Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im HH-Jahr 2013 bei HHSt. 02.5100.9856.0000 i.H.v. 113.000,- Euro für Fördermittel der Schule für Kranke nach FAG für das Klinikum Fürth; Deckung durch überplanmäßige Einnahmen bei HHSt. 01.9000.0030.0000 i.H.v. 113.000,- Euro
Der
Bau der Schule für Kranke wurde erst im Jahr 2012 abgeschlossen. Anschließend
wurden durch die Regierung von Mittelfranken die Fördermittel in Höhe von
113.000,- Euro an die Stadt Fürth ausgezahlt.
Zu
diesem Zeitpunkt war die Eingliederung des Sondervermögen Klinikum in das
Klinikum Fürth bereits abgeschlossen. Dies bedeutet, dass zum Zeitpunkt der
Übertragung des Sondervermögens die Zuwendung dem Grunde und der Höhe nach noch
nicht bekannt war. Sie konnte damit auch vom Sondervermögen nicht als Forderung
gegenüber der Stadt generiert werden.
Da im
Klinikum über die „GuV“ keine Buchungen getätigt wurden bedeutet dies, dass über
den Verlustausgleich nichts abgerechnet worden ist. Somit stehen dem
Klinikum die Fördermittel in Höhe von 113.000,- Euro zu und müssen ausgezahlt
werden.
Ein Ansatz auf der HH-Stelle 02.5100.9856 0000 im Jahr 2013 war nicht vorhanden. Nun werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 113.000,- Euro benötigt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Antrag auf außerplanmäßige Mittel