Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt eine Anpassung der Grund- und Objektförderung vorzunehmen.
Über die konkrete Weiterentwicklung der Fördersystematik insgesamt bzw. über die jeweilige Art und die Höhe der Anpassung, soll - nach Diskussion und Vorberatung in den Ausschüssen - abschließend in den Haushaltsberatungen im Dezember 2014 entschieden werden.
Die Grund- und Objektförderung für Sportvereine besteht aus 2 Komponenten. Zum einen Teil aus der Förderung anhand der Mitgliederzahlen (Grundförderung) und zum anderen Teil aus der Förderung eigener Sportanlagen (Objektförderung).
Wie sich die einzelnen Förderungen zusammensetzten und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, erschließt sich aus den beiliegenden aktuell gültigen Sportförderrichtlinien aus 2002.
Die letzte Anpassung der Förderbeträge wurde im Jahr 1999 vorgenommen.
Seit den letzten 15 Jahren hat sich, bedingt durch Inflationsrate und extremen Steigerungen der Kosten für Energie und Unterhalt, der effektive Betrag der Förderung für die Vereine deutlich verringert.
Die folgende Aufstellung der letzten 5 Jahre zeigt eine relativ stabile Beantragung der Grund- und Objektförderung in der Vergangenheit. Prozentual teilen sich die Gesamtbeträge in etwa 65-70 % für die Grundförderung und 30-35 % für die Objektförderung auf.
2009 |
87.326,94 |
2010 |
78.037,30 |
2011 |
84.090,34 |
2012 |
87.884,14 |
2013 |
86.977,04 |
Aus unserer Sicht ist eine Anhebung der Fördersätze nötig,
um die Vereine wieder auf das Unterstützungsniveau von 1999 zu bringen.
Im vergangenen Sportausschuss wurde vorgeschlagen, in einer Arbeitsgruppe Vorschläge im Hinblick auf eine gegebenenfalls neue Fördersystematik für den Ausschuss zu erarbeiten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Sportförderrichtlinien der Stadt Fürth