Der Umweltausschuss nimmt die Informationen des GrfA zum
o.g. Thema zur Kenntnis.
„Feiern unter Bäumen“
ein Nutzungskonflikt zwischen Baumschutz und Veranstaltungen in städtischen
Grünanlagen
Grün- und Parkanlagen
erfüllen umfangreiche Aufgaben und Funktionen im Lebensraum Stadt. Neben der
gestalterischen und ökologischen Bedeutung dienen sie den Bürgern zur Erholung,
Freizeitgestaltung, für sportliche Aktivitäten, als Ort der Kommunikation und
Regeneration. Sie haben damit allgemeine und besondere Wohlfahrtswirkung und
unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensqualität in der Stadt.
Besondere Bedeutung kommt
dabei dem Baumbestand zu. Unter alten Bäumen finden sich die am meisten
geschätzten Bereiche. Dies gilt für Spaziergänger und Erholungssuchende wie
auch für geplante Veranstaltungen und Events. Erst unter Bäumen fühlt man sich
wirklich geborgen, sie liefern den grünen Hintergrund und die Kulisse.
Die Zahl der Veranstaltungen in Grünanlagen ist in den letzten Jahren stark
angestiegen. 2013 waren es 74 Veranstaltungen, mehr als doppelt soviel wie der
Durchschnitt in den Jahren 2005-2009. Die Tendenz ist steigend.
Grundsätzlich sollte die Möglichkeit für Veranstaltungen auch in Grünanlagen
vorhanden sein, sie gehört zu deren vielfältigen Aufgaben. Ab einer bestimmten
Größe und Häufigkeit kommt es jedoch zu einem Nutzungskonflikt, von dem 2
Aspekte hier aufgezeigt werden sollen.
Sicherheit
Durch einige
Pressemeldungen über tote oder verletzte Personen durch Astbruch oder Baumsturz
bei Veranstaltungen wie in Strassburg, Trier oder Forchheim erregt das Thema
zeitweise große Aufmerksamkeit. Auch im Zuge der sich statistisch häufenden
Zahl von Unwettern mit Sturm und Starkregen in den Sommermonaten, steigt die
Gefahr bei Veranstaltungen unter Bäumen.
Die Kontrolle des Baumbestandes im Sinne der Verkehrssicherungspflicht nach
geltendem Recht wurde in der Baumkontrollrichtlinie der FLL von 2004 neu
formuliert. Danach bemisst sich der Anspruch an die Sicherheit und die Art und
Häufigkeit der Kontrollen nicht allein nach dem Gesundheitszustand des Baumes
sondern auch nach der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs. So ist
zum Beispiel die Sicherheitserwartung bei einer stark frequentierten Straße
höher als bei einer Straße mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. Genauso
steigt in einer Grünanlage der Anspruch an die Verkehrsicherheit, wenn diese
stärker frequentiert wird. Veranstaltungen sind Orte höchster
Verkehrserwartung. Das bedeutet für die Praxis, dass zusätzliche Kontrollen
erforderlich sind und in der Regel auch zusätzliche Maßnahmen. Einige Bäume an
denen in weniger stark frequentierten Bereichen keine Maßnahmen erforderlich
wären müssen hier vorsorglich zurückgeschnitten oder entfernt werden. Dies
führt vielfach zu Substanzverlust besonders bei alten Bäumen und ist immer mit
erhöhten Kostenaufwendungen verbunden.
Schäden an Bäumen
Veranstaltungen in
Grünanlagen mit Baumbestand sind mit zahlreichen Begleiterscheinungen
verbunden, die trotz umfangreicher Auflagen und Schutzmaßnahmen vielfach zu
Schäden am Baumbestand führen. Problematisch ist neben den eigentlich benutzten
Flächen auch die Regelung der für die Veranstaltung notwendigen Zu- und
Abfahrten die in Grünanlagen deutlich erschwert sind. Einige Bäume gerade in
unbefestigten oder gewachsenen Böden, wie wir sie in Parkanlagen vorfinden,
reagieren empfindlich auf jede Form von Bodenverdichtung.
Bereits beim einmaligen Befahren beispielsweise eines Waldbodens findet 80% der
möglichen Verdichtung statt. Dies führt infolge zu Sauerstoffmangel und
Wurzelverlusten. Die Schäden zeigen sich nicht unmittelbar nach der
Veranstaltung sondern oft Jahre später durch
Vitalitätsverluste. Daneben treten die üblichen Schäden auf, wie
Anfahrschäden an Stämmen und Wurzelanläufen oder Astbruch in der Krone. Auch
hier sind selbst kleinere Beschädigungen die Eintrittspforten für Pilze, die in
den Folgejahren weitreichende Fäulnis verursachen können.
Durch das verzögerte Auftreten werden die Auswirkungen der Belastung meist
unterschätzt. Schadensermittlung und Beseitigung ist zudem selbst mit
gutachterlicher Hilfe schwierig. Da es sich um Lebewesen handelt ist die Herstellung
des Zustandes, wie vor dem Schadeintritt bei Bäumen beispielsweise im Gegensatz
zu einem beschädigten Zaun nahezu unmöglich. Durch Nachpflanzungen können
Verluste nur teilweise ausgeglichen werden. Auch in dieser Hinsicht ist
Substanzverlust nicht zu vermeiden.
Zusammenfassung und Folgerung:
1.
Veranstaltungen sind Orte höchster
Verkehrserwartung die, ab einer bestimmten Größe, mit starken Belastungen für
die Grünflächen verbunden sind und oft zu offenen oder versteckten Schäden
insbesondere an Bäumen führen können.
2. Sicherheitsfragen und Baumschutz sind
wichtige Aspekte die im Vorfeld einer Veranstaltung geklärt werden müssen
3. Nach Abwägung sind Grünanlagen mit altem
Baumbestand vielfach für Großveranstaltungen als ungeeignet zu bewerten.
4. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bäume und
Grünanlagen ihre Funktion und Wohlfahrtswirkung ganzjährig entfalten sollen und
den zunehmenden Belastungen einer Eventkultur i.d.R. nicht gewachsen sind.
5. Der Erhalt und Fortbestand von Grün- und
Parkanlagen ist nur gesichert, wenn die Nutzung angepasst an den ursprünglich
vorgesehenen Zweck erfolgt.
6. Für größere Veranstaltungen sind die
vorhandenen Grün- und Parkanlagen aufgrund der hierfür i.d.R. erforderlichen
Infrastruktur und Erschließungslasten i.d.R. nicht geeignet. Beim Südstadtpark
ist eine Abwägung im Einzelfall erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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