Vorlage
SpA/264/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis und stimmt dem Ausführungsplan des von MIB beauftragten Planungsbüros zu.

 


Am 29.01.2014 fand im Stadtplanungsamt ein Termin mit Vertretern des Behindertenrates und des Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbundes (BSSB) statt, bei dem die aktuelle Ausführungsplanung zur Neugestaltung im Bereich „Neue Mitte“ erläutert wurde.

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass der Ausbau der Rudolf-Breitscheid-Straße und der Hallstraße zur „echten“ Fußgängerzone ohne Bustrasse zu einer erheblichen Verbesserung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität der Fußgänger und besonders auch für Menschen mit Behinderung führt.

Der Anlieferverkehr ist nur zu bestimmten Zeiten zulässig. Radfahrer können den Bereich langsam durchfahren, müssen aber Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

Durch den Verzicht auf eine Fahrgasse kann der gesamte Bereich ohne Aufkantungen niveaugleich ausgebaut werden.

Zusätzlich bietet die geplante Zonierung der Fläche in Möblierungs- und Baumstreifen, Lieferzone und Laufbereiche eine klare Struktur, die die Orientierung für Blinde und sehbehinderte Menschen erleichtert.

Von den Verbänden wurden zu einigen Detailpunkten des damals vorgelegenen Ausführungsplanes nachfolgende Einwände und Bedenken vorgebracht. Diese wurden bei der weiteren Ausarbeitung weitgehend berücksichtigt und im Lageplan (entsprechend der Nummerierung) eingetragen.

 

1.       Die Entwässerungsmulde aus mittelgrauem Großpflaster setzt sich farblich vom sonst verlegten gelblichen Granitstein ab und kann damit eine gewisse optische Leitfunktion für Sehbehinderte übernehmen. In Ergänzung der bisherigen Planung ist angrenzend an die Entwässerungsmulde eine ca. 30 cm breite Granitplatte mit Rippenstruktur als Blindenleitstreifen (taktiles Element) vorgesehen, die auch Sehbehinderten als zusätzliche taktile Orientierung dient. Damit wird der Forderung des BSSB nach einer zusätzlichen taktilen Leitlinie nachgekommen. Bei der bisherigen Planung, die die Muldenrinne als taktiles und visuelles Element vorsah, wurde befürchtet, dass der Langstock in der Rinne stecken bleibt.

Der vom BSSB nach DIN geforderte Leuchtdichtekontrast wird nicht erreicht. Danach müsste eine dunkelgraue bis schwarze Rinne oder alternativ ein weißer taktiler Leitstreifen eingebaut werden, was sich aber als Linie störend in der einheitlich gestalteten Fläche abheben würde und dem Planungsziel nach einer ruhigen und flächenhaften Gestaltung nicht entspricht. Der gewählte Kompromiss bietet sowohl eine taktile als auch visuelle Orientierungshilfe im Einklang mit dem gestalterischen Konzept, was angesichts der Nutzung als Fußgängerzone als optimale Lösung erscheint.

 

2.       Der Einbau von Bodenindikatoren und ZEB (Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte) an der Lichtsignalanlage Rudolf-Breitscheid-Straße / Friedrichstraße wird entsprechend der Anregung vorgesehen.
In der Moststraße werden an den Einmündungen Richtungsfelder zur Querung vorgesehen.

 

3.       Die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage Moststraße wird mit Bodenindikatoren gekennzeichnet. Eine vom BSSB gewünschte zusätzliche Lichtsignalanlage wird für nicht erforderlich gehalten.
Im Bereich der Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage der Commerzbank wird auf die Bodenindikatoren verzichtet, da hier aufgrund der geringen Anzahl an Stellplätzen nur selten mit ausfahrenden Fahrzeugen gerechnet werden muss, die wie auch bisher in einen Fußgängerbereich (jetzt Gehweg) einfahren.

 

4.       Die Ausgestaltung der geplanten Treppe und des Aufzugs zur Tiefgarage sind nicht Bestandteil des öffentlichen Raumes sondern des Gebäudes und liegen nicht im Planungsbereich der Stadt. Die Forderungen der Verbände wurden an MIB weitergegeben.
Im öffentlichen Raum werden die erforderlichen Bodenindikatoren zur Kennzeichnung der Treppe und des Aufzuges vorgesehen.

 

5.       Die Möblierung soll entsprechend der Gestaltung der bestehenden Fußgängerzone weitergeführt oder zumindest in Anlehnung an die verwendeten Formen und Materialien gestaltet werden. Der gewünschte Unterlaufschutz bei zweipfostigen Verkehrsschildern wird vorgesehen.

 

6.       Die genaue Lage des Buswartehäuschens ist noch nicht abschließend geklärt. Eine Ausstattung u.a. mit Bodenindikatoren nach DIN - wie angesprochen - wird jedoch beim Bau der Haltestelle berücksichtigt. Die Wartehäuschen der infra, die in einheitlicher Gestaltung im gesamten Innenstadtbereich aufgestellt werden, bieten durch die Verwendung von grauen Stahlelementen mit Glasflächen einen relativ starken Kontrast. Die transparenten Glasflächen sind erforderlich, damit Fahrgäste herankommende Busse sehen bzw. Busfahrer die Fahrgäste erkennen.

 

7.       Die gewünschte gesonderte Radwegtrasse innerhalb der Fußgängerzone führt nach Ansicht des Stadtplanungsamtes zu großen Konflikten der Verkehrsteilnehmer. Für den Radfahrer entsteht der Eindruck auf einer bevorrechtigten Spur zu fahren, die hohe Fahrgeschwindigkeiten zulässt. Die in einer Fußgängerzone erforderliche Rücksichtnahme auf Fußgänger wäre nicht gewährleistet. Eine Trennung der Bereiche entspricht nicht dem Charakter einer Einkaufs- und Flanierstraße, wo ein „Kreuz und Quer“-Laufen üblich ist.

 

8.       Der gewünschte weitere Behindertenparkplatz in der Moststraße kann aufgrund der mangelnden Platzverhältnisse nicht angeboten werden. Es sind jedoch auch zusätzliche Behindertenparkplätze in der neuen Tiefgarage zur „Neuen Mitte“ vorgesehen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Ausführungsplan Bereich „Neue Mitte“