Betreff
GRAFFLMARKT - Umstellung auf Online-Kartenverkauf und Erhöhung Standmieten
Vorlage
LA/105/2014
Aktenzeichen
LA/105/2014
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschliesst die Einführung eines onlinebasierten Kartenvorverkaufs für den Fürther Grafflmarkt. Ebenfalls ergeht die Empfehlung an den Finanz- und Verwaltungsausschuss bezüglich der Anhebung der Standmieten. Weiterhin wird der Anteil der gemeinnützigen Stände auf max. 2 Plätze pro Verein und Grafflmarkt festgelegt.


1.Einführung von onlinebasiertem Ticketverkauf:

 

Die Grafflmarktkarten waren bisher telefonisch über das Liegenschaftsamt/Markt- und Veranstaltungsservice (MVS) zu erwerben. Nachdem es in der Vergangenheit gehäuft zu Beschwerden kam, u. A. dass ein telefonisches Durchkommen zum Erwerb der Karten schwer möglich ist sowie der Verkaufszeit am Vormittag, wurde bereits im vergangenen Jahr eine Neuerung eingeführt. Die Karten wurden am Verkaufstag ab einer bestimmten Uhrzeit auf der Fürther Freiheit in einem dafür bereit gestellten Wohnwagen verkauft.

 

Da dies jedoch auf Dauer auch keine geeignete Lösung war – und beide bisherigen Verkaufsmodalitäten einen gehörigen Personalaufwand darstellen,  ist nun ab 2014 ein Kartenverkauf über ein Onlineportal geplant mit der Möglichkeit auch über die bekannten Vorverkaufsstellen (in Fürth u.a. Franken Ticket)  Karten zu erwerben.

 

Um einen geeigneten Anbieter für dieses Vorgehen zu finden, wurden seitens MVS zunächst drei Anbieter in die nähere Auswahl aufgenommen, die zum Teil auch schon im städtischen Betrieb im Einsatz sind. Dies sind: CTS Eventim welches bereits vom Stadttheater Fürth genutzt wird, Vibus ein eigenes Verkaufssystem des Franken Ticket Fürth, sowie ReserviX, dass sich bereits im Kulturforum im Einsatz befindet.

 

 

 

 

 

A)  CTS Eventim:

 

In einer ersten Kontaktaufnahme mit der Vertriebsabteilung von CTS Eventim wurde die Einrichtung eines eigenen Webshop durch CTS vorgestellt. Dies stellte sich allerdings als zu teure Variante dar. Hier wäre monatlich eine Summe von 270 € für eine Arbeitssoftware zu entrichten ungeachtet der Tatsache, dass für den Grafflmarkt nur zweimal im Jahr dieses System genutzt wird.

 

Als eine zweite Alternative seitens CTS wurde von dort vorgeschlagen, den Verkauf über das Stadttheater abzuwickeln. Hier wäre um einen sicheren Zahlungsverkehr zu gewährleisten zu aller erst seitens MVS die Investition in ein so genanntes SLL-Certificat nötig.

Aus Sicht des Stadttheaters sah man generell die Möglichkeit dieses Vorhaben zu unterstützen und umzusetzen. Auf Grund des hohen Verwaltungsaufwandes, gestiegener Arbeitsbelastung innerhalb des Stadttheaters, sowie der zu erwartenden Verwaltungspauschale die seitens Stadttheater an den MVS verrechnet wird, sah man allerdings davon ab, den Verkauf in dieser Form abzuwickeln.

 

Als dritte Alternative sah man seitens CTS noch die Möglichkeit den Verkauf über das Organisationsbüro des Trempelmarktes Nürnberg abzuwickeln. Diese nutzen für ihren Verkauf bereits die hier als erste Variante vorgestellte Arbeitssoftware. Seitens des Veranstalters ist an CTS nur die monatliche Lizenz für die Arbeitssoftware zu zahlen. Zusätzliche Kosten von 1,35 € pro Ticket, die ebenfalls CTS zu gute kommen würden, werden dem Ticketpreis zu gerechnet und somit vom Kunden übernommen.

Da auch hier wie bereits mit dem Organisationsbüro abgestimmt eine Verwaltungspauschale, die bei weitem Folgekosten anderer Onlineportale übersteigt, zu erwarten ist – stellt auch diese dritte Möglichkeit keine geeignet Verkaufsform dar; zudem stehen die beiden Märkte in direkter Konkurrenz.

 

 

 

 

B)    Vibus:

 

Nach erster Kontaktaufnahme mit der Vertriebsabteilung des Vibus-Verkaufssystemes, sowie der Zusendung des Standplans der Verkaufsfläche, stellte sich heraus, dass mit diesem System die Einpflegung des gewünschten und zum genauen Platzverkauf nötigen Standplans nicht möglich sein wird. Eine Umsetzung durch Vibus ist daher ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

C)    ReserviX:

 

In einem ersten Gespräch mit der Vertriebsabteilung des Verkaufssystems ReserviX zeigte sich bereits, dass dieses sich für den Verkauf der Grafflmarktkarten gut eignen würde.

Die Kosten für die einmalige Einrichtung und Erstellung, sowie Einpflegung des Standplans belaufen sich auf insgesamt 154,70 €. Einzige Folgekosten die zu erwarten wären sind 35,70 € und nur bei etwaigen grafischen Standplanänderungen (nur Parameteränderungen sind davon nicht betroffen). Der Verkauf läuft komplett online sowie über die bekannten Vorverkaufsstellen (wie z.B. Franken Ticket) ab. Die entstehenden Tickets sind fälschungssicher. Für den Veranstalter wird ein eigener Webshop (inkl. einer kostenlosen App) angeboten, mit welchem der Verlauf des Verkaufes zu überwachen ist – z.B. hinsichtlich der Print-at-home-Funktion.

Teuerungen im Kartenpreis hat der Kunde einmal in Höhe von 1,20 € als Systemgebühr, sowie einen 10 %igen Aufschlag (als Vorverkaufsgebühr) auf den Basispreis inkl. Systemgebühr zu erwarten. Siehe    hierzu auch beiliegende Kostenaufstellung.

Angemerkt wird hierbei, dass der Kartenverkauf für die Gastroversorger sowie die gemeinnützigen Vereine weiterhin durch das LA/MVS selbst erfolgen muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.Anpassung der Standmieten

 

Aufgrund der allgemeinen Budgetsituation (Forderungen nach Gebührenerhöhungen bzw. Einsparungs-möglichkeiten) und dem Umstand dass die Grafflmarkt-Gebühren seit Jahren (mind. Seit 2005) nicht mehr angepasst wurden ist nach Ansicht der Verwaltung eine Erhöhung machbar. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Nebenkosten hinsichtlich eines Onlineverkaufs werden die aus beil. Übersicht ersichtlichen Standmieten (Graffler: + 7-9 % und Gastroversorger + 13 %) vorgeschlagen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass eine Erhöhung gerade im Zusammenhang mit den Vorteilen der Einführung eines Onlineverkaufs gut vermittelbar wäre. Ebenfalls ist im Zusammenhang mit dem Kartenverkauf des Grafflmarktes künftig nicht mehr von „Gebühren“ auszugehen sondern von „Standmieten“; dies wurde im aktuellen RpA-Bericht wegen der fehlenden Gebührensatzung von dort bemängelt.

 

 

3. Beschränkung der gemeinnützigen Stände

Durch den – in der Vergangenheit zunehmenden – Zulauf sowie des eigentlichen Zwecks des Grafflmarktes sollten die Plätze an gemeinnützige Vereine künftig beschränkt  werden. Angemessen hinsichtlich der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Plätze ist eine Beschränkung auf max. 2 Stände pro Verein und Grafflmarkt. Die gemeinnützigen Vereine erhalten weiterhin ein Vorkaufs- und Platzwahlrecht, welches entsprechend zeitig vor dem Onlineverkauf durch das LA/MVS abgewickelt wird.  

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Übersicht ReserviX

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