Betreff
Vorlage zu den Anträgen TOP 25 und TOP 26
Vorlage
R II/067/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

siehe Sachverhalt


Der Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 10.05.2014 (TOP 25) war auf die Behandlung in der nächsten StR-Sitzung gerichtet; der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2014 (TOP 26) war hingegen auf die Befassung in der Aufsichtsratssitzung der Ver­kehrs-GmbH am 22.05.2014 gerichtet.

Beide Anträge wurden in der Aufsichtsratssitzung der Verkehrs-GmbH beraten und dann dort mehrheitlich abgelehnt. Das Kontrollgremium der Verkehrs-GmbH hatte diesbezüglich eine vor­beratende bzw. empfehlende Funktion. Die grundsätzliche Entscheidung muss durch den StR getroffen werden; die gesellschaftsrechtliche infra-Konzeption (Beherrschung der Verkehrs-GmbH durch die Holding-GmbH und Alleingesellschafter-Stellung der Stadt in der Holding-GmbH) ist hierauf ausgerichtet.

Die Stellungnahme der Verkehrs-GmbH zu den beiden Anträgen liegt als Anlage bei. Das Fi­nanzreferat tritt den infra-Standpunkten, und dort insbesondere den Aussagen zu den wirt­schaftlichen Folgen eines Verzichts auf die 2. Stufe der Tarifanpassung (vgl. S. 2 Ziff. 1. bis 6. der Anlage) ausdrücklich bei.

Überdies zeigt sich, dass – eine Preisanpassung in Nürnberg wenigstens in Höhe der Atzels­berger Beschlüsse (also um 2,99 %) unterstellt – ein angemessener Abstand zwischen den Preisen des innerstädtischen Fürth-Verkehrs und dem grenzüberschreitenden Verkehr nach Nürnberg gegeben wäre.

Hinzu kommt, dass es bisher in Tarifstufe Z keine Streifenkarte gab. Mit der für Tarifstufe B ein­zuführenden Streifenkarte (4 Fahrten) kostet die Einzelfahrt 2,15 € (gegenüber bisher 2 €).

Jedwede Rücknahme der bisher gefassten Beschlüsse hätte massive Auswirkungen auf das ohnehin schon hohe Defizit der Verkehrs-GmbH, welches – vor Steuern – 1:1 das Holding-Er­gebnis schmälert und damit unmittelbar negative Auswirkungen auf den städtischen Kernhaus­halt hat. Mehrbelastungen daraus im Kernhaushalt müssten an anderer Stelle eingespart wer­den.

Das Finanzreferat schließt sich daher der infra-Empfehlung an, den beiden Anträgen (TOP 25 und TOP 26) nicht zu folgen, und empfiehlt dem StR einen gleichlautenden Beschluss zu fas­sen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

ja

Gesamtkosten

 

nein

ja

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

ja

Hst.

im

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Stellungnahme der infra fürth verkehr gmbh vom 26.05.2014