Betreff
Vorlage zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.11.2013 - Verschmutzungen im Altstadtbereich
Vorlage
OA/080/2014
Art
Beschlussvorlage - AB
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsarbeit zur Durchsetzung des
    Fütterungsverbots für Tauben zu verstärken, die vom Taubenproblem besonders betroffenen Bereiche punktuell zu überwachen und gegen Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, vorzugehen und diese ggf. zur Anzeige zu bringen.

 

2.    Bezüglich der Verschmutzungen im Umfeld von Dönergaststätten oder

           -verkaufsstellen in der Fürther Altstadt wird das Tiefbauamt um Prüfung ersucht,
           welche Möglichkeiten gesehen werden, diese nachhaltig zu minimieren.


 

Verschmutzungen durch Tauben

 

Verwilderte Tauben führen insbesondere im Stadtzentrum von Fürth zu erheblichen Belästigungen und verursachen nicht unerhebliche Schäden.
 

Die Bekämpfung verwilderter Tauben gestaltet sich bekanntlich jedoch äußerst schwierig.

 

Das Einfangen und Töten der Tiere ist aus tierschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht zulässig und auch nicht sinnvoll, da es letztlich zu einer verstärkten Fortpflanzung führt. In Betracht käme dies allenfalls in einem konkreten, die Gesundheit und das Leben von Menschen betreffenden Gefahrenfall.

 

Die Bekämpfung durch Falken zeigt nur einen mäßigen Erfolg. Eine „gezielte Ansiedlung“ von Falken (Wanderfalken) ist nicht möglich, da sich diese ihre Nistplätze selbst suchen. Ein Falkenpaar, das sich auf der Paulskirche angesiedelt hat, tötet nach Angaben von Fachleuten pro Brutsaison neben anderen Vögeln ca. 60 bis 80 Tauben. Diese Zahl macht deutlich, dass damit eine nachhaltige  Reduzierung des Taubenbestandes nicht zu erreichen ist.

 

 

 

Immer wieder wird auch die Einrichtung von Taubenhäusern (in denen mit beträchtlichem Personal- und Kostenaufwand zur Bestandsverminderung die Taubeneier durch Gipseier ersetzt werden) diskutiert. Sie mag in Einzelfällen zwar grundsätzlich geeignet sein, eine Vergrößerung der Population zu verhindern. Ob damit eine nachhaltige Bestandsminderung erreicht werden kann, muss allerdings nach den vorliegenden Informationen bezweifelt werden. Der Erfolg hängt sicherlich im Wesentlichen vom Engagement der hierzu notwendigen ehrenamtlich tätigen Betreuer ab. Entsprechende Bestrebungen sind bislang bekanntlich gescheitert, da niemand gefunden werden konnte, der sich nachhaltig engagieren wollte. Zuletzt im Jahr 2012 wurde ein entsprechender Vorschlag aus der Bürgerschaft intensiv geprüft und auch in der Referentensitzung am 19.04.2013 erörtert. Zu einer Realisierung kam es jedoch nicht, da die Initiatoren offensichtlich doch vor den mit der Aufgabe zusammen hängenden Aufwand und den gesundheitlichen Bedenken zurückschreckten, bzw. die seitens der Stadt Fürth angebotene Unterstützung nicht ihren Vorstellungen entsprach. Man hat sich letztlich auch eine Art Festanstellung bei der Stadt erwartet.

 

Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle bleiben, dass die Einrichtung von Taubenhäusern auch bei der Bevölkerung voraussichtlich nicht auf uneingeschränkte Zustimmung stoßen dürfte, ziehen sie Tauben doch erst einmal zusätzlich an, und das in Bereichen, wo sowieso schon ein hoher Bestand vorhanden ist. In der unmittelbaren Nachbarschaft will ohnehin niemand ein Taubenhaus haben.

 

Derzeit gibt es auch keine wirksame „Antibabypille für Tauben“. Derartige Mittel werden in Deutschland nach unserem Kenntnisstand auch nirgends verwendet. Auf dem Markt befindliche Östrogenpräparate sind nicht als Tierarzneimittel zugelassen und zudem äußerst umstritten. Darüber hinaus würde eine entsprechende Futterbeimischung nur dann Sinn machen, wenn die Fütterung kontrolliert an Orten vorgenommen wird, an denen viele Tauben vorkommen. Man müsste also regelrechte Futterplätze einrichten, die auch zusätzliche Tauben anlocken und zu zusätzlichen Verunreinigungen führen. Fachleute führen in diesem Zusammenhang auch das Problem an, dass bei derartigen Futterstellen sich die gesunden starken Tauben gegenüber den schwächeren und kranken durchsetzen und letztendlich die unerwünschte Folge eintritt, dass sich diese im Gegensatz zu den Starken weiterhin vermehren.

 

Wiederholt wurde auch schon das Aufstellen von Verbotsschildern angeregt, z.B. am besonders stark betroffenen Bahnhofsplatz. Das Aufstellen solcher Schilder erscheint jedoch wenig sinnvoll, suggeriert es doch, dass das Füttern dort, wo keine Schilder aufgestellt sind, erlaubt ist, bzw. trägt im allgemeinen Schilderwald nur noch mehr zu Verwirrung und zur Verunstaltung des Stadtbildes bei.

 

Letztlich ist der Mensch für die Taubenplage verantwortlich, ob durch aktives (und verbotenes) Füttern oder mittelbar (Wegwerfen von Lebensmitteln oder Lebensmittelresten, nicht ausreichende Gehwegreinigung). Wenngleich man bei konsequenter Überwachung sicherlich die eine oder andere verbotswidrige Fütterung verhindern und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen kann (die Erfahrung zeigt allerdings, dass es sich bei dem betroffenen Personenkreis oft um wirtschaftlich schwache und manchmal äußerst unbedarfte Menschen handelt, die gegen Sanktionen unempfindlich sind), wird diese letztlich nur punktuell möglich sein können.

 

Nachhaltig wirksam erscheint lediglich die konsequente Überwachung der Einhaltung des Fütterungsverbots und der Entzug der Nistmöglichkeiten (z.B. Verschluss von Einflugmöglichkeiten in Dachböden) bzw. die Abschottung oder Vergrämung von bevorzugten Futter- bzw. Ruheplätzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sperrzeitverlängerung für „Dönerbuden“

 

Nach Einschätzung des für die Straßenreinigung zuständigen Tiefbauamtes ist die Fürther Altstadt, was Verunreinigungen durch Dönergaststätten oder – verkaufsstellen betrifft, nicht auffällig. Man bezweifelt im Übrigen ausdrücklich, dass sich Verunreinigungen durch eine Verkürzung der Betriebszeit nachhaltig verringern lassen.

Im Bereich der Fürther Altstadt gilt die Innenstadt-Sperrzeitverordnung. Danach beginnt die Sperrzeit für Gaststättenbetriebe in diesem Bereich um 02:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Die Möglichkeit, für einzelne Betriebe abweichende Regelungen zu treffen, bleibt davon unberührt.

Für die generelle Sperrzeitverlängerung bei Dönergaststätten oder –verkaufsstellen wäre das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse erforderlich, d.h., die dortigen Verhältnisse müssen sich von denen im übrigen Stadtbereich z.B. hinsichtlich der Müllproblematik  gravierend unterscheiden. Dies ist offensichtlich jedoch nicht der Fall.

 

Ein öffentliches Bedürfnis liegt im Übrigen dann vor, wenn die Sperrzeitverlängerung zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. H.E. erscheint es zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, bei gravierenden, einzelnen Betrieben konkret zuzuordnenden Abfallproblemen, als letztes Mittel  zu einer Sperrzeitverlängerung zu greifen. Da es sich bei einer derartigen Maßnahme um einen gravierenden Eingriff in einen eingerichteten Gewerbebetrieb handelt, müssen zuvor aber alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden sein, das Problem in einer weniger belastenden Weise zu lösen (mit der Innenstadt-Sperrzeitverordnung wurde die Sperrzeit 2012 zudem schon um drei Stunden verlängert).

 

Es erscheint aber fraglich, ob eine Sperrzeitverlängerung tatsächlich geeignet und erforderlich ist, um die Müllbelastung spürbar zu reduzieren. Die Beweislast liegt hier bei der Stadt Fürth. Das Tiefbauamt hat jedoch ausdrücklich und h. E. nachvollziehbar erklärt, dass eine Reduzierung der Betriebszeit sich nicht entsprechend auswirken wird.

 

Es erscheint fraglich, ob eine solche Maßnahme unter dieser Voraussetzung einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Überdies müssen die Konsequenzen dieser Entscheidung bedacht werden. Wenn die Stadt überall dort, wo eine Gaststätte / ein Gewerbebetrieb mittelbar zu Verunreinigungen von Gehwegen, Straßen, Plätzen oder Grünanlagen beiträgt, derart massiv in die Gewerbeausübung eingreifen will oder anschließend aus Gründen der Gleichbehandlung eingreifen muss, wird dies zu einer flächendeckenden Verunsicherung der Gewerbetreibenden (Fast-Food-Ketten, Bäckerei-Großfilialen, Eisdielen, Getränkeeinzelhandel, etc.) führen. Es ist anzunehmen, dass man dort gegen eine derartige Entscheidung rechtlich vorgehen wird, h. E. mit durchaus guten Erfolgsaussichten. 

 


 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: