Betreff
Entsendung einer Vertretung für die Stadt Fürth in die Fluglärmkommission
Vorlage
OA/094/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Als Vertretung der Stadt Fürth in die Fluglärmkommission für den Flughafen Nürnberg in der Zeit vom 01.07.2014 bis 30.06.2020 werden entsandt:

Als erster Vertreter Herr berufsm. Stadtrat Christoph Maier und als dessen Stellvertreter/Stellvertreterin

… (gemäß Vorschlag aus der Mitte des Stadtrats).


Gemäß § 32 b Abs. 1 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes wird „zur Beratung der Genehmigungs-behörde…über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge … für jeden Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission gebildet.“

 

Genehmigungsbehörde ist die Bayerische Staatsregierung, diese nimmt an den Kommissions-sitzungen (zwei Mal im Jahr) teil und muss die Kommission über beabsichtigte Maßnahmen unterrichten.

Die Kommission ihrerseits ist berechtigt, der Genehmigungsbehörde entsprechende Maß-nahmen vorzuschlagen (§ 32 b Abs. 3 Luftverkehrsgesetz).

 

Die Mitglieder der Kommission werden von der Staatsregierung berufen, die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden.

 

Beim Verkehrsflughafen Nürnberg sind die Mitglieder der Kommission die Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen, die Gemeine Schwaig, der Markt Heroldsberg, die Gemeinde Rückersdorf, die Stadt Röthenbach sowie die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V., verschiedene Staatsbehörden sowie die IHK und die Deutsche FlugsicherungsAG.

 

Das Gremium tagt üblicherweise am Nürnberger Flughafen und nimmt dort auch den Bericht des Lärmschutzbeauftragten der Regierung von Mittelfranken entgegen.

 

Die Stadt Fürth wurde bislang in diesem Gremium vertreten durch den berufsm. Stadtrat Maier, der Stellvertreter war Dr. med Thomas Gutmann, praktizierender Arzt in Fürth/Stadeln und daher sachkundig als unmittelbar vom Lärm Betroffener.

Herr Dr. Gutmann bat jedoch, aufgrund erheblicher Arbeitsbelastung von dieser Funktion entbunden zu werden. Die Stelle als stellvertretendes Kommissonsmitglied ist daher offen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Funktion aus der Mitte des Stadtrates zu besetzen, zweckmäßigerweise mit einem Mitglied, das ebenfalls im betroffenen Gebiet (Nordwesten Fürths) wohnt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: