Betreff
Radverkehrskonzept: Standard für Fahrradständer
Vorlage
SpA/255/2014
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Pk
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Referenten diente zur Kenntnis.

Beschlussalternative 1:
Der BWA schließt sich der Empfehlung des Baubeirates an.

Die Verwendung von Anlehnbügeln und Systemständern im Geltungsbereich der bestehenden Werbeanlagensatzung wird entsprechend der Empfehlung / dem Beschluss des BBR vom 24.03.2014 wie folgt beschlossen:

1.                  Bereich I und II ausschließliche Verwendung von Anlehnbügeln

2.                  Bereich III und sonstiges Stadtgebiet hier werden Systemständer empfohlen (z.B. „BETA“), Radeinstellung nach Möglichkeit zweiseitig hoch/tief.

3.                  Ausnahme:       
In der Gustavstraße (Bereich I) sollen Systemständer zweiseitig hoch/tief verwendet werden.

Als einheitliche Farbgebung der Fahrradparker soll anthrazit eisenglimmer DB 703 gewählt werden.

Bechlussalternative 2:

Wie Alternative 1 jedoch ohne die Ausnahme Gustavstraße


Der öffentliche Raum hat eine große Bedeutung für das Erscheinungsbild jeder Stadt. Die Nutzungsanforderungen an diese Freiräume sind in den vergangenen Jahren durch vielfältige Ansprüche deutlich gewachsen, so dass ein sorgsamer und zurückhaltender mit dieser allen Bürgern dienenden Ressource dringend geboten erscheint.

Gerade in Fürth mit seinem einzigartigem Stadtbild und seiner hohen Dichte an Baudenkmälern sollten die Möblierungselemente im öffentlichen Raum bestimmten ästhetischen Mindestanforderungen genügen. Möblierung, Werbeanlagen und auch Fahrradabstellanlagen beeinflussen in hohem Maße das Erscheinungsbild der Stadt. Unästhetische Möblierung führt schnell zu unerwünschten nachhaltigen Beeinträchtigungen des Stadtbildes. Auch die Nachbarstädte im Großraum haben in ihren Innenstädten in jüngster Zeit neuzeitliche schlichte Fahrradständer, die in hervorragender Weise die funktionalen und ästhetischen Merkmale miteinander in Einklang bringen. Zu nennen sind hier beispielhaft die Ständer, die in der Nürnberger Innenstadt im Umfeld der neuen Bibliothek errichtet worden sind.

Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund Regelungen zum Schutz des charakteristischen Orts- und Straßenbildes in der Innenstadt vor, die zu einem qualitätvollen Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes beitragen sollen.

Um der baugeschichtlichen Entwicklung und den unterschiedlichen Nutzungen der Stadt Rechnung zu tragen, stützt sich die vorliegende Beschlussvorlage auf die Werbeanlagensatzung von 2011 als Basis für die städtebaulich verträgliche Errichtung von Fahrradparkern im Statdgebiet.

Im Rahmen der Radverkehrsförderung stellt das Fahrradparken im öffentlichen Raum einen zentralen Baustein dar. Allerdings ist stadtintern zwischenzeitlich eine Diskussion über (bereits installierte) Fahrradparker, deren Qualität und Ästhetik entbrannt.

Auslöser war ein geplanter Austausch vorhandener Fahrradständer (Felgenkiller) gegen felgenfreundlichere Modelle und die Ergänzung zusätzlicher Fahrradständer am Marktplatz sowie in der Gustavstraße. Kritisiert wurde das "Industrieanlagendesign" der vom ADFC favorisierten Modelle und seitens der AG Fahrradstadt die fehlende Praktikabilität z.B. der Ständer in der Fußgängerzone. Die AG Fahrradstadt befürwortet im Gegensatz zur Verwaltung den durchgängigen Einsatz von miteiander verbundenen Systemständern, da nur diese ein sicheres, schonendes und geordnetes Abstellen ermöglichen würden. Die Systemständer haben ihre Nachteile im unzureichenden optischen Erscheinungsbild und in ihrer Barrierewirkung im Stadtraum. Die zu Modulen zusammengebauten Anlagen ermöglichen je nach Standort keinerlei Durchlässigkeit auch bei unbelegten Ständern.

 

Zwischenzeitlich wurde eine Bemusterung zur Sitzung des BbR am 24.03.2014 organisiert.

Es wurden 3 Modelle vorgestellt, allen gemeinsam ist die Farbgebung anthrazit eisenglimmer DB 703 (entspricht RAL 7016, Glimmeranteile bewirken einen metallischen Effekt).

DSC_1008

Links:

Anlehnbügel aus Rundrohr, Rohrdurchmesser 48 mm

Mitte:

Anlehnbügel „TAMEGA“ aus Rundrohr, auf Gehrung geschnitten und geschweißt, Rohrdurchmesser 76 mm

Rechts:

Systemständer Typ „BETA“
in einseitiger Tief- Stellung (Teil einer Reihenanlage)

Empfehlung der Verwaltung

Aus Sicht der Verwaltung sollte die heute vorherrschende Vielfalt der Möblierung einer abgestuften Regelung weichen, die abhängig vom Standort nicht bei jeder Maßnahme erneut zu weitreichenden Diskussionen führt.

Entsprechend der in der Werbeanlagensatzung vom 31.01.2011 enthaltenen Gebietstypisierung wird folgende Festlegung empfohlen:

Alle Fahrradständer – egal welchen Typs – sind in der Farbe DB 703 (anthrazit eisenglimmer) auszuführen.

Im Bereich I (Altstadt) und II (Fußgängerzone/Rathaus) werden zukünftig ausschließlich Anlehnbügel verbaut. Vorhandene Fahrradabstellanlagen werden nach und nach umgerüstet.

Im Bereich III (westliche und östliche Innenstadt) und außer halb des dargestellten Bereiches sollen im Grundsatz Systemständer verwendet werden, falls nicht örtliche Besonderheiten (z.B. Prägung durch wertvolle historische Gebäude oder besondere städtebauliche Situationen) vorliegen. Hier sollen auch Anlehnbügel Verwendung finden.

Im Bereich von Schulen, Horten und Kindergärten werden auf Grund der hohen Kapazitätsanforderungen Systemständer empfohlen, die Farbgebung ist dem städtebaulichen Umfeld entsprechend anzupassen (s.o.).

 

Abb.: Geltungsbereich Werbeanlagensatzung v. 31.01.2011

 

Beschluss des BbR

 

Abweichend vom Verwaltungsvorschlag hat sich der BbR in seiner Sitzung am 24.03.2014 mehrheitlich dafür ausgesprochen in der Gustavstraße ebenfalls die modularen Systemständer einzusetzen, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden.

 

Von den beiden vorgestellten Anlehnbügel- Typen hat sich der BBR für den Anlehnbügel Typ „Tamega“ entschieden und empfiehlt diesen nun in reduzierter Rohrstärke von 48 mm dem BWA zum Beschluss.

 

Die vorgestellten Modelle sowie der Systemständer repräsentieren hier lediglich einen Mustertyp, der im Rahmen einer Ausschreibung von verschiedenen Herstellern angeboten werden wird.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Beschluss des BBR vom 24.03.2014, Bemusterung im Hof,

beispielhafte Abbildungen der verschiedenen Ständertypen