2013