Betreff
Vorlage zu den Anträgen der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.05..2014 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.05.2014 - Einführung der Ehrenamtskarte in der Stadt Fürth
Vorlage
SzA/061/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

In der Stadt Fürth soll geprüft werden, ob die Bayerische Ehrenamtskarte als Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement eingeführt werden kann.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Kosten und Aufwand der Umsetzung zu prüfen, dem Stadtrat wieder zu berichten und die Einführung ggf. bis 2015 vorzubereiten..


Der Freistaat Bayern sowie diverse Landkreise (u.a. Landkreis Fürth) und Kreisfreie Städte (Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Bamberg, Kaufbeuren, Rosenheim Schwabach) haben die Bayerische Ehrenamtskarte als Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. eingeführt. Mit dieser Karte können Berechtigte Vergünstigungen bei teilnehmenden Firmen und Unternehmen erhalten.

 

Persönliche Voraussetzung ist ein durchschnittliches unentgeltliches Engagement von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Der/die Ehrenamtliche muss bereits  mindestens 2 Jahre gemeinwohlorientiert tätig sein und ein Mindestalter von 16 Jahren haben. Aktive Feuerwehrdienstleistende und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst können diese auf Wunsch auch ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen erhalten.

 

Die sich beteiligende Kommune führt, auf eigene Kosten, eine Ehrenamtskarte ein, die dem vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vorgegebenen Layout entspricht. Die Kommune prüft die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte durch Anschreiben der Vereine und Organisationen und stellt diese bei Vorliegen der Voraussetzungen aus. Zusätzlich übernimmt sie die Akquise von Akzeptanzstellen.

 

Die Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte ist für die Stadt Fürth mit finanziellem und personellem Aufwand  verbunden, der vor dem Beschluss zur Einführung zunächst, zumindest überschlägig, zu ermitteln ist.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: