Betreff
Herrnstraße zwischen Sonnenstraße und Stresemannplatz; Barrierefreie Herstellung der Bushaltestellen und des Fußgängerüberweges (FGÜ) einschließlich Neuordnung des Radverkehrs - Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/107/2013
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zur barrierefreien Herstellung der Bushaltestellen und des Fußgängerüberweges (FGÜ) einschließlich Neuordnung des Radverkehrs im Abschnitt der Herrnstraße zwischen Sonnenstraße und Stresemannplatz.

 


Die Stadt Fürth beabsichtigt in der Herrnstraße zwischen Sonnenstraße und Stresemannplatz die barrierefreie Herstellung der Bushaltestellen und des Fußgängerüberweges einschließlich der Neuordnung des Radverkehrs.

Bei der Herrnstraße handelt es sich um eine innerstädtische angebaute Hauptverkehrsstraße. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

 

Die Herrnstraße verfügt derzeit über 2 überbreite Fahrspuren mit einer Breite von jeweils 4,75 m. Im beplanten Abschnitt sind auf der Nordostseite Schrägparkplätze vorhanden. Auf der Südostseite wird, sofern möglich am Fahrbahnrand geparkt. Westlich sind beidseitig Baumreihen vorhanden.

 

Die vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik orientiert sich am vorhandenen Bestand. Aufgrund der vorhandenen überbreiten Fahrspurbreiten ist es möglich, sowohl eine langgezogene Mittelinsel als Verkehrsteiler zu integrieren, als auch beidseitig Schutzstreifen für den Radverkehr anzulegen. Die künftige Fahrstreifenbreite beträgt 3,50 m inkl. der Schutzstreifen für den Radverkehr von 1,25 m.

 

Beim vorhandenen Fußgängerüberweg (FGÜ) am Stresemannplatz wurden immer wieder kritische Situationen durch Polizei und Straßenverkehrsamt beobachtet. U. a. wurde auch festgestellt, dass vereinzelt Fahrzeuge an haltenden Bussen und der vorhandenen Verkehrsinsel links vorbeifuhren. Radfahrerinnen und Radfahrer aus nördlicher Richtung (Radweg Adlerstraße) kommen sehr schnell angefahren und werden mitunter zu spät erkannt; die Lichtverhältnisse sind teilweise nicht ausreichend.

 

Die geplante langgezogene Mittelinsel soll die beschriebenen Defizite vermindern und die Sicherheit des Zebrastreifens erhöhen. Die beabsichtigte Integration des Fußgängerüberweges erfordert zwingend eine Beleuchtung für Fußgängerüberwege nach DIN 67523. Auch hierdurch wird eine Verbesserung der Licht- und Sichtverhältnisse erwartet. Um die geforderte Option einer Nachrüstung mit einer Lichtsignalanlage offen zu halten, ist vorgesehen die Querung mit Leerrohren zu versehen. 

 

Im Anschluss an die Bushaltestelle auf der Südseite parken die Fahrzeuge bisher am rechten Fahrbahnrand. Durch die Verlängerung der Mittelinsel ist dies künftig nicht mehr möglich. Es ist vorgesehen, am Ende der südlichen Bushaltestelle bis zur Einmündung Sonnenstraße eine Parkbucht anzulegen. Mit dem Ausbau der Parkbuchten wird auch der anschließende Gehweg erneuert, der bereits erhebliche Unebenheiten und verbrauchtes Pflaster aufweist.

Durch die Schrägparker auf der Nordseite und die Längsparkbucht auf der Südseite ist dieser Bereich künftig geordneter, übersichtlicher und somit auch sicherer.

 

Die Haltestelle „Stresemannplatz“ wird von 10 Buslinien angefahren und liegt mit 754 täglich einsteigenden Fahrgästen an achter Stelle der am häufigsten benutzten Haltestellen in der Stadt Fürth. Deshalb genießt der barrierefreie Umbau Priorität. Des Weiteren ist in den anliegenden Einrichtungen (Arbeitsamt, Finanzamt, VdK) mit einem erhöhten Aufkommen mobilitätseingeschränkter Personen zu rechnen.

 

Die Planung sieht vor, Zufahrt und Ausfahrt zum VdK künftig nur noch rechts ein- und ausfahrend zu ermöglichen. Die Vertreter des VDK, denen insbesondere die Änderung der Zu- und Ausfahrtssituation in einem Gespräch am 05.12.2013 erläutert wurde, sprachen sich aus Sicherheitsgründen ausdrücklich für diese Variante aus.

 

Um im Bereich der Bushaltestellen Konflikte mit dem Radverkehr zu vermeiden, ist es vorgesehen, die Benutzungspflicht des bestehenden Radweges aufzuheben und im Abschnitt zwischen Fichtenstraße und Sonnenstraße Schutzstreifen für Radfahrer zu errichten.

 

Bushaltestellen und Fußgängerüberweg sind barrierefrei mit taktilen Bodenindikatoren geplant. Die Ausführung der Haltestelle erfolgt mit Kasseler Sonderbord und einer Bordsteinhöhe von 16 cm. Die Bushaltestellenbereiche werden mit einer Busverstärkung in Stahlbetonausführung vorgesehen. Die Markierung der Schutzstreifen für Radfahrer ist hier zu unterbrechen.

 

Bei der Regierung von Mittelfranken als Zuwendungsgeber wurde eine Anfrage zur Zuwendungsfähigkeit des Projektes gestellt. Die Abstimmungen zwischen Regierung und Oberster Baubehörde sind noch nicht abgeschlossen. Die Durchführung der Maßnahme ist in 2014 vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

240.000,-- €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 5900.9500 HR

     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

 

 

 

 

 

X

ja

Hst. 6300.9505

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

ja

Hst. 6300.9505 HR

 

 

 

 

 

 

Wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Lageplan (27.11.2013); Anlage 2: Lageplan mit Schleppkurven (27.11.2013)