keine
Für den Umbau des ehemaligen Quelle-Verwaltungsgebäudes zum Dienstgebäude
für das Statistische Landesamt waren umfangreiche Eingriffe in öffentliche
Verkehrsflächen erforderlich, die im vergangenen Jahr durch das Staatliche
Bauamt Erlangen-Nürnberg bzw. die bauausführenden Firmen beantragt wurden. Die
benötigten Flächen wurden durch die Bauleitung ausführlich und nachvollziehbar
begründet. Für die weiterhin aktuelle Inanspruchnahme öffentlichen
Verkehrsgrundes bestehen straßen- und verkehrsrechtliche Gestattungen bzw.
Anordnungen.
Aufgrund des Antrages der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen vom 13.05.2014
wurde das Bauamt um Stellungnahme gebeten, die wir auszugsweise wiedergeben:
Die Baumaßnahme verläuft im Zeitplan. In den kommenden Wochen beginnen
die Innenputz- und Dacharbeiten, die ersten Musterfenster werden für die
Abstimmung mit der Denkmalpflege in der ersten Juniwoche gesetzt. Diese
Arbeiten können auch von der Nürnberger Straße aus wieder wahrgenommen werden.
In diesem Zusammenhang muss die Fläche als Aufstellfläche für Container für den
Dachabbruch (voraussichtlich ab 22.05.14), für mehrere Putzsilos
(voraussichtlich ab 02.06.14) und für weitere Baumaterialien (Stahlträger,
Holz) genutzt werden.
Wegen der für die Sondernutzung der Flächen anfallenden hohen Gebühren
war überlegt worden, den Bauzaun zwischenzeitlich teilweise zurückzunehmen. Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit (Kosten für Abbau und Neustellung, Gebühren für
Änderungen der Sondernutzung) wurde darauf dann aber doch verzichtet!
Aus vorgenannten Gründen halte ich ein Erscheinen von unserer Seite vor
Ihrem Verkehrsausschuss für entbehrlich, da wir den Verkehr mit unserer
Baustelle in keiner Weise einschränken. Selbst die in diesem Bereich
entfallenen Parkplätze für die Anwohner werden von uns durch Ersatz auf dem uns
eigenen Parkplatz an der Langen Straße/Meckstraße ausgeglichen.
Der Bauzeitenplan und die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen wurden
vor Beginn der Baumaßnahme mit der Straßenverkehrsbehörde abgesprochen. Der
Belastungen für Fußgänger an der Nürnberger Straße halten sich in Grenzen,
ebenso wie für den Radverkehr. Der Raumbedarf für den Baubetrieb wurde
nachvollziehbar begründet. Dass Flächen innerhalb des Arbeitsstellenbereiches
nicht ständig benötigt werden, kann bei einem Vorhaben von längerer Dauer
vorkommen. Nachdem der „Umweg“ für Radfahrer lediglich eine kleinere Umfahrung
erfordert und das Fußgängeraufkommen eher moderat ist, wobei die Fußgänger
rechtzeitig an bestehenden Signalanlagen queren können, besteht aus Sicht der
Straßenverkehrsbehörde kein Anlass, die Notwendigkeit der Baustelleneinrichtung
in Frage zu ziehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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keine