Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss 2005 der GWF und verweist ihn gemäß § 10, Abs. 1 Betriebsführungsrichtlinie für die Gebäudewirtschaft an die örtliche Rechnungsprüfung.
Gemäß § 9 Abs. 3 Betriebsführungsrichtlinie für die Gebäudewirtschaft ist ein Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss 2005 (Anlagen 1 a – 1 d) weist eine Bilanzsumme von 16.662.055,44 € aus und schließt mit einem Verlust von 326.405,00 € ab. Der Verlust resultiert aus bislang nicht finanzwirksamen Kosten, die sich hauptsächlich aus Personalrückstellungen (Urlaub, Altersteilzeit) und Abschreibungen zusammensetzen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
326.405,00
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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