Betreff
Beantwortung des Antrages der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.10.2012 und 05.11.2013 mit Fragen zu den Bereichen Wohnen, Energiebezug, Kinderarmut und Armut im Alter
Vorlage
SzA/060/2014
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt die Beantwortung des Antrages der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Fragen zu den Bereichen Wohnen, Energiebezug, Kinderarmut und Armut im Alter durch das Referat für Soziales, Jugend und Kultur zur Kenntnis.


Mit Antrag vom 24.10.2012 und 05.11.2013 stellte die Stadtratsfraktion Bündnis‘90/Die Grünen an die Verwaltung eine Reihe von Fragen zu den Bereichen Wohnen, Energiebezug, Kinderarmut und Armut im Alter. Die Fragen werden hiermit wie folgt beantwortet:

 

a)  Fragen und Antworten zum Bereich Wohnen

 

Frage 1: Wie viele Menschen in der Stadt sind auf günstigen Wohnraum angewiesen?

 

Antwort: Hierzu kann seitens der Wohnungsfürsorge des Amtes für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten nur die Anzahl der Vormerkungen für belegungsgebundenen Wohnraum (Sozialwohnungen) genannt werden. Am 07.01.2014 waren dort 1.021 Vormerkungen vorhanden. Bei den Vorgemerkten handelte es sich sowohl um Familien als auch um kinderlose Paare und um Einzelpersonen.

 

 

Frage 2: Wie viele Personen mussten wegen Anpassung der Mietpreise durch Sanierung aus ihren Wohnungen ausziehen?

 

Antwort: Entsprechende Daten liegen derzeit bei der Wohnungsfürsorge des Amtes für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten nicht vor. Allerdings sind im Rahmen der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für das Gebiet der Stadt Fürth, die von der Verwaltung nach der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Stadtrat, einer Ausschreibung und einem Auswahlverfahren Ende April 2013 beim Institut für empirische Marktanalysen (EMA) in Regensburg in Auftrag gegeben wurde, auch Fragen zu energetischen Sanierungen vorgesehen, aus denen sich Erkenntnisse zu Sanierungen ergeben werden. Die Datenerhebung für einen qualifizierten Mietspiegel mittels Haushaltsbefragungen durch das Institut EMA erfolgte im Oktober und November 2013. Die Ergebnisse der Erhebung sollen 2014 vorgelegt werden.

 

 

Frage 3: Wie viele Familien stehen auf der Warteliste für größeren Wohnraum?

 

Antwort: Bei der Wohnungsfürsorge des Amtes für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten wird eine Vormerkliste für belegungsgebundenen Wohnraum geführt. Am 07.01.2014 waren dort 1.021 Vormerkungen vorhanden. Bei den Vorgemerkten handelte es sich sowohl um Familien als auch um kinderlose Paare und um Einzelpersonen. Eine Vormerkliste ausschließlich für größere Wohnungen ist nicht vorhanden.

 

 

Frage 4: Wie viele Wohnungen sind noch in der Preisbindung?

 

Antwort: Aktuell befinden sich im Stadtgebiet Fürth noch insgesamt 2.262 Wohnungen in der Belegungs- und Mietpreisbindung. Im Jahr 2012 waren es noch 2.559 Wohnungen. Damit ist innerhalb eines Jahres die Belegungs- und Mietpreisbindung nach Ablauf der Bindungsfrist für 297 Wohnungen entfallen. Zum Vergleich: 2011 gab es in der Stadt Fürth insgesamt 17.904 Wohngebäude mit 59.497 Wohnungen und 242.799 Wohnräumen (vgl.: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Statistisches Jahrbuch für Fürth 2012, Nürnberg 2013, S.132).

 

 

Frage 5: Wie viele Wohnungen wurden abgerissen oder saniert und stehen deshalb nicht mehr als bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung?

 

Antwort: Hierfür sind bei der Wohnungsfürsorge des Amtes für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten keine eigenständigen Daten vorhanden. Aus dem vom Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth herausgegebenen und seit Januar 2013 vorliegenden Statistischen Jahrbuch der Stadt Fürth 2012, S.132 geht allerdings anhand der jährlichen Einzeldaten für die Zu- und Abgänge an Wohngebäuden, Wohnungen und Wohnräumen hervor, dass im Zeitraum 2005 bis 2011 in der Stadt Fürth insgesamt 72 Wohngebäude mit 366 Wohnungen und 733 Wohnräumen durch Abbruch, Umbau oder Nutzungsänderung weggefallen sind. Durch Neu- und Umbauten wurden im gleichen Zeitraum jedoch insgesamt 916 Wohngebäude mit 2.518 Wohnungen und 10.178 Wohnräumen fertiggestellt, so dass per Saldo ein Zuwachs von 844 Wohngebäuden, 2.152 Wohnungen und 9.445 Wohnräumen zu verzeichnen war. Zum Vergleich: Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung stieg die Anzahl der Gesamtbevölkerung in der Stadt Fürth von 113.422 Personen im Jahr 2005 auf 116.317 Personen im Jahr 2011 und damit um 2.895 Personen.

 

 

Frage 6: Welche Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sind in Planung?

 

Antwort: Die Wohnungsfürsorge des Amtes für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten ist lediglich für die Belegung von gebundenem Wohnraum zuständig. Welche Maßnahmen die einzelnen Wohnungsunternehmen in Planung haben, kann seitens der Wohnungsfürsorge nicht gesagt werden. Aktuell liegen der Wohnungsfürsorge jedenfalls keine Voranfragen der Regierung von Mittelfranken als Bewilligungsbehörde für Fördergelder im Bereich belegungsgebundener Wohnraum vor.

 

 

b)     Fragen und Antworten zum Bereich Energiebezug

 

Frage 1: Wie viele Stromsperrungen wegen Zahlungsschwierigkeiten gab es im letzten Jahr?

 

Antwort: Nach Auskunft der infra gab es 2012 insgesamt 864 Stromsperrungen. Die Anzahl der Stromsperrungen ist seit 2006 aufgrund des großen Engagements der infra rückläufig. Damals hatte es noch 1.545 Stromsperrungen im Jahr gegeben.

 

 

Frage 2: Welche Hilfen werden angeboten, was ist in Zukunft geplant (z.B. Sozialtarif, Zuschuss für energiesparende Neugeräte)?

 

Antwort: Nach Auskunft der infra werden derzeit folgende Hilfen und Beratungsangebote beim Energiebezug angeboten:

 

-       Für alle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Fürth hält die infra ein kostenloses und umfangreiches Paket zur Energieberatung bereit (Kostenloser Verleih von Strom-Messgeräten, regelmäßige Vorträge, vielfältige Informationen zum Stromsparen im Internet mit Hinweisen zu besonders energieeffizienten Unter- und Einbaukühlschränken, Waschmaschinen und anderen Geräten).

 

-       Für Empfänger/innen und Empfänger von ALG II und von Grundsicherung/ laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zusätzlich vergünstigte Strom- und Gastarife. Voraussetzung ist allerdings der Abschluss eines Vertrages, nach dem die monatlichen Raten und Abschläge sowie Nachzahlungen aus der Jahresendabrechnung des Verbrauches direkt von den Sozialleistungsträgern (Jobcenter Fürth/Stadt bzw. Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten) an die infra überwiesen werden. Die damit verbundenen vergünstigten Strom- und Gastarife werden derzeit von 409 Stromkunden und von 241 Gaskunden der infra in Anspruch genommen. Für SGB-II-, SGB-XII- und Wohngeldempfänger/innen hat die infra zusammen mit der kirchlichen Beschäftigungsinitiative Mitarbeiten im November 2009 außerdem das Projekt „Stromspar-Check“ initiiert und unterstützt dieses mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 26.800 €. Das Projekt wurde und wird über die Kundenzeitung der infra, die Stadtzeitung und das Internet beworben und durch einen monatlichen Beratungsstand bei der infra punktgenau der Zielgruppe nähergebracht. Im Rahmen des Projektes „Stromspar-Check“ wird auch der Einsatz energiesparender Kühlgeräte der Energieeffizienzklasse A++ bezuschusst. Das Projekt wird in den kommenden drei Jahren weitergeführt werden.

 

-       Einkommensschwache Haushalte, die keine der bereits genannten Sozialleistungen (SGB II, SGB XII und Wohngeld) erhalten, können seit 01.01.2013 den neuen Energiespar-Service nutzen, der von der infra in Kooperation mit der kirchlichen Beschäftigungsinitiative Mitarbeiten durchgeführt wird. Mit dem Energiespar-Service sollen neben Stromkosten auch Wasser- und Heizkosten eingespart werden. Dazu übernimmt eine erfahrene Stromsparbearbeiterin im Kundencenter der infra telefonisch und gegebenenfalls auch persönlich vor Ort eine Beratung. Dabei werden Haushaltsgeräte oder auch die Einstellung der in der Wohnung befindlichen Gastherme genauer unter die Lupe genommen. Zur Teilnahme an der kostenlosen Aktion sind insbesondere auch Menschen mit Bezug von Arbeitslosengeld I über die Arbeitsagentur berechtigt.

 

 

Frage 3: Wie viele Personen wohnen in Wohnungen mit Nachtspeicheröfen und haben deshalb Probleme mit den Zahlungen?

 

Antwort: Nach Auskunft der infra werden derzeit in der Stadt Fürth 1.599 Wohnungen mit Nachspeicherheizung betrieben. Aus Datenschutzgründen ist der infra nicht bekannt, wie viele Personen die Wohnungen nutzen. Die Anzahl der Stromsperrungen für Nachtspeicherheizungen ist mit 20 Sperrungen im Jahr 2012 unterdurchschnittlich.

 

 

 

c)  Fragen und Antworten zum Bereich Kinderarmut

 

Frage 1: Wie viele Kinder nehmen das Bildungs- und Teilhabepaket aktuell in Anspruch?

 

Antwort: Wie der Fortschreibung des Armutsberichtes für die Jahre 2011 und 2012 auf S.17f. zu entnehmen ist, wurden im Jahr 2012 von der kommunalen Beratungsstelle Bildungspaket (BIP) auf Antrag Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Form von Gutscheinen für 540 Kinder und Jugendliche im Bereich des Wohngeldes, für 50 Kinder und Jugendliche im Bereich des Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz, für 47 Kinder im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes und für 12 Kinder und Jugendliche im Bereich des SGB XII gewährt. Gleichzeitig gewährte die für den Bereich des SGB II zuständige Stelle Bildung und Teilhabe beim Jobcenter Fürth/Stadt (BuT) gegliedert nach Leistungsart zwischen 395 und 1.932 Kindern und Jugendlichen auf Antrag Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Außerdem wurden die zum Bildungs- und Teilhabepaket gehörenden Leistungen zum persönlichen Schulbedarf (100 € verteilt auf zwei Raten zu 70 € und 30 €) vom Jobcenter Fürth/Stadt ohne gesonderten Antrag an alle Berechtigten im Bereich des SGB II ausgezahlt.

 

 

Frage 2: Wie viele Kinder sind in einer Kinderkrippe untergebracht?

 

Antwort: Nach den zuletzt verfügbaren Ergebnissen von manuellen Auswertungen der umfassenden Erhebungsbögen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung zur Kindertagesstätten-Versorgung waren am 31.12.2012 in der Stadt Fürth in 22 Kinderkrippen mit 432 genehmigten Plätzen 421 Kinder im Alter von unter drei Jahren und 6 Kindern im Alter von über drei Jahren untergebracht. Dies entsprach bezogen auf alle damals in der Stadt Fürth lebenden 3.243 unter Dreijährigen einem Krippenversorgungsgrad von 12,98 %. Bis Ende 2013 stieg die Anzahl der genehmigten Kinderkrippenplätze auf 693 Plätze in 28 Einrichtungen. Daten zur Belegung liegen derzeit noch nicht vor, da die Abfrage des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung erst stattfindet und danach wieder eine manuelle Auswertung von Kopien der Erhebungsbögen stattfinden muss.

 

 

Frage 3: Wie viele Kinder besuchen den Kindergarten?

 

Antwort: Nach den zuletzt verfügbaren Ergebnissen von manuellen Auswertungen der umfassenden Erhebungsbögen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung zur Kindertagesstätten-Versorgung wurden die Kindergärten in der Stadt Fürth mit insgesamt 3.316 genehmigten Kindergartenplätzen am 31.12.2012 von 3.154 Kindern besucht, von denen 2.971 Kinder im Kindergartenalter, 157 Kinder im Alter von zweieinhalb bis unter drei Jahren und 26 Kinder im Grundschulalter waren. Da in der Stadt Fürth gleichzeitig 2.997 Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren und 3.468 Kinder im Alter von drei bis unter sechseinhalb Jahren lebten, betrug der tatsächliche Kindergartenversorgungsgrad für 3 Jahrgänge 99,13 % und für 3½ Jahrgänge 85,67 %.

 

 

Frage 4: Wie viele Kinder kommen in die Schule ohne einen Kindergarten besucht zu haben oder waren erst im  letzten Kindergartenjahr mit dabei?

 

Antwort: Wie eine 2013 erstmals durchgeführte manuelle Auswertung der Einschulungsuntersuchungsbögen für das Schuljahr 2013/2014 durch den Jugendärztlichen Dienst ergab, hatten von 1.071 untersuchten Kindern 289 Kinder (27,0 %) den Kindergarten vier und mehr Jahre, 526 Kinder (49,1 %) den Kindergarten drei Jahre, 122 Kinder (11,4 %) den Kindergarten zwei Jahre, 28 Kinder (2,6 %) den Kindergarten nur ein Jahr und 37 Kinder (3,5 %) den Kindergarten überhaupt nicht besucht. Für 69 Kinder ((6,4 %) lagen keine Angaben zum Kindergartenbesuch vor.

 

 

Frage 5: Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Kommune noch nötig, um Kinderarmut zu vermeiden?

 

Antwort: Schon aufgrund der Definition wird sich Kinderarmut ohne ein Familieneinkommen bestehend aus Erwerbs- und/oder Transfereinkommen der Eltern plus Transfereinkommen für die Kinder unterhalb des Schwellenwertes der relativen Einkommensarmut (50 % des durchschnittlichen Haushaltseinkommens) oder vielleicht auch unterhalb des Schwellenwertes der Armutsgefährdung (60 % des durchschnittlichen Haushaltseinkommens) grundsätzlich nicht vermeiden, aber durch gesetzlich vorgesehene und durch präventive Maßnahmen teilweise oder vollständig kompensieren lassen. Nach Ansicht der Wissenschaft gibt es für Kommunen zum Umgang mit Kinderarmut vier strategische Möglichkeiten:

 

-       Die kommunalpolitische Gesamtstrategie, bei der alle Politikbereiche im Hinblick auf die Lebenslage von Kindern systematisch ineinander greifen.

-       Die direkte Verbesserung der materiellen Situation der betroffenen Kinder (z.B. Kostenfreistellung für den ÖPNV oder kostenlose Nutzung kommunaler Einrichtungen).

-       Die Förderung entlastender Projekte und Ansätze (z.B. Durchführung von Gesundheitsprojekten, Ausbau zusätzlicher Förderangebote im Bereich Bildung).

-       Verbesserung der sozialen Infrastruktur (z.B. Förderung sozialer Netzwerke mit dem Ziel, die Kontakte der Menschen zu fördern und dadurch Ressourcen für arme Kinder zur Verfügung zu stellen, oder Schaffung dezentraler Beratungsangebote).[1]

 

Mit Ausnahme einer kommunalpolitischen Gesamtstrategie, bei der alle Politikbereiche im Hinblick auf die Lebenslage von Kindern systematisch (und vor allem reibungslos) ineinander greifen, gibt es in der Stadt Fürth durchaus Ansätze der direkten Verbesserung der materiellen Situation der betroffenen Kinder wie den Pass für Ermäßigungen oder Zuwendungen des Jugendamtes aus Spendenfonds, und auch Ansätze für entlastende Projekte wie das von 2006 bis 2010 in der Innenstadt durchgeführte Difu-Gesundheitsprojekt und das von 2011 bis 2014 in der Innenstadt, der Südstadt, im Eigenen Heim  und auf der Hardhöhe laufende Projekt Fit und gesund im Stadtteil, die beide mit der Zielsetzung Gesunde Ernährung und Bewegung in Stadtteilen durchgeführt wurden, die über überdurchschnittlich hohe Anteile an Leistungen nach dem SGB II beziehende Kinder verfügten.

 

Die Verbesserung der sozialen Infrastruktur fand in der Stadt Fürth vor allem durch einen massiven Ausbau des Angebots an Kindergartenplätzen (von 2.183 Plätzen 1990 auf 3.488 Plätze 2004), an Kinderhortplätzen (von 599 Plätzen 2001 auf 1.297 Plätze 2011) und an Kinderkrippenplätzen (von 88 Plätzen 2005 auf 432 Plätze 2012) statt. Hinzu kam der Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Grundschulalter durch Ganztagsbetreuungen (von 311 Plätzen 1999 auf 490 Plätze 2012) und Mittagsbetreuungen (von 145 Plätzen 1999 auf 357 Plätze 2012) an Grundschulen sowie die Einführung von Ganztagsgrundschulzügen (von 25 Plätzen 2006 auf 220 Plätze 2012). Demgegenüber spielte die Verbesserung der sozialen Infrastruktur im Sinne einer Förderung sozialer Netzwerke mit dem Ziel, die Kontakte der Menschen zu fördern und dadurch Ressourcen für arme Kinder zur Verfügung zu stellen, oder die Schaffung dezentraler Beratungsangebote kaum eine Rolle.

 

Wie in der dem Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten zur Sitzung am 12.02.2014 vorgelegten Fortschreibung des Armutsberichtes für die Jahre 2011 und 2012 auf S.30 angekündigt, beabsichtigt das Referat für Soziales, Jugend und Kultur aufgrund der vor Ort seit 2005 eingetretenen Verteilung der Zuständigkeiten zur Existenzsicherung der von relativer Einkommensarmut betroffenen oder bedrohten Personen von einer Stelle auf mindestens drei Stellen das Verwaltungshandeln in Zukunft nicht nur durch bilaterale, sondern durch gemeinsame Abstimmungen aller Beteiligten im Sinne des vom Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung vom 09.02.2010 formulierten Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch besser zu koordinieren und zielorientierter zu gestalten. Wir hoffen, dadurch vielleicht auch zu einer kommunalpolitischen Gesamtstrategie zu kommen, bei der alle Politikbereiche im Hinblick auf die Lebenslage von Kindern systematisch und reibungslos ineinander greifen. Neben der materiellen Existenzsicherung, deren Rahmen durch die gesetzlichen und in Zukunft aufgrund der Bindung an die Lohn- und Preisentwicklung weiter steigenden Leistungen des SGB II festgelegt ist, brauchen arme Kinder vor allem die Öffnung von Perspektiven jenseits von Arbeitslosigkeit und Armut durch Maßnahmen zur Anhebung des Bildungs- und Qualifikationsniveau sowie zu einer umfassenden Persönlichkeitsentwicklung.

 

 

d)  Fragen und Antworten zum Bereich Armut im Alter

 

Frage 1: Wie stark ist die Zahl der Grundsicherungsbezieher/innen angestiegen?

 

Antwort: Wie der dem Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten zur Sitzung am 12.02.2014 vorgelegten Fortschreibung des Armutsberichtes für die Jahre 2011 und 2012 auf S.14 und S.29 zu entnehmen, ist die Anzahl der Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in der Stadt Fürth von 740 Personen im Jahr 2005 auf 1.116 Personen im Jahr 2012 und damit um +50,8 % gestiegen.

 

 

Frage 2: Was kann vor Ort unternommen werden, um Altersarmut zu verhindern?

 

Antwort: Wie der dem Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten zur Sitzung am 12.02.2014 vorgelegten Fortschreibung des Armutsberichtes für die Jahre 2011 und 2012 auf S.26-30 ebenfalls zu entnehmen ist, haben gesamtwirtschaftliche, gesamtgesellschaftliche und gesamtpolitische Entwicklungen die Entwicklung der relativen Einkommensarmut vor Ort seit 2005 beeinflusst und werden diese ohne gesamtpolitische Gegenmaßnahmen in Zukunft noch nachhaltig beeinflussen.

 

Dabei ist aufgrund der 2001 vom Gesetzgeber beschlossenen und bis 2030 laufenden sukzessiven Absenkung des allgemeinen Rentenniveaus nach 45 Versicherungsjahren von 53 % auf 43 % des Nettolohnes, der Verrentung von Personen mit langjähriger Arbeitslosigkeit, steigender Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, des mit der Neuregelung der Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze im SGB II und im SGB XII verbundenen Trends zu stärker als die Rentenanpassungen steigenden Regelsätzen im SGB XII und der die Rentenzahlbeträge minimierenden Wirkungen von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente vor allem mit einem Anstieg der von relativer Einkommensarmut im Alter betroffenen Menschen zu rechnen.

 

Vor diesem Hintergrund kann der Trend zu einer zunehmenden Altersarmut durch Maßnahmen vor Ort jedenfalls nicht verhindern werden. Dazu müssen vielmehr gesamtpolitische Gegenmaßnahmen durch den Gesetzgeber ergriffen werden. Die seit der Bundestagswahl vom 22.09.2013 im Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis‘90/Die Grünen) haben das Problem einer drohenden weitverbreitenden Altersarmut erkannt und in ihren Wahlprogrammen bereits Lösungsvorschläge unterbreitet, die nun im Bundestag erörtert und einer positiven und nachhaltigen Lösung zugeführt werden müssten. Falls dies nicht geschieht, werden Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nicht nur vor Ort, sondern an vielen Orten eines Tages vielleicht wieder darüber nachdenken müssen, ob sie nicht Suppenküchen und andere kommunale Maßnahmen einrichten, um wenigstens die größte Not zu lindern. Deshalb sollten die im Stadtrat vertretenen Mitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien parteiintern ihren Einfluss geltend machen, um eine positive und nachhaltige gesamtpolitische Lösung zur Verhinderung einer weitverbreiteten Altersarmut herbeizuführen.  

 

 

 

 

 

 



[1] Vgl.: Ursula Winklhofer, Thomas Schübel, Kommunale Ressourcen gegen Kinderarmut: Handlungsspielräume für soziale Arbeit, in: Neue Praxis. Zeitschrift für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Sozialpolitik, Heft 5/2012, S.429-444, hier: S.431. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Aufsatzes arbeitete die Autorin als Diplom-Sozialpädagogin beim Deutschen Jugendinstitut in München, der Autor als Diplom-Soziologe am Lehrstuhl für Empirische Wirtschaftssoziologie der Rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: