1. Der Bau-und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferenten zustimmend zur
Kenntnis.
2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Einleitungsbeschlüsse zu den
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nrn. 2009.06 und 2012.10 sowie zu dem Satzungs-
verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan V+E Nr. XX aufzuheben
und die entsprechenden Verfahren einzustellen.
1. Einstellung des
FNP-Änderungsverfahrens Nr. 2009.06 zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche
sowie einer Grünfläche im Bereich „Ginsterstraße/Schwabacher Straße“
Der Stadtrat der Stadt Fürth hat am 16.12.2009 beschlossen, für den Bereich nördlich des Ginsterweges den wirksamen Flächennutzungsplan im Rahmen eines sogenannten Parallel-verfahrens zu ändern und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V+E Nr. XIX für die Errichtung eines LKW- und PKW-Stellplatzes für das bestehende Autohaus Graf zu ändern.
Der Antragsteller hat inzwischen gegenüber dem Stadtplanungsamt mitgeteilt, dass er seine Mercedes-Niederlassung an Mercedes verkauft hat und somit kein Bedarf mehr für einen LKW- und PKW-Stellplatz nördlich der Ginsterstraße besteht. Das eingeleitete Satzungsverfahren zur Auf-stellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V+E Nr. XIX wurde bereits mit Beschluss des BWA vom 17.07.2013 eingestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, das eingeleitete Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2009.06 (siehe Abb. 1) ebenfalls einzustellen.
Abb. 1: FNP-Ä. Nr. 2009.06
2. Einstellung des
FNP-Änderungsverfahrens Nr. 2012.10 zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit
der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ im Bereich der Bahnlinie Nähe
Würzburger Straße sowie Einstellung des Satzungsverfahren zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V+E Nr. XX
Auf Antrag der infra fürth gmbh hat der Stadtrat am 28.03.2012 zur Schaffung der planungs- und förderrechtlichen Voraussetzungen der beantragten Freiflächen-Photovoltaikanlage im Rahmen eines sogenannten Parallelverfahrens das o. g. FNP-Änderungsverfahren zur Aus-weisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ sowie ein Satzungsverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (V+E Nr. XX) für den o. g. Bereich eingeleitet.
Die infra fürth gmbh hat mit Schreiben vom 04.02.2014 gegenüber dem Stadtplanungsamt mitgeteilt, dass sie nicht weiter an der Verfolgung der o. g. Verfahren interessiert ist. Die ent-sprechenden Aufstellungsbeschlüsse können laut dieser Stellungnahme aufgehoben werden.
Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, sowohl das eingeleitete Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2012.10 (siehe Abb. 2) als auch das Satzungsverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V+E Nr. XX einzustellen. Damit würden für das Grünflächenamt die Voraussetzungen geschaffen, dort eine bereits seit 2011 geplante Streuobstwiese für das Ökokonto anzulegen.
Abb. 2: FNP-Ä. Nr. 2012.10
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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