Betreff
Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
JgA/148/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Gebührensatzung für städtische Kin-dertageseinrichtungen:

 

 

Satzung

 

zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Kindertages-einrichtungen (Kindergärten, -horte u. -krippen) der Stadt Fürth in der Fassung vom
24. Juli 2013 (Amtsblatt vom 07. August 2013).

 

Die Stadt Fürth erlässt aufgrund Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz i.d.F.d. Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.07.2013 (GVBl. S. 404) und aufgrund von § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII i.d.F.d. Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.08.2013 (BGBl. I S. 3464) folgende Satzung:



§ 1

 

Die Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, -horte u. -krippen) der Stadt Fürth in der Fassung vom 24. Juli 2013 (Amtsblatt vom 07. August 2013) wird wie folgt geändert:


1. § 2 Abs. 1 (Höhe der Benutzungsgebühren) erhält folgende Fassung

Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat:

 

Zahlungsweise für

11 Monate

11 Monate

11 Monate

11 Monate

 

Kindergarten

      

 Hort

Kinder unter 3

Jahren im Kindergarten

Krippe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Sockel"  = 4 Std.

 

93 €

 

100 €

 

119 €

 

222 €

täglich bei allen

 

 

 

 

 

 

 

 

Betreuungsarten

 

 

 

 

 

 

 

 

Preis für eine

 

 

 

 

 

 

 

 

Zubuch-Stunde

 

10 €

 

12 €

 

12 €

 

27 €

Auf 50 % ermäßigter

Sockelbetrag (§ 5 Abs.3)

 

---

 

---

 

59,50 €

 

---

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beiträge im einzelnen

 

 

 

 

 

 

 

 

bis zu   3 Std.

 

 

 

 

 

 

 

195 €

bis zu   4 Std.

 

93 €

 

100 €

 

119 €

 

222 €

bis zu   5 Std.

 

103 €

 

112 €

 

131 €

 

249 €

bis zu   6 Std.

 

113 €

 

124 €

 

143 €

 

276 €

bis zu   7 Std.

 

123 €

 

136 €

 

155 €

 

303 €

bis zu   8 Std.

 

133 €

 

148 €

 

167 €

 

330 €

bis zu   9 Std.

 

143 €

 

160 €

 

179 €

 

357 €

bis zu 10 Std.

 

153 €

 

172 €

 

191 €

 

384 €



§ 2


Diese Satzungsänderung tritt am 1. September 2014 in Kraft.

 


Die letzte Beitragserhöhung erfolgte zum 1. September 2013.

In der Vergangenheit wurden Beitragserhöhungen in größeren Zeitabständen mit entsprechend hohen Steigerungsraten durchgeführt. In den letzten Jahren wird versucht, die Preisentwicklung zeitnäher umzusetzen und dadurch größere Beitragssprünge zu vermeiden. Als Maßstab wird der Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamts für den Zeitraum vom 1.1. – 31.12. des Vorjahres herangezogen. Für den maßgeblichen Zeitraum des Jahres 2013 wurde eine Steigerung von 1,4 % festgestellt. Im Hintergrund stehen noch Lohntariferhöhungen für das Kita-Personal mit 1,4 % ab 1.1.2013 und 1,4 % ab 1.8.2013, die sich auf die Ausgaben für die Kindertagesbetreuung auswirken.

Das Jugendamt schlägt aufgrund der bestehenden Finanzierungslücke folgende moderate Erhöhung der Gebühren vor: Der Grundpreis (bei 4 Stunden) soll im Kindergarten und Hort um 2 €, bei Kindern unter 3 Jahren im Kindergarten um 2 € und für ein Kind in der Kinder-krippe um 4 € pro Monat angehoben werden. Die Erhöhung liegt damit in einem Korridor zwischen 1,1 % bis zu 2,2 % vor. Hierbei werden hohe Buchungszeiten begünstigt. Bei weniger gebuchten Stunden wirkt sich die Erhöhung in den verschiedenen Betreuungsarten prozentual stärker aus.

Die Erhöhung ergibt Mehreinnahmen von ca. 26.000 €, wodurch eine Refinanzierungsquote von ca. 17,7 % erreicht werden kann.

Dem Elternbeirat wurde die beabsichtigte Erhöhung mit Schreiben vom 04.02.2014 im Rahmen der Anhörungsfrist bis 28.2.2014 zur Kenntnis gebracht. Die Einwendungen werden in der Anlage beigefügt. Eine ausführliche Würdigung der Einwendungen erfolgt mündlich in der Sitzung.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Mehreinnahmen netto: 26.000 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      4640 u.a.

Budget-Nr. 51250

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Gebührensatzung 2013

Schreiben an die Elternbeiräte

Einwendungen des Elternbeirats