Der Stadtrat ermächtigt den städtischen Vertreter, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer für die Beschlüsse/Erklärungen der infra fürth verkehr gmbh wie folgt zu ermächtigen:
1. Der vorgeschlagenen VGN-weiten strukturellen Änderung (Einführung der Tarifstufen A bis F und 1) wird ebenso wie dem tariflichen Wechsel von Z in die für Fürth neu geltende Tarifstufe B zugestimmt. Den vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs mit einer erwarteten durchschnittlichen Einnahmensteigerung von 2,99 % wird zugestimmt.
2. Die neuen Fahrpreise treten zum 01.01.2015 in Kraft.
Darüber hinaus ergeht Zustimmung zu den Übergangsregelungen für die weitere
Gültigkeit von Fahrkarten zum alten Tarif.
Für die Stadt Fürth wichtige ÖPNV-Angelegenheiten unterliegen gem. § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Verkehrs-GmbH der Zustimmung der Gesellschaftsversammlung. Jedoch wird dieses Entscheidungsrecht (der Gesellschafterversammlung der Verkehrs-GmbH) überlagert vom zwischen der Holding-GmbH und der Verkehrs-GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (vgl. §§ 1 und 2). Er erlaubt es, dass der Holding-Geschäftsführer direkt dem Verkehrs-Geschäftsführer Weisungen erteilt. Allerdings können (und sollen) über § 12 Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags der Holding-GmbH wichtige Entscheidungen in den (beherrschten) Tochterunternehmen von der Holding-Gesellschafterversammlung getroffen werden. Dadurch ist die Einbindung von FA/StR und somit der Durchgriff der demokratisch legitimierten Willensbildung gegeben.
Der
Aufsichtsrat der Verkehrs-GmbH hat in seiner Sitzung am 03.04.2014 die
infra-Vorlage zur Tariffortschreibung zum 01.01.2015 (vgl. das Extrakt in der
Anlage) vorberaten; hierauf und den daraus resultierenden Beschlussvorschlag
wird verwiesen.
Zu den
näheren inhaltlichen Aspekten der Tariffortschreibung wird der
infra-Geschäftsführer in der FA/StR-Sitzung am 30.04.2014 Stellung nehmen.
Das
Finanzreferat befürwortet – aus dem Blickwinkel der städtischen
Gesellschafter-Stellung – die mit der Tariffortschreibung verbundenen,
positiven Effekte für die Verkehrs-GmbH, da hierdurch der Anstieg des
ÖPNV-Defizits abgemildert wird.
Im Jahr
2012 lag das ÖPNV-Defizit bei – vordergründig betrachtet – niedrigen rd.
-7,3 Mio. € vor Steuern. Dieser Wert war jedoch durch positive,
aperiodische Sondereffekte von ca. 2,0 Mio. € gestützt (insbesondere
bedingt durch die zeitversetzte VGN-Abrechnungsmethodik). Eliminiert um diese
Sondereffekte belief sich das ÖPNV-Defizit 2012 also auf -9,3 Mio. €. Es
war damit gegenüber 2011 (mit dort -8,7 Mio. € bzw. -8,4 Mio. €,
letzterer Wert unter Eliminierung von im Jahr 2011 negativen Sondereffekten)
deutlich angestiegen.
Dies
bedeutet, dass trotz der Fahrpreiserhöhung das Defizit weiter wächst. Der
städtische Haushalt finanziert somit das bisherige Defizit plus einen Teil der durch die Inflation sowie auch andere
Gründe (etwa die räumliche Ausdehnung des VGN-Gebiets) bedingten zusätzlichen Belastungen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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