Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zur barrierefreien Herstellung der Bushaltestellen und des Fußgängerüberweges (FGÜ) einschließlich Neuordnung des Radverkehrs im Abschnitt der Herrnstraße zwischen Sonnenstraße und Stresemannplatz.
Die
Stadt Fürth beabsichtigt in der Herrnstraße zwischen Sonnenstraße und
Stresemannplatz die barrierefreie Herstellung der Bushaltestellen und des
Fußgängerüberweges einschließlich der Neuordnung des Radverkehrs.
Bei der Herrnstraße handelt es
sich um eine innerstädtische angebaute Hauptverkehrsstraße. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.
Die Herrnstraße verfügt derzeit
über 2 überbreite Fahrspuren mit einer Breite von jeweils 4,75 m. Im beplanten
Abschnitt sind auf der Nordostseite Schrägparkplätze vorhanden. Auf der
Südostseite wird, sofern möglich am Fahrbahnrand geparkt. Westlich sind
beidseitig Baumreihen vorhanden.
Die vorgesehene Strecken- und
Verkehrscharakteristik orientiert sich am vorhandenen Bestand. Aufgrund der
vorhandenen überbreiten Fahrspurbreiten ist es möglich, sowohl eine
langgezogene Mittelinsel als Verkehrsteiler zu integrieren, als auch beidseitig
Schutzstreifen für den Radverkehr anzulegen. Die künftige Fahrstreifenbreite
beträgt 3,50 m inkl. der Schutzstreifen für den Radverkehr von 1,25 m.
Beim vorhandenen
Fußgängerüberweg (FGÜ) am Stresemannplatz wurden immer wieder kritische
Situationen durch Polizei und Straßenverkehrsamt beobachtet. U. a. wurde auch
festgestellt, dass vereinzelt Fahrzeuge an haltenden Bussen und der vorhandenen
Verkehrsinsel links vorbeifuhren. Radfahrerinnen und Radfahrer aus nördlicher
Richtung (Radweg Adlerstraße) kommen sehr schnell angefahren und werden
mitunter zu spät erkannt; die Lichtverhältnisse sind teilweise nicht
ausreichend.
Die geplante langgezogene
Mittelinsel soll die beschriebenen Defizite vermindern und die Sicherheit des
Zebrastreifens erhöhen. Die beabsichtigte Integration des Fußgängerüberweges
erfordert zwingend eine Beleuchtung für Fußgängerüberwege nach DIN 67523. Auch
hierdurch wird eine Verbesserung der Licht- und Sichtverhältnisse erwartet. Um
die geforderte Option einer Nachrüstung mit einer Lichtsignalanlage offen zu
halten, ist vorgesehen die Querung mit Leerrohren zu versehen.
Im
Anschluss an die Bushaltestelle auf der Südseite parken die Fahrzeuge bisher am
rechten Fahrbahnrand. Durch die Verlängerung der Mittelinsel ist dies künftig
nicht mehr möglich. Es ist vorgesehen, am Ende der südlichen Bushaltestelle bis
zur Einmündung Sonnenstraße eine Parkbucht anzulegen. Mit dem Ausbau der
Parkbuchten wird auch der anschließende Gehweg erneuert, der bereits erhebliche
Unebenheiten und verbrauchtes Pflaster aufweist.
Durch
die Schrägparker auf der Nordseite und die Längsparkbucht auf der Südseite ist
dieser Bereich künftig geordneter, übersichtlicher und somit auch sicherer.
Die Haltestelle
„Stresemannplatz“ wird von 10 Buslinien angefahren und liegt mit 754 täglich
einsteigenden Fahrgästen an achter Stelle der am häufigsten benutzten
Haltestellen in der Stadt Fürth. Deshalb genießt der barrierefreie Umbau
Priorität. Des Weiteren ist in den anliegenden Einrichtungen (Arbeitsamt,
Finanzamt, VdK) mit einem erhöhten Aufkommen mobilitätseingeschränkter Personen
zu rechnen.
Die Planung sieht vor, Zufahrt und Ausfahrt zum VdK künftig nur noch rechts ein- und ausfahrend zu ermöglichen. Die Vertreter des VDK, denen insbesondere die Änderung der Zu- und Ausfahrtssituation in einem Gespräch am 05.12.2013 erläutert wurde, sprachen sich aus Sicherheitsgründen ausdrücklich für diese Variante aus.
Um im Bereich der Bushaltestellen Konflikte mit dem Radverkehr zu vermeiden, ist es vorgesehen, die Benutzungspflicht des bestehenden Radweges aufzuheben und im Abschnitt zwischen Fichtenstraße und Sonnenstraße Schutzstreifen für Radfahrer zu errichten.
Bushaltestellen und Fußgängerüberweg sind barrierefrei mit taktilen Bodenindikatoren geplant. Die Ausführung der Haltestelle erfolgt mit Kasseler Sonderbord und einer Bordsteinhöhe von 16 cm. Die Bushaltestellenbereiche werden mit einer Busverstärkung in Stahlbetonausführung vorgesehen. Die Markierung der Schutzstreifen für Radfahrer ist hier zu unterbrechen.
Bei der Regierung von Mittelfranken als Zuwendungsgeber wurde eine Anfrage zur Zuwendungsfähigkeit des Projektes gestellt. Die Abstimmungen zwischen Regierung und Oberster Baubehörde sind noch nicht abgeschlossen. Die Durchführung der Maßnahme ist in 2014 vorgesehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
240.000,--
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
5900.9500 HR |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
|
|
|
X |
ja |
Hst.
6300.9505 |
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
X |
ja |
Hst.
6300.9505 HR |
|
|
|
|
|
|
|||||||
Wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1: Lageplan (27.11.2013); Anlage 2: Lageplan mit Schleppkurven (27.11.2013)