Betreff
Rotdornstraße, Gehwegmarkierung
Vorlage
SVA/041/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Abmarkierung eines provisorischen Gehweges in der ehemaligen Wendekehre Rotdornstraße wird beschlossen


Bedingt durch die Teilsperrung der Brückenstraße wurde die Buswende und Endhaltestelle in der Rotdornstraße aufgelassen. Die Fläche wird bis zum Ende des Brückenneubaus als Parkfläche zur Verfügung gestellt und genutzt. Es hat sich eingebürgert, dass die Fahrzeuge im rechten Winkel zur Fahrbahn abgestellt werden. In zweiter Reihe finden dahinter ebenfalls noch Fahrzeuge Platz. Das als Anlage beigefügte Luftbild (Bild 1) verdeutlicht die Situation.

Durch die Markierung der Fortführung des Gehweges können die Fußgänger entlang der Fahrbahn laufen, ohne die Fahrbahn zu betreten bzw. hinter oder zwischen den geparkten Fahrzeugen laufen zu müssen (Bild 2). Die Markierung hätte zur Folge, dass ca. 5 Stellplätze entfallen  (es kann nicht mehr im „Block“ hintereinander geparkt werden). Zur Konkretisierung des Vorhabens genügt es nicht, nur eine Linie zu markieren. Entweder sind die künftigen Stellplätze vollständig zu markieren oder der Gehweg durch Aufbringung von Fußwegsymbolen als solcher zu kennzeichnen. Beide Varianten sind bei einer Wieder-Inbetriebnahme der Buswendeschleife rückgängig zu machen.

Für Markierungsarbeiten würden insgesamt Kosten i. H. von 1.500 EUR entstehen, die sich im Hinblick auf die Zeitdauer des Brückenbaus lohnen würden. Die Straßenverkehrsbehörde empfiehlt, die Maßnahme zum Schutz der Fußgänger durchzuführen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Ca. 1.500     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplanausschnitt