Betreff
Erhöhung der Pflegegelder für die Unterbringung von Kindern in Familien
Vorlage
JgA/153/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Dem Stadtrat wird empfohlen, die vom Bayerischen Städtetag mit den aktuellen „Pflegekinder-richtlinien“ vorgeschlagene Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder in Vollzeitpflege zum 01.07.2014 durchzuführen.

 

Der Pflegegeldsatz erhöht sich damit wie folgt:

Altersstufen:

bis vollend. 6. Lj.

bis vollend. 12 Lj.

ab 13. Lj.

Vollzeitpflege bisher

696 €

790 €

914 €

Vollzeitpflege ab 01.07.2014

751 €

844 €

968 €

Darin Anteil des Unterhaltsbedarfs des Kindes

450 €

544 €

668 €

Wochenpflege

5 Tage (= 85 %)

638€

717 €

823 €

Wochenpflege

6 Tage (= 92,5 %)

695 €

781 €

895 €

 


Zuletzt wurde das Pflegegeld in Fürth mit AJJ-Beschluss vom 20.06.2012 erhöht. Zwischenzeitlich lag eine Empfehlung des Bayer. Städtetags vor, wonach die Erhöhung des Pflegegeldes zum 1.1.2013 um durchschnittlich 5 € empfohlen wurde. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurde diese Empfehlung nicht umgesetzt. Bereits in den Vorjahren wurden Pflegegelderhöhungen wegen der Finanzsituation der Stadt Fürth zurück gestellt oder erst zeitversetzt beschlossen. In einer neuen Empfehlung des Städtetags wird nun die weitere Erhöhung der Pflegegelder zum 1.1.2014 empfohlen, so wie es der Höhe nach im vg. Beschlussvorschlag dargestellt ist.

Das Bayer. Sozialministerium hat den Jugendämtern empfohlen, entsprechend dieser Empfehlungen zu verfahren. Mit AJJ-Beschluss vom 04.02.2005 wurden für die Stadt Fürth die bayernweit geltenden „Pflegekinderrichtlinien“ des Städtetags mit dem Ziel übernommen, auch regelmäßig die aktuellen Anpassungen durchzuführen.

Die Pflegefamilien sind eine wichtige Ressource und bieten für Kinder und Jugendliche eine gute Chance für ein gelingendes Leben. Für den Fachdienst bleibt es immer eine Herausforderung, die passende Familie zu finden und Pflegeeltern und junge Menschen auf ihre Eignung hin zu beurteilen. Es gibt eine Vielzahl gewünschter Kompetenzen und ebenso Ausschlusskriterien. Die Anforderungen, die an Pflegefamilien gestellt werden, sind sehr hoch.

 

Entsprechend hat die Jugendhilfe den Familien, die ihre Ressourcen und Kompetenzen für „unsere“ Kinder einsetzen, eine angemessene Anerkennung und auch finanzielle Unterstützung anzubieten.

 

In einem Organisationsgutachten wurde das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (JgA) zudem verpflichtet, die Quote der in Pflegefamilien untergebrachten Kinder weiter zu erhöhen. Ein wichtiger Entscheidungsgrund für Pflegeeltern ist in diesem Zusammenhang auch die Höhe der Vergütung. Die Pflegepauschale enthält einen Anteil für den Unterhaltsbedarf des betreuten Kindes und einen Erziehungsbeitrag, den die Eltern als Vergütung ihrer Arbeit mit ca. 300 € erhalten. Dieser belief sich bisher auf 251 €. Die Erhöhung ist gekoppelt an die Erhöhung der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege, die zur Jahresmitte hin zur Vermeidung von Zusatzbeiträgen vollzogen werden soll.

Im Wettbewerb mit den umliegenden Jugendämtern des Großraumes wird immer wieder die Gleichstellung mit Pflegeeltern in den Nachbarjugendämtern gefordert. Das Jugendamt Fürth kann sonst in der Konkurrenzsituation nicht mehr ausreichend Pflegestellen für neue Fälle gewinnen, was dann in teuere stationäre Hilfen mündet.

 

Von dieser Erhöhung sind nur Pflegekinder betroffen, die in Fürth bei ihren Pflegeeltern leben. Für auswärtig untergebrachte Kinder gilt der Pflegesatz des dortigen Jugendamtes. Die Erhöhung wurde von den meisten Jugendämtern umgesetzt, wobei einige Jugendämter auch darüber liegen.

Durch die Verschiebung der Erhöhung auf einen späteren Zeitpunkt, als vom Städtetag empfohlen, konnten Einsparungen erzielt werden. Mit der Pflegesatzerhöhung ergeben sich jährliche Mehrausgaben für ca. 50 Kinder in Höhe von ca. 33.000 €. Die Erhöhung ist möglich, ohne dass zusätzliche Gelder dafür im Haushalt bereitgestellt werden müssten, kann also „haushaltsneutral“ durchgeführt werden. Die Kosten für die Vollzeitpflege werden im Sonderbudget 51500 in Unterabschnitt 4556.7612 abgerechnet. Dafür ist ein Betrag von 739.000 € eingestellt. Nachdem die Zahl der Pflegekinder von 110 (2005) auf 77 (2013) zurück ging, fielen für diesen Sektor schrittweise weniger Ausgaben an. Ziel ist es, die Zahl der Pflegekinder wieder zu erhöhen. Im Jahr 2013 wurden 563.800 € und im Vorjahr 562.300 € für Vollzeitpflege abgerechnet. Der Ansatz wurde also nicht voll ausgeschöpft. Die Kämmerei wurde insoweit informiert.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

haushaltsneutral 33.000

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst. 4556.7612

Budget-Nr. SB 51500

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: