Betreff
Städtisches Altenpflegeheim (SAh); Feststellung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010
Vorlage
R IV/008/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat der Stadt Fürth beschließt:

 

  1. Die Jahresabschlüsse des Städtischen Altenpflegeheims (SAh) der Jahre 2008 bis 2010 werden in der vorgelegten und geprüften Form festgestellt.

            Die Bilanzsummen betragen

            zum 31.12.2008 586.466,51 €,

            zum 31.12.2009 684.808,98 €,

            zum 31.12.2010 726.023,23 €.

 

  1. Die Jahresfehlbeträge werden dem Verlustvortrag zugerechnet.

Die Fehlbeträge belaufen sich

zum 31.12.2008 auf -242.234,03 €,

zum 31.12.2009 auf -274.472,05 €,

zum 31.12.2010 auf -375.728,93 €.

 

  1. Die Stadt Fürth gleicht als Einrichtungsträger den Verlust aus dem Jahresabschluss 2008 in Höhe von 242.234,03 € aus.

 


Gemäß den Regelungen der Betriebssatzung stellt der Stadtrat die Jahresabschlüsse des Städtischen Altenpflegeheims fest, nachdem diese nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen geprüft wurden.

 

Die Jahresabschlüsse der Jahre 2008 bis 2010 wurden nach Kenntnisnahme durch den Stadtrat im Rahmen des Projekts der Sphärentrennung einer gemeinsamen örtlichen und überörtlichen Prüfung durch RpA und BKPV zugeführt, zusammen mit den Abschlüssen der 1848er Gedächtnisstiftung der Jahre 2007 bis 2010. Nachdem die Prüfungsberichte mittlerweile vorliegen und die Abschlüsse im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt wurden, können sie nun im Stadtrat festgestellt werden.

 

Durch die Prüfung ergaben sich hauptsächlich formale Anmerkungen, die nach Möglichkeit bereits in den Abschlüssen für 2011 und 2012, welche sich derzeit in Aufstellung befinden, berücksichtigt werden. Im Zahlen- und Erläuterungswerk ergaben sich keine Unstimmigkeiten, so dass hier auf die detaillierten Aufstellungen in den Vorlagen zur Kenntnisnahme der Jahresabschlüsse verwiesen wird.

 

Die Abschlüsse schließen jeweils mit einem Jahresverlust ab. Dieser soll dem Verlustvortrag (Eigenkapital) zugerechnet werden.

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Sätze 4 und 5 WkPV (Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen) ist der Einrichtungsträger (Stadt Fürth) verpflichtet, einen Jahresverlust nach Ablauf von fünf Jahren auszugleichen, sofern dieser nicht durch Gewinne der Einrichtung aus den Nachjahren gedeckt werden konnte. Im vorliegenden Fall konnte der Verlust des Abschlusses 2008 nicht durch folgende Jahresgewinne ausgeglichen werden; die Stadt Fürth steht folglich in der Pflicht, diesen nach Ablauf des Jahres 2013 mit Feststellung des Jahresabschlusses 2008 auszugleichen. Der Jahresverlust und somit der zu übernehmende Betrag beträgt 242.234,03 € (Ergebnis aus eigentlich positivem Ergebnis des Jahres 2008 und negativem Verlustvortrag aus Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

242.234,03 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst. 4301.7153

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

(Buchung HhJ 2013, Deckung Mehreinnahmen ZB 20920, Gelberling siehe FA)

 


1: BKPV-Bericht über die überörtl. Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 vom 18.03.2013

2: Stellungnahme SAh zum v.g. Bericht vom 24.05.2013

3: Kurzübersicht RpA zum v.g. Bericht vom 03.06.2013

4: Beschluss Rechnungsprüfungsausschuss vom 12.07.2013