Betreff
Fortschreibung des Armutsberichtes für die Jahre 2011 und 2012
Vorlage
SzA/056/2014
Art
Beschlussvorlage - AB

Mit Beschlüssen des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten vom 04.03.2005 sowie des Stadtrates vom 13.04.2005 zum Armutsbericht mit Zahlen für die Jahre 1995 bis 2003 wurde die Verwaltung beauftragt, den Armutsbericht fortzuschreiben. Nach Vorlage von bislang sechs Fortschreibungen des Armutsberichtes für die Jahre seit 2004 zu den Sitzungen des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten erfolgt hiermit als Anlage (PDF-Datei, 30 Seiten) die Vorlage einer siebten Fortschreibung des Armutsberichtes für die Jahre 2011 und 2012 zur Sitzung des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten am 12.02.2014.

 

Die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Armutsberichtes für die Jahre 2011 und 2012 gliedert sich nach einer Einleitung (1. Abschnitt) in folgende Abschnitte mit Erläuterungen

 

-     zur Armutsdefinition und zu den verfügbaren Datenquellen für das Gebiet der Stadt Fürth (2. Abschnitt),

-     zu den Geldleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII wie Regelsätze, Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft (3. Abschnitt),

-     zur relativen Einkommensposition von SGB-II- und SGB-XII-Empfänger/innen am Beispiel einer alleinstehenden Person ab 01.07.2011 und 01.07.2012 (4. Abschnitt),

-     zur Entwicklung und Struktur der relativen Einkommensarmut in der Stadt Fürth 2005 bis 2012 (5. Abschnitt),

-     zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit, der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Erwerbstätigkeit mit ergänzendem SGB-II-Bezug in der Stadt Fürth 2005 bis 2012
(6. Abschnitt),

-     zu den Beschlüssen und Initiativen zur Verbesserung der Lebenssituation der von relativer Einkommensarmut in der Stadt Fürth Betroffenen (7. Abschnitt).

 

 

Im 8. Abschnitt erfolgt eine Zusammenfassung der Fortschreibung des Armutsberichtes für die Jahre 2011 und 2012, deren wichtigste Ergebnisse hier wie folgt wiedergegeben werden:

 

1.     Bezogen auf den statistisch nachweisbar in der Stadt Fürth von relativer Einkommensarmut betroffenen Personenkreis sank die Anzahl der Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII beziehenden Personen von Ende 2005 bis Ende 2012 von 11.148 auf 10.252 Personen und damit um 896 Personen (-8,04 %). Bei den SGB-II-Empfänger/innen kam es dabei sogar zu einem Rückgang von 10.255 auf 8.878 Personen und damit um 1.377 Personen (-13,44 %), während bei den SGB-XII-Empfänger/innen ein Anstieg von 893 auf 1.382 Personen und damit um +489 Personen (+54,76 %) zu verzeichnen war. Insgesamt verringerte sich der Anteil der in der Stadt Fürth statistisch nachweisbar von relativer Einkommensarmut betroffene Personenkreis von Ende 2005 bis Ende 2011 von 9,83 % auf 8,95 % der Gesamtbevölkerung und der Anteil der von relativer Einkommensarmut betroffenen unter 15-Jährigen an allen hier lebenden unter 15-Jährigen von 17,52 % auf 16,64 %.

 

2.     Der von Ende 2005 bis Ende 2012 zu verzeichnende Rückgang der Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II um 1.377 Personen (-13,44 %) hing mit einem Rückgang der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 7.387 Personen 2005 auf 4.310 Personen 2012 (-41,65 %), einer Zunahme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort von 40.792 Personen 2005 auf 47.249 Personen 2012 (+15,83 %) und einem Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort und damit der Arbeitsplätze von 40.591 Personen 2005 auf 40.904 Personen 2012 (+0,77 %) zusammen. Die Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort und damit der Arbeitsplätze ist vor allem deshalb beachtenswert, weil deren Anzahl von 43.817 Personen im Jahr 2002 bedingt durch zwei statistische Bereinigungen um jeweils rund 1.000 Personen in den Jahren 2005 und 2006, die im Herbst 2008 einsetzende weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise und die Insolvenz der Firma Quelle im Jahr 2009 auf 38.414 Personen 2010 gesunken war und der Anstieg auf 40.905 Personen im Jahr 2012 (+2.490 Personen oder +6,48 %) insgesamt eine positive Trendwende markiert.

 

3.       Vor dem Hintergrund einer rückläufigen Arbeitslosigkeit und einer zunehmenden Beschäftigung sank die Anzahl der Beschäftigten mit ergänzendem ALG-II-Bezug, die zuvor von 1.486 Personen im Jahr 2006 (darunter 627 geringfügig Beschäftigte und 859 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) auf 1.927 Personen im Jahr 2010 (darunter 799 geringfügig Beschäftigte und 1.128 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) gestiegen war, in den Jahren 2011 und 2012 wieder auf 1.460 Personen (darunter 582 geringfügig Beschäftigte und 876 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte).

 

4.     Die vom Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung vom 09.02.2010 vor dem Hintergrund eines aus Art.1 Abs. GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot nach Art.20 Abs.1 GG abgeleiteten Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums eingeforderte und vom Gesetzgeber 2011 umgesetzte Neuberechnung der Regelsätze und Bindung der Fortschreibung an die Preis- und Lohnentwicklung sowie die Einführung eines Bildungs- und Teilhabepakets bildete nicht nur einen Durchbruch zur verfassungskonformen Ausgestaltung der Leistungshöhe, sondern auch einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der relativen Einkommensarmut. Waren die monatlichen Eckregelsätze des SGB II in den Jahren 2005 bis 2010 nur von 345 € auf 359 € und damit in fünf Jahren lediglich um 4,06 % gestiegen, stiegen sie danach bis 2012 auf 374 € und damit innerhalb von zwei Jahren um 4,17 % und bis 2014 auf 391 € und damit innerhalb von zwei Jahren erneut um 4,55 %. Mit einer Fortsetzung dieses Trends ist zu rechnen, da die Fortschreibung der Regelsätze nicht nur an die Lohnentwicklung, sondern auch an die Preisentwicklung gebunden ist.

 

 

Weitere Einzelheiten, darunter auch zu den Initiativen und Beschlüssen, die in den Jahren 2005 bis 2012 auf kommunaler Ebene zur Verbesserung der Lebenssituation der in der Stadt Fürth von relativer Einkommensarmut betroffenen Personen ergriffen und beschlossen wurden,  können der als Anlage beigefügten Fortschreibung des Armutsberichtes für die Jahre 2011 und 2012 (PDF-Datei, 30 Seiten) entnommen werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Fortschreibung des Armutsberichtes für die Jahre 2011 und 2012 (PDF-Datei, 30 Seiten)