Der Stadtrat entscheidet, ob die Anzahl der ELAN-Aufsichtsratsmitglieder analog dem VHS-Aufsichtsrat von fünf auf sieben Mitglieder erhöht werden soll.
Am 28.06.2012 fand die erste Aufsichtsratssitzung der ELAN GmbH statt. Vorher gab es einen „Beirat für die ELAN-gGmbH“. Er bestand (u.a.) aus je einer Vertretung aus den 3 Fraktionen. Der neue Aufsichtsrat ab 2012 spiegelt diese Konstellation, 3 Stadtratsmitglieder aus jeder Fraktion, auch im Aufsichtsrat wider und installierte zweckmäßigerweise die beiden inhaltlich für Bildung und Jugend zuständigen Referatsleitungen als Aufsichtsratsmitglieder (die ebenfalls bereits Mitglieder des Beirats waren).
In der Aufsichtsratssitzung am 05.02.2014 wurde die Größe des ELAN-Aufsichtsrats (also 5 Mitglieder insgesamt) diskutiert. Es wurde von den anwesenden Aufsichtsratsmitgliedern erwogen, den Aufsichtsrat zu vergrößern, z.B. auf 7 Mitglieder entsprechend dem VHS-Aufsichtsrat, wobei beim VHS-Aufsichtsrat auch ein VHS-Beschäftigter Mitglied ist.
Es wurde gebeten, die Thematik als TOP auf die Geschäftsordnungskommission zu nehmen. Diese ist allerdings unzuständig, da in der Geschäftsordnung des Stadtrates Fürth die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht geregelt ist, sondern vielmehr in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen festzulegen ist. Eine Ältestenratsitzung findet bis Ende April nicht mehr statt, so dass dies nun ohne weitere Vorbehandlung im FA/StR noch in der alten Legislaturperiode entschieden werden sollte, damit die Fraktionen des neuen StR wissen, wie viele Sitze ihnen zustehen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Vergrößerung des ELAN-Aufsichtsrats eine Änderung des ELAN-Gesellschaftsvertrags erfordert. Für seine Beurkundung und Eintragung fallen insbesondere Kosten des Notariats sowie Registergebühren an. Mit einem Betrag von ca. 600 bis 700 € wird zu rechnen sein. Erst nach der notariellen Beurkundung könnte dann ein vergrößerter Aufsichtsrat zusammentreten, da diese zwingende Voraussetzung für den Aufsichtsrat ist, gültige Beschlüsse fassen zu können.
Gründe für die Überlegungen der ELAN-Aufsichtsratsmitglieder für eine Erhöhung der Mitgliederanzahl sind:
A) die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder stärken
B) die Beschlussfähigkeit besser gewährleisten
C) die Aufsichtsräte der Töchter anzugleichen
Dazu nimmt das Beteiligungsreferat
wie folgt Stellung:
Zu A) Bei einem 7-köpfigen Aufsichtsrat gäbe es neben den beiden Referatsleitungen und der Arbeitnehmervertretung 4 Mitglieder, die aus dem ehrenamtlichen StR stammen. Zur Zeit sind es dagegen 3 von 5 Aufsichtsratsmitgliedern. Bei 3 von 5 hat das Ehrenamt (auch mathematisch) mehr Gewicht als bei vier von sieben.
Zu B) Die Beschlussfähigkeit ist aus Sicht der Verwaltung bei Anwesenheitspflicht von 4 von 7 Aufsichtsratsmitgliedern kaum besser gewährleistet als bei 3 von 5.
Zu C) Die Anzahl und Zusammensetzung der Aufsichtsräte der Töchter bzw. Gremien der Stadt ist ohnehin sehr unterschiedlich. Beispiele: Die infra-Aufsichtsräte bestehen aus 14 Ehrenamtlichen plus 2 Arbeitnehmervertretern (plus ein weiteres Aufsichtsratsmitglied, für die Bayernwerk AG, bei der Versorgungs-GmbH), WBG und Verwaltungsrat Klinikum je 10 Ehrenamtliche, VHS 7 Mitglieder (davon 6 Ehrenamtliche), Zweckverband FOS 5 Mitglieder (alles Ehrenamtliche), Kirchweihausschuss 6 Ehrenamtliche.
Aus Sicht der Beteiligungsverwaltung hat sich die Mitgliederzahl des ELAN-Aufsichtsrats bewährt. Der StR muss unter Berücksichtigung des ELAN-Unternehmensinteresses entscheiden, ob eine Aufstockung erfolgen soll.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
ca.
600 bis 700 € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: Die für eine Änderung des Gesellschaftsvertrags
anfallenden Kosten (Notar, Registergericht etc.) müsste die Elan GmbH
tragen. |
||||||||||||||||||