Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat/ der Stadtrat beschließt, Herrn Kehm, Abteilungsleitung Kanalbau, und Herrn Belian, Abteilungsleitung Kläranlagen, gem. § 6 Abs.1
Nr. 3 Betriebssatzung StEF als Stellvertreter für die zweite Werkleitung zu berufen.
Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte der Stadtentwässerung. Die Werkleitung besteht aus dem ersten Werkleiter, Herrn Krauße, und der zweiten Werkleiterin, Frau Müller. Die erste Werkleitung wird von der zweiten Werkleitung vertreten. Die zweite Werkleitung wird gem. Beschluss des Stadtrates vom 28.07.2010 vom Abteilungsleiter Kanalbau, Herrn Landwehr vertreten.
Herr Landwehr beendet den aktiven Dienst wegen Altersteilzeit mit Ablauf des 31.05.2014.
Die Betriebssatzung sieht in § 6 Abs.1 Nr. 3 BS-StEF vor, dass Stellvertreter der Werkleitung durch den Stadtrat berufen bzw. abberufen werden können.
Im Vertretungsfall, d.h. bei Urlaub oder Krankheit sollen Herr Kehm, Abteilungsleiter Kanalbau, und Herr Belian, Abteilungsleiter Kläranlagen, für laufende Geschäfte die Stellvertretung der zweiten Werkleitung ab dem 01.06.2014 übernehmen und hierzu entsprechend berufen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
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nein |
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ja |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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