Betreff
Schutz von Bäumen bei Veranstaltungen
Vorlage
GrfA/027/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss nimmt die Informationen des GrfA zum o.g. Thema zur Kenntnis.


„Feiern unter Bäumen“ ein Nutzungskonflikt zwischen Baumschutz und Veranstaltungen in städtischen Grünanlagen

Grün- und Parkanlagen erfüllen umfangreiche Aufgaben und Funktionen im Lebensraum Stadt. Neben der gestalterischen und ökologischen Bedeutung dienen sie den Bürgern zur Erholung, Freizeitgestaltung, für sportliche Aktivitäten, als Ort der Kommunikation und Regeneration. Sie haben damit allgemeine und besondere Wohlfahrtswirkung und unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensqualität in der Stadt.

Besondere Bedeutung kommt dabei dem Baumbestand zu. Unter alten Bäumen finden sich die am meisten geschätzten Bereiche. Dies gilt für Spaziergänger und Erholungssuchende wie auch für geplante Veranstaltungen und Events. Erst unter Bäumen fühlt man sich wirklich geborgen, sie liefern den grünen Hintergrund und die Kulisse.
Die Zahl der Veranstaltungen in Grünanlagen ist in den letzten Jahren stark angestiegen. 2013 waren es 74 Veranstaltungen, mehr als doppelt soviel wie der Durchschnitt in den Jahren 2005-2009. Die Tendenz ist steigend.
Grundsätzlich sollte die Möglichkeit für Veranstaltungen auch in Grünanlagen vorhanden sein, sie gehört zu deren vielfältigen Aufgaben. Ab einer bestimmten Größe und Häufigkeit kommt es jedoch zu einem Nutzungskonflikt, von dem 2 Aspekte hier aufgezeigt werden sollen.

 

Sicherheit

Durch einige Pressemeldungen über tote oder verletzte Personen durch Astbruch oder Baumsturz bei Veranstaltungen wie in Strassburg, Trier oder Forchheim erregt das Thema zeitweise große Aufmerksamkeit. Auch im Zuge der sich statistisch häufenden Zahl von Unwettern mit Sturm und Starkregen in den Sommermonaten, steigt die Gefahr bei Veranstaltungen unter Bäumen.
Die Kontrolle des Baumbestandes im Sinne der Verkehrssicherungspflicht nach geltendem Recht wurde in der Baumkontrollrichtlinie der FLL von 2004 neu formuliert. Danach bemisst sich der Anspruch an die Sicherheit und die Art und Häufigkeit der Kontrollen nicht allein nach dem Gesundheitszustand des Baumes sondern auch nach der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs. So ist zum Beispiel die Sicherheitserwartung bei einer stark frequentierten Straße höher als bei einer Straße mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. Genauso steigt in einer Grünanlage der Anspruch an die Verkehrsicherheit, wenn diese stärker frequentiert wird. Veranstaltungen sind Orte höchster Verkehrserwartung. Das bedeutet für die Praxis, dass zusätzliche Kontrollen erforderlich sind und in der Regel auch zusätzliche Maßnahmen. Einige Bäume an denen in weniger stark frequentierten Bereichen keine Maßnahmen erforderlich wären müssen hier vorsorglich zurückgeschnitten oder entfernt werden. Dies führt vielfach zu Substanzverlust besonders bei alten Bäumen und ist immer mit erhöhten Kostenaufwendungen verbunden.

 

Schäden an Bäumen

Veranstaltungen in Grünanlagen mit Baumbestand sind mit zahlreichen Begleiterscheinungen verbunden, die trotz umfangreicher Auflagen und Schutzmaßnahmen vielfach zu Schäden am Baumbestand führen. Problematisch ist neben den eigentlich benutzten Flächen auch die Regelung der für die Veranstaltung notwendigen Zu- und Abfahrten die in Grünanlagen deutlich erschwert sind. Einige Bäume gerade in unbefestigten oder gewachsenen Böden, wie wir sie in Parkanlagen vorfinden, reagieren empfindlich auf jede Form von Bodenverdichtung.
Bereits beim einmaligen Befahren beispielsweise eines Waldbodens findet 80% der möglichen Verdichtung statt. Dies führt infolge zu Sauerstoffmangel und Wurzelverlusten. Die Schäden zeigen sich nicht unmittelbar nach der Veranstaltung sondern oft Jahre später durch  Vitalitätsverluste. Daneben treten die üblichen Schäden auf, wie Anfahrschäden an Stämmen und Wurzelanläufen oder Astbruch in der Krone. Auch hier sind selbst kleinere Beschädigungen die Eintrittspforten für Pilze, die in den Folgejahren weitreichende Fäulnis verursachen können.
Durch das verzögerte Auftreten werden die Auswirkungen der Belastung meist unterschätzt. Schadensermittlung und Beseitigung ist zudem selbst mit gutachterlicher Hilfe schwierig. Da es sich um Lebewesen handelt ist die Herstellung des Zustandes, wie vor dem Schadeintritt bei Bäumen beispielsweise im Gegensatz zu einem beschädigten Zaun nahezu unmöglich. Durch Nachpflanzungen können Verluste nur teilweise ausgeglichen werden. Auch in dieser Hinsicht ist Substanzverlust nicht zu vermeiden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung und Folgerung:

1.    Veranstaltungen sind Orte höchster Verkehrserwartung die, ab einer bestimmten Größe, mit starken Belastungen für die Grünflächen verbunden sind und oft zu offenen oder versteckten Schäden insbesondere an Bäumen führen können.

2.    Sicherheitsfragen und Baumschutz sind wichtige Aspekte die im Vorfeld einer Veranstaltung geklärt werden müssen

3.    Nach Abwägung sind Grünanlagen mit altem Baumbestand vielfach für Großveranstaltungen als ungeeignet zu bewerten.

4.    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bäume und Grünanlagen ihre Funktion und Wohlfahrtswirkung ganzjährig entfalten sollen und den zunehmenden Belastungen einer Eventkultur i.d.R. nicht gewachsen sind.

5.    Der Erhalt und Fortbestand von Grün- und Parkanlagen ist nur gesichert, wenn die Nutzung angepasst an den ursprünglich vorgesehenen Zweck erfolgt.

6.    Für größere Veranstaltungen sind die vorhandenen Grün- und Parkanlagen aufgrund der hierfür i.d.R. erforderlichen Infrastruktur und Erschließungslasten i.d.R. nicht geeignet. Beim Südstadtpark ist eine Abwägung im Einzelfall erforderlich.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: