Betreff
Jupiterweg - Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Bereich
Vorlage
SpA/269/2014
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der erarbeiten Varianten zusammen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern eine geeignete Lösung zu finden.


Der Jupiterweg liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und ist ohne Gehwege ausgebaut. Von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze beträgt die Breite 5,50 m, von Bordstein zu Bordstein nur ca. 5,30 m. Er dient ausschließlich zur Erschließung der angrenzenden Wohnbebauung einschließlich der zugehörigen Stellplatzanlagen.

DSCN2756   DSCN2763

Von Anwohnerinnen und Anwohnern wurden die fehlenden Gehwege, zu hohe Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs und ein hohes Verkehrsaufkommen moniert. Im Winter wurde ein Pkw angefahren und beschädigt.

Erst vor kurzer Zeit erhielt die Stadt erneut Anregungen zur Verbesserung der Verkehrs-situation.

Da der Jupiterweg an der Nordseite in die Balbiererstraße mündet und die Sonnenstraße für den Durchgangsverkehr am Xylokastroplatz gesperrt ist, kann die Verbindung über die Balbiererstraße zur Waldstraße für Durchgangsverkehr Richtung Süden durchaus attraktiv sein. Messungen ergaben, dass die Geschwindigkeit von 85% der Kfz unter oder bei maximal 33 km/h lag, die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug 56 km/h.

Da die Straße bereits ausgebaut ist, kommen zur Verkehrsberuhigung nur kleinere Maßnahmen in Betracht. Dazu wurden 3 mögliche Lösungen entwickelt.

Variante 1 (Verschwenkinsel und Parkplätze):
In den Einmündungsbereichen wird durch Markierung und mobile Elemente eine Verschwenkinsel angebracht. Zusätzlich werden 3 Stellplätze markiert.

Variante 2 (Absperrpfosten klappbar)
Der Jupiterweg wird in Höhe des geplanten Fußweges und südlich der bestehenden Tiefgaragenzufahrt mit klappbaren Pfosten gesperrt. Durchgangsverkehr ist damit nicht mehr möglich (ausgenommen Rettungsfahrzeuge und Müllabfuhr). Eine Wendemöglichkeit auf öffentlichem Grund ist nicht vorhanden.

Variante 3 (Variable Aufpflasterungen und Parkplätze):             
Auf die Fahrbahn werden Plateauaufpflasterungen zur Geschwindigkeitsdämpfung montiert. Zusätzlich werden 3 Stellplätze markiert.

Die Instruktion ergab folgende Ergebnisse:

Amt für Abfallwirtschaft (Abf) 
Von den genannten Varianten sind für die Abfallwirtschaft alle annehmbar. Wichtig ist die Fahrbahnbreite von mind. 3,50 m.

Amt für Brand und Katastrophenschutz (ABK):
Seitens ABK bestehen keine Bedenken. Es muss sichergestellt sein, dass der notwendige Rettungsweg eingehalten wird und die erforderlichen Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge vorhanden sind.

Polizei:
Aus polizeilicher Sicht sind keine Maßnahmen erforderlich, da es sich um eine normale Gemeindestraße handelt. Sperrungen in dieser Straße wecken vermutlich Begehrlichkeiten in anderen Straßen. Wenn im Jupiterweg Stellflächen angeboten werden, wird dies vermutlich dazu führen, dass die Kundschaft der im Umfeld ansässigen Autohändler ihre Fahrzeuge bzw. ihre Anhänger über einen längeren Zeitraum dort legal abstellen können. Bei der vorhandenen Fahrbahnbreite dürfte es dann auch zu Durchfahrtsproblemen für die Müllabfuhr, Feuerwehr etc. kommen. Aus der gemessenen Geschwindigkeitsüberwachung ist ersichtlich, dass sich ein Großteil der Autofahrerinnen und Autofahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält. Aus polizeilicher Erfahrung kann gesagt werden, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen in solchen Straßen überwiegend durch die Anwohnerinnen und Anwohner begangen werden.

Infra:    
Zu Variante 1 und 3: Im Bereich der geplanten zusätzlichen Parkbuchten befinden sich Lichtpunkte im öffentlichen Straßenraum. Nach unseren Erfahrungen werden diese beim Ein- und Ausparken, zumeist ohne Ermittlung eines Schädigers, beschädigt. Dies sollte bei der endgültigen Planung berücksichtigt werden.            
Zu Variante 2: Beim Einbau der Pfosten ist auf unsere Strom-, Wasser- bzw. Fernwärmeleitung zu achten.

Pfleger der Fuß- und Radwege StR Harald Riedel:          
Herr Riedel empfiehlt die Kombination von Verschwenkinsel, Markierung von Parkplätzen und den Einbau von Pfosten zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger mit einfachen baulichen Maßnahmen und geringen finanziellen Aufwendungen bei einer maximalen Verkehrsberuhigung.

Straßenverkehrsbehörde (SvA):            
Das SVA spricht sich für die Variante mit der Sperrung für den Durchgangsverkehr aus. Nachdem auf Grund des aktuellen Straßenzustandes nur geringe bauliche Maßnahmen realisiert werden können, sieht das SvA die Sperrung als einzige Möglichkeit, die Regelungen des vorgesehenen verkehrsberuhigten Bereichs (Schrittgeschwindigkeit, Aufenthaltsfunktion) durchzusetzen. Gekennzeichnete Dauerstellplätze entfallen. Vor dem Anwesen Haus Nr. 62 sollte eine Möblierung z. B. Baumscheibe vorgesehen werden. Die Eigentümer des Parkplatzes zwischen Haus Nr. 62 und dem geplanten Fußweg zum Saturnring sollten befragt werden, von welcher Seite sie die Zufahrt zum Parkplatz wünschen.

Tiefbauamt (TfA):          
Der Jupiterweg ist eine neu gebaute Straße und zeigt keinerlei Schäden. Eine Umgestaltung der Verkehrsfläche ist mit den knappen Haushaltsmitteln nicht finanzierbar. Im Einzelnen:     
Variante 1 – Verschwenkinseln und Parkplätze: Gegen diese Variante bestehen vom TfA Bauhof keine Einwände. Ergänzend sollte geprüft werden, ob die Verschwenke mit von Anwohnern gepflegten Pflanztrögen hervorgehoben werden können. Geschätzte Kosten: 10.300,-- €            
Variante 2 – klappbare Absperrpfosten: Klappbare Absperrpfosten sich nur bedingt dienlich und nicht betriebssicher. Sie verlangen von den Nutzern ein hohes Maß an Disziplin, da sie nach jedem Passieren wieder aufgestellt werden müssen. Erfolgt dies nicht, ergibt sich eine Stolperstelle und damit ein Verkehrsgefährdung. Aus diesem Grund wird die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht vom TfA abgelehnt. Unter Umständen kann die fehlende Wendemöglichkeit auf öffentlichem Grund zu einer Verlagerung der Probleme mit den Anliegerinnen und Anliegern führen. Geschätzte Kosten: 6.200,-- €            
Variante 3 – Aufpflasterungen: Alle bisher erstellten Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung haben sich nicht bewährt und wurden teilweise bereits zurückgebaut. Geschätzte Kosten: 35.000,- €.    
Dem TfA stehen für die Maßnahme keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Anliegerleistungen können nicht erhoben werden.

Telekommunikationsleitungen:              
Die vorhandenen Telekommunikationsleitungen sind zu beachten.

Aus Sicht des Baureferats sind die Varianten 1 und 2 geeignet und in einem finanziell noch überschaubaren Rahmen. Die Variante 3 sollte auf Grund der hohen geschätzten Kosten nicht weiter verfolgt werden.

Für die Variante 1 spricht die weitere Durchlässigkeit der Straße. Die Gestaltung der Verschwenkinseln sollte aus Gründen des Straßenbildes nicht mit mobilen Elementen, sondern mit der Umgebung angepassten Pflanztrögen erfolgen, wenn die Pflege durch die Anwohnerinnen und Anwohner gewährleistet wird. Allerdings muss bei dieser Lösung berücksichtigt werden, dass die drei geplanten Stellplätze erfahrungsgemäß ein hohes Maß an Parksuchverkehr erzeugen.

Die Variante 2 (Sperrung durch Pfosten) ist die kostengünstigste Lösung und ohne Mitwirkung der Anwohnerinnen und Anwohnern realisierbar (kein Pflegeaufwand). Der Effekt der Verkehrsberuhigung ist hier am Größten. Nachteil ist, dass die Grundstücke entweder nur noch von der Waldstraße oder nur noch von der Flößaustraße aus erreichbar sind. Die Instruktionsergebnisse wurden eingearbeitet. Auf Grund der Vielzahl der vorhandenen Leitungen müssen die Pfosten verschoben werden, dies kann nicht mittig erfolgen. Statt der Klapppfosten könnten auch feste Pfosten mit einer Sollbruchstelle für die Feuerwehr zum Einsatz kommen. Sollten die Pfosten für größere Fahrzeuge (Umzüge, Öllieferungen etc.) entfernt werden müssen, so müssten die Kosten hierfür vom Tiefbauamt den Versachern in Rechnung gestellt werden. 

Auf eine Wendemöglichkeit im öffentlichen Straßenraum kann aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden, da Wendemöglichkeiten über Zufahrten bestehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Finanzierung aus dem Mandantenhaushalt erfolgen kann.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

6.200 – 35.000 €

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lagepläne