Betreff
LED Videodisplay Autohaus Pillenstein
Vorlage
SpA/265/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis und beschließt:

Unter Zurückstellung aller Bedenken der Fachdienststellen und der Stadt Nürnberg wird der beantragten LED-Werbeanlage unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:

An die Fassadengliederung angepasste Größenordnung,

Keine Blendwirkung,

Keine beweglichen Werbedarstellungen

 

Alternativ: Unter Berücksichtigung aller Bedenken der Fachdienststellen und der Stadt Nürnberg wird der beantragten LED-Werbeanlage nicht zugestimmt.


Der Antragsteller beabsichtigt, an der Außenfassade des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes Nürnberger Straße 147, Ecke Ludwig-Quellen-Straße (Autohaus Pillenstein) eine großformatige Werbeanlage in Form eines hochauflösenden LED-Videodisplays anzubringen. Die Werbeanlage soll an der gleichen Stelle und in der gleichen Größe (ca. 5,50 m x 7,00 m) wie das bestehende Großflächenplakat befestigt werden und damit die bisherige Außenwerbung auf dieser Gebäudeseite ersetzen. Es wird beabsichtigt, auf dem Videodisplay wechselnde statische Werbebilder in hoher Auflösung zur Eigenwerbung zu präsentieren. Eine Anpassung an die Umgebungshelligkeit soll über eine automatische Helligkeitssteuerung erfolgen.

 

Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 331 a. Gemäß Punkt 2 der textlichen Festsetzungen ist bei beleuchteten Werbeanlagen unter anderem die Verwendung von Wechsellichtanlagen unzulässig. Des Weiteren sind hier großformatige Werbeanlagen aus Planen, Folien und Stoffen (sog. Megaposter) ab einer Größe von 20 m² nicht zulässig.

 

In der näheren Umgebung sind bereits zahlreiche, auch großformatige Werbeanlagen vorhanden, darunter auch zwei sogenannte City- oder Mega Light Boards (großformatige hinterleuchtete Werbeanlagen mit Wechselwirkung auf Monofuß) direkt neben dem Gebäude und auf der gegenüberliegenden Straßenseite sowie eine auffällige großflächige Giebelwerbung.

 

Im Hinblick auf die Lage des Gebäudes in der Stadteingangssituation wird die beantragte Werbeanlage von Seiten des Stadtplanungsamtes, der Bauaufsicht und der Denkmalpflege sehr kritisch beurteilt. Eine Überprägung des Ortseingangs durch großformatige Werbeanlagen widerspricht dem Planungsziel des Bebauungsplanes der Erhaltung und Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbildes des Baugebiets, insbesondere der Eingangssituation in das Stadtgebiet von Fürth.

 

Weitere Bedenken erheben sowohl die Stadt Nürnberg als auch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Fürth aufgrund der vor allem in den Dämmerungs- und Nachtstunden besonders auffälligen und damit potentiell ablenkenden Wirkung des geplanten LED-Großdisplays in den Kreuzungsbereich Fürther Straße / Ludwig-Quellen-Straße / Nürnberger Straße/ Höfener Straße, der als Unfallhäufungsstelle bekannt ist. Nachdem in dieser Kreuzung auffällig viele Unfälle mit Linksabbiegern aus der Höfener Straße in die Nürnberger Straße auftreten, wird der großflächigen LED-Werbeanlage an der Ostfassade des Autohauses nicht zugestimmt. Eine Ablenkung von der Lichtsignalanlage bzw. von der Beobachtung des Gegenverkehrs wird für sehr wahrscheinlich gehalten. Auch wenn mit einer Helligkeitsdämpfung in der Nacht eine Blendwirkung für Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann, wird befürchtet, dass die Ablenkungsgefahr auch durch ein Abdimmen nicht beseitigt werden kann, da die LED-Hinterleuchtung bewirkt, dass sich die Werbeanlage nachts aktiv von der dunklen Umgebung absetzt und damit die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Um dies zu vermeiden, müsste das Display ab Einbruch der Dunkelheit abgeschaltet werden.

Die Stadt Nürnberg hat kürzlich eine LED-Werbeanlage beseitigt, nachdem durch sie ein nachweisbarer Anstieg der Unfallzahlen festgestellt werden musste.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Fotomontagen

Lageplan

Produktblatt Referenzobjekte

Stellungnahme SvA

Stellungnahme der Stadt Nürnberg

Unfallzahlen im Bereich der Kreuzung