siehe Sachverhalt
Der Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 10.05.2014 (TOP 25) war auf die Behandlung in der nächsten StR-Sitzung gerichtet; der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2014 (TOP 26) war hingegen auf die Befassung in der Aufsichtsratssitzung der Verkehrs-GmbH am 22.05.2014 gerichtet.
Beide Anträge wurden in der Aufsichtsratssitzung der Verkehrs-GmbH beraten und dann dort mehrheitlich abgelehnt. Das Kontrollgremium der Verkehrs-GmbH hatte diesbezüglich eine vorberatende bzw. empfehlende Funktion. Die grundsätzliche Entscheidung muss durch den StR getroffen werden; die gesellschaftsrechtliche infra-Konzeption (Beherrschung der Verkehrs-GmbH durch die Holding-GmbH und Alleingesellschafter-Stellung der Stadt in der Holding-GmbH) ist hierauf ausgerichtet.
Die Stellungnahme der Verkehrs-GmbH zu den beiden Anträgen liegt als Anlage bei. Das Finanzreferat tritt den infra-Standpunkten, und dort insbesondere den Aussagen zu den wirtschaftlichen Folgen eines Verzichts auf die 2. Stufe der Tarifanpassung (vgl. S. 2 Ziff. 1. bis 6. der Anlage) ausdrücklich bei.
Überdies zeigt sich, dass – eine Preisanpassung in Nürnberg wenigstens in Höhe der Atzelsberger Beschlüsse (also um 2,99 %) unterstellt – ein angemessener Abstand zwischen den Preisen des innerstädtischen Fürth-Verkehrs und dem grenzüberschreitenden Verkehr nach Nürnberg gegeben wäre.
Hinzu kommt, dass es bisher in Tarifstufe Z keine Streifenkarte gab. Mit der für Tarifstufe B einzuführenden Streifenkarte (4 Fahrten) kostet die Einzelfahrt 2,15 € (gegenüber bisher 2 €).
Jedwede Rücknahme der bisher gefassten Beschlüsse hätte massive Auswirkungen auf das ohnehin schon hohe Defizit der Verkehrs-GmbH, welches – vor Steuern – 1:1 das Holding-Ergebnis schmälert und damit unmittelbar negative Auswirkungen auf den städtischen Kernhaushalt hat. Mehrbelastungen daraus im Kernhaushalt müssten an anderer Stelle eingespart werden.
Das Finanzreferat schließt sich daher der infra-Empfehlung an, den beiden Anträgen (TOP 25 und TOP 26) nicht zu folgen, und empfiehlt dem StR einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
ja |
Gesamtkosten |
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nein |
ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
ja |
Hst.
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im |
Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Stellungnahme der infra fürth verkehr gmbh vom 26.05.2014