Der Stadtrat der Stadt Fürth beschließt:
- Die Jahresabschlüsse des Städtischen Altenpflegeheims (SAh) der Jahre 2008 bis 2010 werden in der vorgelegten und geprüften Form festgestellt.
Die Bilanzsummen betragen
zum 31.12.2008 586.466,51 €,
zum 31.12.2009 684.808,98 €,
zum 31.12.2010 726.023,23 €.
- Die Jahresfehlbeträge werden dem Verlustvortrag zugerechnet.
Die Fehlbeträge belaufen sich
zum 31.12.2008 auf -242.234,03 €,
zum 31.12.2009 auf -274.472,05 €,
zum 31.12.2010 auf -375.728,93 €.
- Die Stadt Fürth gleicht als Einrichtungsträger den Verlust aus dem Jahresabschluss 2008 in Höhe von 242.234,03 € aus.
Gemäß den Regelungen
der Betriebssatzung stellt der Stadtrat die Jahresabschlüsse des Städtischen
Altenpflegeheims fest, nachdem diese nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen
geprüft wurden.
Die Jahresabschlüsse
der Jahre 2008 bis 2010 wurden nach Kenntnisnahme durch den Stadtrat im Rahmen
des Projekts der Sphärentrennung einer gemeinsamen örtlichen und überörtlichen
Prüfung durch RpA und BKPV zugeführt, zusammen mit den Abschlüssen der 1848er
Gedächtnisstiftung der Jahre 2007 bis 2010. Nachdem die Prüfungsberichte
mittlerweile vorliegen und die Abschlüsse im Rechnungsprüfungsausschuss
behandelt wurden, können sie nun im Stadtrat festgestellt werden.
Durch die Prüfung
ergaben sich hauptsächlich formale Anmerkungen, die nach Möglichkeit bereits in
den Abschlüssen für 2011 und 2012, welche sich derzeit in Aufstellung befinden,
berücksichtigt werden. Im Zahlen- und Erläuterungswerk ergaben sich keine
Unstimmigkeiten, so dass hier auf die detaillierten Aufstellungen in den
Vorlagen zur Kenntnisnahme der Jahresabschlüsse verwiesen wird.
Die Abschlüsse
schließen jeweils mit einem Jahresverlust ab. Dieser soll dem Verlustvortrag
(Eigenkapital) zugerechnet werden.
Gemäß § 10 Abs. 2
Sätze 4 und 5 WkPV (Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtungen) ist der Einrichtungsträger (Stadt Fürth) verpflichtet,
einen Jahresverlust nach Ablauf von fünf Jahren auszugleichen, sofern dieser
nicht durch Gewinne der Einrichtung aus den Nachjahren gedeckt werden konnte.
Im vorliegenden Fall konnte der Verlust des Abschlusses 2008 nicht durch
folgende Jahresgewinne ausgeglichen werden; die Stadt Fürth steht folglich in
der Pflicht, diesen nach Ablauf des Jahres 2013 mit Feststellung des Jahresabschlusses
2008 auszugleichen. Der Jahresverlust und somit der zu übernehmende Betrag
beträgt 242.234,03 € (Ergebnis aus eigentlich positivem Ergebnis des Jahres
2008 und negativem Verlustvortrag aus Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
242.234,03
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
4301.7153 |
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: (Buchung HhJ 2013, Deckung Mehreinnahmen ZB 20920, Gelberling siehe
FA) |
||||||||||||||||||
1: BKPV-Bericht über die überörtl. Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 vom 18.03.2013
2: Stellungnahme SAh zum v.g. Bericht vom 24.05.2013
3: Kurzübersicht RpA zum v.g. Bericht vom 03.06.2013
4: Beschluss Rechnungsprüfungsausschuss vom 12.07.2013