Dem Stadtrat wird empfohlen, die vom Bayerischen Städtetag mit den aktuellen „Pflegekinder-richtlinien“ vorgeschlagene Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder in Vollzeitpflege zum 01.07.2014 durchzuführen.
Der Pflegegeldsatz erhöht sich damit wie folgt:
Altersstufen: |
bis vollend. 6.
Lj. |
bis vollend. 12
Lj. |
ab 13. Lj. |
Vollzeitpflege
bisher |
696 € |
790 € |
914 € |
Vollzeitpflege ab
01.07.2014 |
751 € |
844 € |
968 € |
Darin Anteil des Unterhaltsbedarfs des Kindes |
450 € |
544 € |
668 € |
Wochenpflege 5 Tage (= 85
%) |
638€ |
717 € |
823 € |
Wochenpflege 6 Tage (=
92,5 %) |
695 € |
781 € |
895 € |
Zuletzt wurde das Pflegegeld in Fürth mit AJJ-Beschluss vom 20.06.2012
erhöht. Zwischenzeitlich lag eine Empfehlung des Bayer. Städtetags vor, wonach
die Erhöhung des Pflegegeldes zum 1.1.2013 um durchschnittlich 5 € empfohlen
wurde. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurde diese Empfehlung nicht
umgesetzt. Bereits in den Vorjahren wurden Pflegegelderhöhungen wegen der
Finanzsituation der Stadt Fürth zurück gestellt oder erst zeitversetzt
beschlossen. In einer neuen Empfehlung des Städtetags wird nun die weitere
Erhöhung der Pflegegelder zum 1.1.2014 empfohlen, so wie es der Höhe nach im
vg. Beschlussvorschlag dargestellt ist.
Das Bayer. Sozialministerium hat den Jugendämtern empfohlen, entsprechend
dieser Empfehlungen zu verfahren. Mit AJJ-Beschluss vom 04.02.2005 wurden für
die Stadt Fürth die bayernweit geltenden „Pflegekinderrichtlinien“ des
Städtetags mit dem Ziel übernommen, auch regelmäßig die aktuellen Anpassungen
durchzuführen.
Die Pflegefamilien sind eine wichtige
Ressource und bieten für Kinder und Jugendliche eine gute Chance für ein
gelingendes Leben. Für den Fachdienst bleibt es immer eine Herausforderung,
die passende Familie zu finden und Pflegeeltern und junge Menschen auf ihre
Eignung hin zu beurteilen. Es gibt eine Vielzahl gewünschter Kompetenzen und
ebenso Ausschlusskriterien. Die
Anforderungen, die an Pflegefamilien gestellt werden, sind sehr hoch.
Entsprechend hat die Jugendhilfe den Familien, die ihre Ressourcen und
Kompetenzen für „unsere“ Kinder einsetzen, eine angemessene Anerkennung und
auch finanzielle Unterstützung anzubieten.
In einem Organisationsgutachten wurde das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien (JgA) zudem verpflichtet, die Quote der in Pflegefamilien
untergebrachten Kinder weiter zu erhöhen. Ein
wichtiger Entscheidungsgrund für Pflegeeltern ist in diesem Zusammenhang auch
die Höhe der Vergütung. Die Pflegepauschale enthält einen Anteil für den
Unterhaltsbedarf des betreuten Kindes und einen Erziehungsbeitrag, den
die Eltern als Vergütung ihrer Arbeit mit ca. 300 € erhalten. Dieser belief
sich bisher auf 251 €. Die Erhöhung ist gekoppelt an die Erhöhung der laufenden
Geldleistung für die Kindertagespflege, die zur Jahresmitte hin zur Vermeidung
von Zusatzbeiträgen vollzogen werden soll.
Im Wettbewerb mit den umliegenden Jugendämtern des Großraumes wird
immer wieder die Gleichstellung mit Pflegeeltern in den Nachbarjugendämtern
gefordert. Das Jugendamt Fürth kann sonst in der Konkurrenzsituation nicht mehr
ausreichend Pflegestellen für neue Fälle gewinnen, was dann in teuere
stationäre Hilfen mündet.
Von dieser Erhöhung sind nur Pflegekinder betroffen, die in Fürth bei
ihren Pflegeeltern leben. Für auswärtig untergebrachte Kinder gilt der
Pflegesatz des dortigen Jugendamtes. Die Erhöhung wurde von den meisten
Jugendämtern umgesetzt, wobei einige Jugendämter auch darüber liegen.
Durch die Verschiebung der Erhöhung auf einen späteren Zeitpunkt, als
vom Städtetag empfohlen, konnten Einsparungen erzielt werden. Mit der Pflegesatzerhöhung
ergeben sich jährliche Mehrausgaben für ca. 50 Kinder in Höhe von ca. 33.000 €.
Die Erhöhung ist möglich, ohne dass zusätzliche Gelder dafür im Haushalt
bereitgestellt werden müssten, kann also „haushaltsneutral“ durchgeführt
werden. Die Kosten für die Vollzeitpflege werden im Sonderbudget 51500 in
Unterabschnitt 4556.7612 abgerechnet. Dafür ist ein Betrag von 739.000 €
eingestellt. Nachdem die Zahl der Pflegekinder von 110 (2005) auf 77 (2013)
zurück ging, fielen für diesen Sektor schrittweise weniger Ausgaben an. Ziel
ist es, die Zahl der Pflegekinder wieder zu erhöhen. Im Jahr 2013 wurden
563.800 € und im Vorjahr 562.300 € für Vollzeitpflege abgerechnet. Der Ansatz
wurde also nicht voll ausgeschöpft. Die Kämmerei wurde insoweit informiert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
haushaltsneutral
33.000 € |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
4556.7612 |
Budget-Nr. SB 51500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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