I. Dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei Doppelhäusern auf dem Grundstück Flur Nr. 725 Poppenreuth an der Ganghofer Str. wird zugestimmt.
II. Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 271 a bezüglich der Dachform und der Überschreitung der Baugrenzen sind zu erteilen.
Das Grundstück Flur Nr. 725 Poppenreuth liegt im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 271a. Dieser setzt für das Grundstück ein
reines Wohngebiet, Baugrenzen, eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8 fest (s.
A.).
Für das o. g. Grundstück wurde der Stadt Fürth ein Antrag
auf Vorbescheid zur Errichtung von drei Doppelhäusern (6 Doppelhaushälften) und
einem Einfamilienhaus vorgelegt. Zur Genehmigung der beantragten Bauvorhaben
hätte eine Abweichung von der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden müssen. Das vorgelegte
Bauvorhaben unterschritt die notwendigen Abstandsflächen; die Baugrenzen waren überschritten und
anstelle des im Bebauungsplan festgesetzten Satteldaches sollten die
Doppelhäuser mit einem Walmdach und das Einfamilienhaus mit einem Pultdach
versehen werden.
Dieser Antrag auf Vorbescheid wurde im Baubeirat (25.11.13
BbR) und im Bau- und Werkausschuss (22.01.14 BWA) vorgestellt. Beide Gremien
stimmten den notwendigen Abweichungen und Befreiungen nicht zu. In der
Niederschrift zum BbR wurde dem Bauwerber anheimgestellt, durch den Verzicht
auf das freistehende Einfamilienhaus eine lockerere Verteilung der Doppelhäuser
zu erreichen. Durch den Vorsitzenden des BWA wurde vorgeschlagen, mit dem
Bauwerber entsprechende Verhandlungen aufzunehmen, um zu einer
Genehmigungsfähigkeit des Antrages zu gelangen.
Diese Gespräche wurden zwischenzeitlich geführt; der Bauwerber hat mittlerweile einen überarbeiteten Antrag auf Vorbescheid (Tektur) vorgelegt. Hierbei wird entsprechend der Anregung des Baubeirates auf das Einfamilienhaus verzichtet und damit das Maß der baulichen Nutzung verringert (zul. GRZ 0,4, geplant GRZ 0,17). Die Dachlandschaft wurde beruhigt (nur noch eine Dachform - Walmdach); die Baugrenzen werden zur Straßenseite nur noch in einem sehr geringen Maß überschritten; die Abstandsflächen sind nunmehr eingehalten.
Somit kann dem jetzt vorliegenden Antrag aus städtebaulicher Sicht zugestimmt werden und die noch notwendigen Befreiungen (Dachform, Überschreitung der Baugrenzen) können erteilt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 271a
Vorbescheid
Tektur zum Vorbescheid
Ansichten Doppelhaus